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Das d'Hondtsches Höchstzahlverfahren ist ein von dem Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Gent Victor d'Hondt (1841-1901) entwickelter Berechnungsmodus für die Verteilung der Sitze in Vertretungskörperschaften (Parlamenten, Gemeindevertretungen) bei der Verhältniswahl. Dabei werden die für die einzelnen Wahlvorschläge (Parteien, Listen) abgegebenen gültigen Stimmen nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt, bis aus den gewonnenen Teilungszahlen so viele Höchstzahlen ausgesondert werden können, wie Sitze zu vergeben sind. Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie Höchstzahlen auf ihn entfallen.
Bei diesem nach dem Engländer T.Hare (1806-1891) und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer (*1931) benannten Verfahren wird zur Errechnung der Sitzezahl zunächst die Stimmenzahl der einzelnen Parteien (sofern sie die Fünfprozentklausel überwunden haben) mit den zu vergebenden Parlamentssitzen multipliziert und das Produkt durch die Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien geteilt; die dabei verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlen hinter dem Komma an die Parteien vergeben.
Dieses Verfahren löste das d'Hondtsche Verfahren seit 1985 fast überall in der Bundesrepublik Deutschland ab.
Das nach dem schweizerischen Mathematiker Eduard Hagenbach-Bischoff
(1833-1910) benannte Verfahren zur Ermittlung einer proportionalen
Sitzverteilung bei Verhältniswahl wird z.B. in der Schweiz bei
Nationalratswahlen angewendet. Dabei wird zunächst die Gesamtzahl der gültigen
Stimmen durch die Zahl der zu Wählenden, vermehrt um 1, geteilt und der sich
ergebende Quotient auf die nächst höhere ganze Zahl aufgerundet. In der
Erstverteilung erhält jede Partei so viele Mandate zugeteilt, wie dieser
Quotient in ihrer Stimmenzahl enthalten ist. Können dadurch nicht alle Mandate
vergeben werden, wird die Stimmenzahl jeder Partei durch die um 1 vermehrte
Zahl der ihr bereits zugewiesenen Mandate dividiert; das erste noch zu
vergebende Mandat erhält diejenige Partei, die hierbei den größten Quotienten
aufweist. Dies wird so lange wiederholt, bis alle Mandate vergeben sind
(Restmandatsverteilung). Sofern sich hierbei zwei oder mehr gleich große
Quotienten ergeben, geht das Mandat an diejenige Partei, die bei der
Erstverteilung den größten Rest aufwies; sind auch diese Restzahlen gleich
groß, erhält diejenige Partei das Mandat, deren infrage stehender Bewerber die
größere Stimmenzahl aufweist.
(Die genannten Kriterien für das
Vorgehen bei Quotientengleichheit sind im Rechner nicht
implementiert.)
Das d'hondtsche Höchstzahlverfahren und das Hagenbach-Bischoff-Verfahren begünstigen leicht die größeren Parteien, das Hare-Niemeyer-Verfahren jedoch die kleineren.
Gib die Stimmenzahl der einzelnen Parteien in die Felder der ersten Spalte
ein, lege die Zahl der zu verteilenden Sitze fest und klicke auf die
Schaltfläche.
Details zu einem der Verfahren werden nach Klick auf die
zugehörige Schaltfläche unterhalb der Tabelle angezeigt.
Das Anfangsbeispiel ist die Stimmenzahl bei
der schleswig-holsteinischen Landtagswahl vom 20. 2. 2005 nach dem amtlichen
Endergebnis. Reihenfolge der Parteien: SPD, CDU, FDP, GRÜNE, SSW, PDS, NPD,
Graue, Familie, übrige (PBC, DKP, DSP, Offensive D). Der
schleswig-holsteinische Landtag hat in dieser Legislaturperiode
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©
Arndt Brünner
Matheseitenüberblick
Version: 14. 6. 2009