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PCR-Tests mit sehr hoher Fehlerquote behaftet

Viele positiv Getestete sind nicht infektiös

Studie: PCR-Tests als Grundlage zur Pandemiebekämpfung nicht sinnvoll

21. Juni 2021 - 14:07 Uhr
Untersuchung: PCR-Tests sind oft unbrauchbar


PCR-Tests sind scheinbar kein gutes Mittel, um die Pandemie-Situation richtig einzuschätzen. Viele positiv Getestete seien gar nicht mehr infektiös. Zu diesem Ergebnis kam die Universität Duisburg/Essen. Die Forscher werteten 190 000 Test-Ergebnisse von mehr als 160 000 Menschen aus. Ihre Ergebnisse publizierten sie im Artikel "The performance of the SARS-CoV-2 RT-PCR test as a tool for detecting SARS-CoV-2 infection in the population", der im "Journal of Infection" erschien. Welche Alternativen gibt es?

50-75 Prozent der Fälle wahrscheinlich postinfektiös
Bisher gelten die RT-PCR-Tests als Goldstandard, wenn es um die Corona-Testung geht und die Pandemie-Situation einzuschätzen. Die Ergebnisse der Test werden dazu verwendet, um die Inzidenz zu ermitteln. Das heißt, die Zahl der bundesweiten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Je nach Höhe der Inzidenz werden die Maßnahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 angepasst.

Diese Vorgehensweise - Ergebnisse der PCR-Tests als Mittel für politische Entscheidungen zu verwenden- wird nun kritisch hinterfragt. Eine Studie der Universität Essen/Duisburg fand heraus, dass viele positiv Getestete das Corona-Virus gar nicht weitergeben. In ihrer Veröffentlichung folgerten die Wissenschaftler: "In Anbetracht unserer Erkenntnisse, dass mehr als die Hälfte von Personen mit positiven PCR-Testergebnissen wahrscheinlich nicht infektiös waren, sollte die RTPCR-Testpositivität nicht als genaues Maß für die infektiösen SARS-CoV-2-Inzidenz angesehen werden." 50-75 Prozent der positiven PCR-Tests sind wahrscheinlich postinfektiös. Somit sollten der Studie zufolge die Ergebnisse der PCR-Tests nicht als Grundlage für die Bekämpfung der Pandemie genommen werden.

+++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus SARS-Cov-2 finden Sie auch in unserem Live-Ticker auf RTL.de und rund um die Uhr im Stream auf n-tv +++

Welche Alternativen gibt es?


Wenn die Ergebnisse der PCR-Tests nicht als Grundlage für politische Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Lockdown oder Quarantäne herangezogen werden können, was dann? Für geeigneter hält Epidemiologe Prof. Stang verlässliche Angaben zur Intensivbetten-Belegung und die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19. Zudem würden Abfragen von COVID-19-Symptomen bei Getesteten auch helfen, die Ergebnisse besser einordnen zu können. Dafür sollte außerdem der CT-Wert mit einbezogen werden, der bestimmt die Virenlast beim PCR-Test.

(Copyright © by RTL-interactive GmbH.)

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Über Bioterrorismus und die Folgen der Corona-Impfungen, können Sie von der 56. Sitzung der "Stiftung Corona-Ausschuss" lesen.-
Corona-Ausschuss zu den mRNA-Impfstoffen:

"Nehmt das Zeug vom Markt"

PCR-TEST nutzlos gegenüber Pandemie. >>Link<<

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Bundesprüfstelle für "regimegefährdende" Medien

Folgende Inhalte wurden beanstandet:

"PCR-Tests helfen nicht im Kampf gegen die Pandemie. Das fanden nun auch Forscher der Universität Duisburg-Essen heraus. Ein PCR-Test kann nicht belegen, ob jemand ansteckend ist."

Die Bundesprüfstelle für "regimegefährdende" Medien wird einen Vertreter von Bertelsmann befragen, wie es zu dieser für den Zuschauer ungeeigneten Ausstrahlung kam.

(Ohne Quellenangabe - Bundesprüfstelle ?)

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Anmerkung von DD6NT -

Wer auch immer diesen Text verfasst hat (hier fehlt die Quellenangabe des Verfassers), war wohl kein Journalist. Es hat m.E. den Anschein, dass hier ein Volontär oder ein Schreiber, der erst den Beruf eines Jounalisten erlernen möchte, dieses mit fehlerhaften Verben versetzte Geschreibsel auf die Menschheit losgelassen hat. Ich wohne nicht in einem "Regime" , sondern ich bin deutscher Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland und lebe in diesem Land auch nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit einer freiheitlich Demokratischen Grundordnung.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht die Meinungsfreiheit für Jedermann und man kann seine Meinung nach dem Grundgesetz nach Artikel 5, frei in Worten oder Texten äussern. Es steht auch keinem Menschen zu, die Meinung eines Anderen zu bevormunden oder als ungeeignet für den Zuschauer zu bezeichnen. Ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen.

Man kann wohl Forschungsergebnisse aus der Medizin oder die Medizinischen-Testergebnisse, die von Virologen und Forschern von der Universität Duisburg-Essen veröffendlicht wurden, nicht durch einem "Nichtvirologen" (einen Laien), wie es ganz offensichtlich den Anschein hat, in herabwürdigender Weise, wie es hier vermutlich ohne Rechagierungen abgedruckt wurde (z.B. bei YouTube), für die Zuschauer und Leser als ungeeignet einstufen. Das sollten diese "Leute" dann auch besser in einem "Regime" machen, aber bitte nicht hier, in der Bundesrepublik Deutschland, denn wir sind (noch) keine "Bananen-Republik".

Was hier in Deutschland verkehrt läuft, ist die Tatsache, dass es viel zu viele Politiker und Nichtpolitiker gibt, die über 80-jährig oder kurz davor sind und die Geschicke Deutschlands steuern oder mitbestimmen wollen was für die Bevölkerung gut oder schlecht ist. Das sind in den meisten Fällen kinderlose Ehepaare, die auch meistens keine Erben haben, aber in hohem Alter viel Geld stapeln müssen, statt sich auf ihrem Altersruhesitz auszuruhen und sich in ihrem Garten die Bratwurst und das Bier schmecken lassen oder im Liegestuhl liegend den weißen Wolken am blauen Himmel nachschauen. Diese Leute sollten sich langsam von der Politik unseres Landes fernhalten denn junge Leute braucht das Land. Ich meine damit jung und dynamisch und was das Wichtigste ist, mit neuen Ideen die auch in Wahrheit den Menschen hier helfen können.

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

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Testpflicht auch für Geimpfte - bei Einreise nach Deutschland - ab 1. August 2021 -

Bundesregierung einigt sich auf neue Regeln für Einreise
30.7.2021, 9:36 UHR

Laut einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll künftig die Corona-Testpflicht für Reise-Rückkehrer gelten. Einreisen darf dann nur, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Noch stimmen die verschiedenen Bundesministerien die letzten Einzelheiten ab, aber die wichtigsten Eckpunkte sind schon bekannt. Die vorgesehene generelle Testpflicht bei Einreisen nach Deutschland soll nun offenbar doch bereits ab dem 1. August gelten. Darüber hinaus teilt die Bundesregierung andere Länder künftig nur noch in zwei Kategorien ein: Hochrisiko-Gebiete und Virusvarianten-Gebiete. Der Entwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor.

(Copyright © 2021 by swr-aktuell.de)

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Immer mehr Deutsche infizieren sich laut RKI auf Reisen


Corona-Ansteckungen, die wahrscheinlich auf Reisen passiert sind, spielen laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) eine immer größere Rolle beim derzeitigen Infektionsgeschehen in Deutschland. Das schreibt das RKI in seinem wöchentlichen Lagebericht vom Donnerstagabend. In der Zeit vom 28. Juni bis 25. Juli sind demnach 3.662 Fälle gemeldet worden, in denen die Betroffenen dem Virus wohl im Ausland ausgesetzt waren. Der überwiegende Anteil der Corona-Übertragungen finde allerdings weiterhin innerhalb Deutschlands statt, betont das RKI, und liege bei mindestens 81 Prozent.

Testpflicht auch im Zug oder Auto nötig - falls nicht geimpft oder genesen


Für alle Reisenden ab zwölf Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, gilt ab Sonntag also eine Testpflicht. Bisher mussten nur Flugreisende vor Abflug einen negativen Test vorlegen, das ist dann auch im Zug oder im Auto nötig. Ein Antigen-Test ist dafür ausreichend. Kontrollieren sollen das Airline-Mitarbeiter, Zugbegleiter und Bundespolizisten.

Nur stichpunktartige Kontrollen möglich


Andreas Rosskopf von der Gewerkschaft der Polizei gibt allerdings zu bedenken, dass Kontrollen bei einer 3.800 Kilometer langen Grenze, zahlreichen Bahnhöfen und Flughäfen nur zum Teil möglich seien. "Eine flächendeckende, lückenlose Kontrolle ist aus diesem Grund nicht möglich. Da sind wir personell als Bundespolizei, aber auch infrastrukturell gar nicht aufgestellt. Stichpunktartige Kontrollen sind jederzeit durchaus möglich." Außerdem können die Gesundheitsämter wie bisher nach der Einreise nach Test, Impfung oder den Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung fragen.

Einfachere Einteilung von Risikogebieten


Auch die Einteilung von Risikogebieten soll in Zukunft einfacher werden: Hochrisiko-Gebiete sind Länder, in denen die Inzidenz deutlich über 100 liegt, die Krankenhäuser voll sind und es nur wenige Tests gibt. Bislang lag die Grenze für ein Hochrisiko-Gebiet bei einer Inzidenz von 200. Für Reisende aus einem Hochrisiko-Gebiet gilt: Geimpfte und Genesene können problemlos nach Deutschland einreisen. Alle anderen müssen zehn Tage in Quarantäne. Eine Frei-Testung mit PCR-Test ist nach fünf Tagen möglich. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne nach fünf Tagen automatisch.

Wer aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten kommt, muss auf jeden Fall für zwei Wochen in Quarantäne und alle müssen einen Test vorlegen - auch Geimpfte und Genesene. Aktuell zählen zum Beispiel Südafrika und Brasilien zu Virusvarianten-Gebieten.

Kretschmann befürwortet Testpflicht für Reiserückkehrer


Auch der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich in den vergangenen Tagen für eine Testpflicht stark gemacht. Er machte aber deutlich, dass das eine Entscheidung des Bundes sei:

FDP: Tourismusbranche erfährt weiteren Nackenschlag


Kritik kommt dagegen von der FDP: Marcel Klinge ist der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, er lehnt eine Testpflicht ab. "Viele Menschen werden jetzt überlegen, wenn sie noch keinen Urlaub gebucht haben, ob sie überhaupt das Land verlassen und auch diejenigen, die jetzt gerade schon im wohlverdienten Urlaub sind, die werden gar nicht wissen, wie komme ich jetzt wieder zurück. Also eine Testpflicht verunsichert viele Menschen und sorgt am Ende dafür, dass die Tourismusbranche einen weiteren Nackenschlag erfährt."

Neue Einreiseregeln sollen ab Sonntag gelten


Die neuen Einreiseregeln sollen ab Sonntag und bis Ende des Jahres gelten. Noch sind einige rechtliche Fragen offen, so müssen Bundestag und Bundesrat möglicherweise zustimmen, dass das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert wird. Nach Einschätzung von Rechtspolitikern der Koalition ist das auch noch nachträglich möglich. Im Gespräch ist eine Sondersitzung des Bundestages Ende August oder Anfang September.

(Copyright © 2021 by swr-aktuell.de)
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Anmerkung von DD6NT

Die generelle Testpflicht bei Einreisen (Rückreisen) nach Deutschland soll bereits ab dem 1. August 2021 gelten. Hauptgrund ist das Ende der "Notfallgenehmigung" auch für die PCR-Teststäbchen deren Verfallsdatum der 31.12.2021 ist. Sonst muss Herr Spahn noch mehr für teures Geld des Steuerzahlers eingekaufte Waren schon wieder in die Müllverbrennung fahren.

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

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PCR-Test nicht zuverlässig

Ein portugiesisches Gericht sprach vor wenigen Tagen ein Urteil, das auch hierzulande wie Dynamit wirken könnte. Seine Sprengkraft liegt in der Urteils-Begründung

Am 11. November 2020 hat das Berufungsgericht von Lissabon in Portugal die Quarantäne von vier Portugiesen für unrechtmäßig erklärt. Von diesen vier Personen war eine Person mittels eines PCR-Tests positiv auf Covid-19 getestet worden, die anderen drei Personen waren als nahe Kontaktpersonen ebenfalls unter Quarantäne gestellt worden.

Warum das Urteil des Berufungsgerichtes von Lissabon auch für uns so interessant ist, ergibt sich aus der Urteilserklärung. In dem 34 Seiten langen Dokument

(https://tribunal-relacao.vlex.pt/vid/851822033?_ga=2.155956985.353358071.1605737091-350727261.1605737091) schreibt das Gericht:

„Eine medizinische Diagnose ist eine medizinische Handlung, zu der nur ein Arzt rechtlich befugt ist und für die dieser Arzt allein und vollständig verantwortlich ist. Keine andere Person oder Institution, einschließlich Regierungsbehörden oder Gerichte, hat eine solche Befugnis. Es ist nicht Aufgabe der regionalen Gesundheitsbehörde, jemanden für krank oder gesundheitsgefährdend zu erklären. Nur ein Arzt kann dies tun. Niemand kann per Dekret oder Gesetz für krank oder gesundheitsgefährdend erklärt werden, auch nicht als automatische, administrative Folge des Ergebnisses eines Labortests, egal welcher Art."

Diese Argumentation allein birgt schon genügend Sprengkraft - wird das hier beschriebene Prozedere ja auch in anderen Ländern Europas, einschließlich in Italien und Südtirol, praktiziert. Doch das Gericht geht in seinen Ausführungen weiter und beschäftigt sich darin ausführlich mit der Zuverlässigkeit der Labortest, genauer gesagt der PCR-Tests. In seiner Urteilsbegründung schreibt das Gericht:

„Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Beweise ist dieser Test [der RT-PCR-Test] an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht, und zwar aus mehreren Gründen, von denen zwei von vorrangiger Bedeutung sind:


Die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der Anzahl der verwendeten Zyklen ab; die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der vorhandenen Viruslast ab."

Mit der Anzahl der verwendeten Zyklen, welche das Gericht anspricht, ist der sogenannte Ct-Wert gemeint. Beim PCR-Test wird das Erbgut so lange vervielfältigt - spricht in Zyklen verdoppelt - bis ein Messignal erkannt wird - oder eben auch nicht. Der Ct-Wert gibt also an, wie viele Zyklen notwendig waren, ehe ein Test angeschlagen hat.

Zum besseren Verständnis: Sind in einer anfänglichen Probe aus einem Nasen-Rachen-Abstrich für den PCR-Test 10 Viren, so werden daraus


nach 30 Zyklen 10.737.418.240,
nach 35 Zyklen 343.597.383.680
und nach 40 Zyklen 10.995.116.227.760.

Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben ergeben, dass sich ab 30 Zyklen (CT > 30) kein Virus mehr findet, das vermehrungsfähig wäre.Für die Begründung seiner Entscheidung beruft sich das portugiesische Gericht jedoch nicht auf das RKI.Das Gericht schreibt:

„Die Anzahl der Zyklen einer solchen Amplifikation führt zu einer mehr oder weniger großen Zuverlässigkeit solcher Tests. Das Problem ist, dass diese Verlässlichkeit in Bezug auf die wissenschaftlichen Beweise mehr als fragwürdig ist."

Deshalb greift das Gericht - wie es ausdrücklich sagt, auf das Wissen von Experten auf diesem Gebiet zurück. Und beruft sich unter anderem auf die Ergebnisse der Studie von Jaafar et al.

(https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1491), welche Ende September 2020 im Oxford Academic Journal veröffentlicht wurde und von einer Gruppe durchgeführt wurde, die einige der größten europäischen und weltweiten Spezialisten auf diesem Gebiet zusammenbringt, so das Gericht.

Das Gericht schreibt in seiner Urteilsverkündung:

„Was sich aus diesen Studien ergibt, ist einfach - die mögliche Zuverlässigkeit der durchgeführten PCR-Tests hängt von Anfang an von der Schwelle der Amplifikationszyklen ab, die sie beinhalten, so dass bis zu einer Grenze von 25 Zyklen die Zuverlässigkeit des Tests bei etwa 70% liegt; wenn 30 Zyklen durchgeführt werden, sinkt der Zuverlässigkeitsgrad auf 20%; wenn 35 Zyklen erreicht werden, liegt der Zuverlässigkeitsgrad bei 3%."

Und:

„Das bedeutet, dass bei einem positiven PCR-Test bei einer Zyklusschwelle von 35 oder höher (wie es in den meisten US-amerikanischen und europäischen Labors der Fall ist) die Wahrscheinlichkeit einer Infektion weniger als 3% beträgt. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person ein falsches Positiv erhält, liegt bei 97% oder höher".

Das Gericht räumt ein, dass der Schwellenwert für die Zyklen der in Portugal verwendeten PCR-Tests unbekannt ist. Ähnlich unbekannt dürfte er in Italien sein.

Klarheit bringt jedoch ein Blick auf die Seiten von Find (Foundation for Innovative New Diagnostics), einem internationalen Diagnose-Labor mit Sitz in Genf, das mit der WHO zusammenarbeitet. Darauf findet man die Auswertung der durchschnittlichen CT-Werte und der Zyklen-Schwellenwerte von 22 PCR-Präparaten, welche an den Universitätskliniken Genf (HUG) ausgewertet wurden.

Bei allen Präparten liegt der Zyklen-Schwellenwert zwischen 38 und 40. Einige Präparate haben sogar gar keinen Schwellenwert, sprich jedes Signal kann als positives Signal gewertet werden. Der durchschnittliche effektive CT-Wert liegt laut dieser Auswertung bei 35,33 - also genau in dem Bereich, in der bei einem positiven Testergebnis die Wahrscheinlichkeit einer effektiven Infektion gerade mal 3 Prozent beträgt.

Das mag erschreckend klingen, wirklich überraschend ist es nicht. Es deckt sich mit den Äußerungen mehrerer renommierter Wissenschaftler wie Mike Yeadon, 16 Jahre lang Vizepräsident und medizinischer Forschungsleiter von Pfizer, dem zweitgrößten Pharmariesen der Welt, oder von Stefano Scoglio, Kandidat für den Medizin-Nobelpreis 2018, die in den vergangen Wochen und Monaten immer wieder auf die Problematik des PCR-Tests hingewiesen haben und davor gewarnt haben, dass der Großteil der Testergebnisse falsch sein könnten.

Wie ist das möglich? Eine Erklärung dafür könnte Kary Mullis geben. Der US-amerikanischen Bio-Chemiker hat den PCR-Test erfunden und erhielt dafür 1993 den Nobelpreis. Er verstarb 2019 an einer Lungenentzündung. Aber in einem Video

(https://www.youtube.com/watch?v=LvNbvD0YI54), das auf einer Podiumsdiskussion aufgenommen wurde (Ort und Zeit leider nicht bekannt) sagt Mullis über den PCR-Test:

„Mit PCR - wenn man es gut macht - kann man fast alles in jedem finden...Das kann man als ein Missbrauch ansehen: zu behaupten, dass es bedeutungsvoll ist... Eine winzige Menge von Irgendetwas zu nehmen, sie messbar zu machen und dann es so darzustellen, als ob es wichtig wäre... Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist, oder ob das, was "gefunden" wurde, dir wirklich schaden würde."

Richtigerweise müsste man also sagen, dass der PCR-Test zwar richtige Ergebnisse liefert. Denn wenn er auf eine gewisse Art und Weise konstruiert ist (Zyklusschwellen bis 40 oder drüber oder gar keine Schwellen), dann liefert er auch bei sehr kleinen Virenmengen positive Ergebnisse. Der Rückschluss, dass sich damit sagen ließe, eine Person sei krank, infiziert oder ansteckend, ist falsch.

Das sieht auch das Gericht in Lissabon so und beruft sich dabei auf eine Studie von Surkova et al.
((https://www.thelancet.com/journals/lanres/article/PIIS2213-2600(20)30453-7/fulltext), welche Ende September 2020 im The Lancet, Respiratory Medicine veröffentlicht wurde:

"Einer der möglichen Gründe für die Vorlage positiver Ergebnisse könnte die anhaltende Freisetzung von viraler RNA sein, von der bekannt ist, dass sie sich bei Personen, die zuvor SARS-CoV-2 ausgesetzt waren, über Wochen nach der Genesung erstreckt. Es gibt jedoch, und dies ist noch wichtiger, keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass niedrige Konzentrationen von RT-PCR-Virus-RNA einer Infektion gleichwertig sind, es sei denn, das Vorhandensein infektiöser Viruspartikel wurde durch Laborkulturmethoden bestätigt."

Es wäre also naheliegend und notwendig, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Zyklen-Schwellenwert der in Südtirol verwendeten PCR-Tests sowie die Ct-Werte der positiven Testergebnisse offenlegt, damit diese ausgewertet werden können.

Das Gerichtsurteil des Berufungsgerichtes Lissabon vom 11. November dürfte wohl so was wie ein Präzedenzfall werden, dem sich andere Gerichte in Europa anschließen dürften. Auf Sizilien ist bereits eine Sammelklage in 9 Städten angelaufen.

Es dürfte in den kommenden Wochen spannend werden. Sind doch der PCR-Test und seine positiven Ergebnisse die Grundlage für das ganze Narrativ, das wir derzeit erleben. Fällt die Glaubwürdigkeit des PCR-Tests, fällt die gesamte Corona-Politik.

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Seine Frau Karin, die bayerische First Lady

"Als Eltern ist es uns wichtig, dass es den Kindern gut geht", sagte Söder. "Außerdem bleibt meine Frau weiterhin berufstätig. (Auszug aus der Münchener Abendzeitung)

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Frau Söders kleines Zubrot als Unterstützung der Familie.Foto: Verfasser möchte nicht genannt werden.

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