Was ist PLC, Powerline oder Smart Meter
Gestörte Funkdienste und Radiosender
Die Normen und Gesetze werden immer häufiger von den Lobbyisten manipuliert und eine Änderung davon betrifft "Das Internet aus der Steckdose". Die Datenübertragung dieser Geräte (Powerline / PLC oder Smart Meter) geschieht durch digitale Signale unterschiedlicher Frequenzen die in die Stromleitungen im Haus eingespeist werden. Leider sind aber die Kabel und Leitungen der Stromversorgung einer Hausinstallation (230 Volt Netz), nicht für die Datenübertragung geeignet, da stromführende Leitungen, im Gegensatz zu einer Übertragung durch “DSL“, nicht abgeschirmt sind. Quelle: Anfrage an die Europäische Kommission zur Feststellung von Grenzwertüberschreitungen im praktischem Betrieb beim Endverbraucher durch Powerline-Modems. >>>Anfrage<<<Gestörter Amateurfunk
Die eigene Wohnung wird durch die Technologie "Internet aus der Steckdose" zu einer "Sendeanlage" die unkontrollierte und störende Funkwellen in die Umgebung abstrahlt. Diese “Sendeanlagen“ können Funkdienste, wie Polizeifunk, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienste und natürlich auch den Amateurfunk usw. erheblich stören und damit im schlimmsten Fall ein Eingreifen der Rettungsdienste unmöglich machen. Internationale Rundfunkstationen auf Kurzwelle, werden bei uns nicht mehr empfangbar sein und Funkuhren finden wegen der hohen Störpegel, keinen Zeitzeichensender mehr. In bestimmten Gegenden Deutschlands, ist die Ausübung des Amateurfunk-Hobbys sogar schon ganz unmöglich geworden.Vernachlässigung der Messungen
Leider befassen sich die Amateurfunk-Vereine oder Clubs nicht mehr intensiv mit dieser Art der Störungen, obwohl es ihre ureigenste Aufgabe wäre, sich auf die Freihaltung der Frequenzen zu konzentrieren und sich als Interessen-Vertretung ihrer Mitglieder, mit dieser Aufgabe vordringlich zu beschäftigen. Die Vereine unterlassen es, in Berlin, die dafür Verantwortlichen in den entsprechenden Ministerien, zum Handeln aufzufordern. Hier fühlen sich die Club-Mitglieder von ihren Vorständen, schändlich im Stich gelassen und fragen sich, warum man dafür noch Beiträge bezahlen soll.
EMV-Störungen: "Ein Rechtsanspruch auf ein störungsfreies elektromagnetisches Umfeld besteht nicht", sagt glasklar die Bundesregierung.
Quelle: Funktelegramm 2/2017, Seite 38, Mitte (Kommentar von Nils Schiffhauer, DK8OK)Rechtswidriges EMV-Gesetz mit unzulässigem Zusatz . . .
Petition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen. Quelle: Die Petition ist publiziert auf der Website: Karl Fischer Amateurfunkstelle DJ5IL Friedenstr. 42 / 75173 Pforzheim http://cq-cq.eu/stoer2017pet.pdfDie Hauptsache der "Rubel" rollt
Die Industrieunternehmen haben ein großes, finanzielles Interesse daran, die noch gültigen Strahlungsgrenzwerte um das 20.000-fache anzuheben. Die Störungen, die hier zusätzlich durch die geforderte Leistungserhöhung auftreten werden, sind vorhersehbar und auch durch Messprotokolle aus dem Ausland, z.B. aus der Schweiz und aus Österreich (HB+OE) mehrfach dokumentiert und bewiesen (z.B. BAKOM*).Zum Wohle der Energieerzeuger
Die nächste Überraschung kommt für alle Haushalte in Deutschland jetzt per Gesetz auf uns zu. Die gesamte deutsche Stromzähler-Landschaft soll durch "intelligente" Stromzähler, sogenannte “Smart Meter“ ersetzt werden, die in der gleichen störenden Funktionsweise arbeiten, wie ein "PLC" oder "Powerline-Modem". Die Umstellung auf die neuen Smart-Meter, wird zwangsweise durchgeführt und duldet keinen Widerspruch der Bevölkerung. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, hat die deutschen Bundesbürger einfach entmündigt und ihnen jedes Vetorecht genommen. Die Frage ist nur, was der Europäische Gerichtshof dazu sagt. Der Bundesbürger wird nicht gefragt und es wird jedem Bürger dieses Landes auch die Möglichkeit genommen, zu diesem Vorhaben mit “Ja“ oder “Nein“ darüber abzustimmen ob man diese Störgeräte haben möchte oder nicht. Das Schönste kommt wie immer zum Schluss, die Störschleudern “darf“ jeder Haushalt / Bundesbürger selbst bezahlen, aber dafür hat man auch keinen Nutzen. Auch der Datenschutz hat bereits schon in der Vergangenheit erhebliche Bedenken dazu geäußert.Verbraucherzentrale Bundesverband
Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht sich dafür aus, das Vetorecht des Mieters unbedingt beizubehalten und damit dessen Mündigkeit zu erhalten.
Der vzbv begrüßt die Streichung der Einbauverpflichtung für Neubau und Sanierung in den vorgelegten Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums. Aus Verbrauchersicht gehe das aber noch nicht weit genug. Der vzbv fordert, den Zwang zum Smart-Meter Einbau für alle Haushalte sowie intelligenter Messsysteme ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh zurückzunehmen.
„Die neue ‚intelligente Infrastruktur‘ bringt für die Mehrzahl der Stromverbraucher mehr Kosten als Nutzen. Eine Modernisierungsoffensive in Deutschlands Kellern darf nicht per Zwang und auf Kosten der Verbraucher verordnet werden“, sagt Marion Jungbluth, Leitung Team Energie und Mobilität des vzbv. Anstelle einer Zwangsbeglückung solle daher auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Darüber hinaus sei das Potenzial der Vernetzung auf Haushaltsebene für die Hebung von Effizienzpotenzialen auf der Netzebene gering. (VZBV)
(Zusammenfassung von DD6NT – t.w. stark gekürzt oder ergänzt)(Quelle: uni-duisburg-essen.de, Verbraucherzentrale/bv, Offener Brief an BMWi / von Karl Fischer - DJ5IL)
Quellen: http://cq-cq.eu/DJ5IL_Offener_Brief.pdf http://www.vzbv.de/dokument/kein-smart-meter-zwang http://www.ets.uni-duisburg-essen.de/download/public/Khadour_Diss.pdf
* Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist eine Schweizer Behörde. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesnetzagentur ( BNetzA ) zuständig. (DD6NT)
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Störungen im Amateurfunk Exklusivband - 2 m, durch den illegalen Betrieb nicht zugelassener "Wasservitalisierer"
Die Störungen betreffen das 2m-Band, (Amateurfunk-Exklusivband) Gemessen in meinem QTH: JO62QN (Berlin-City).Mit unterschiedlichen Geräten an einer X30-Antenne.
Die Erstellung einer Tabelle von Datum, Frequenz, Feldstärke und Zeitspanne gestaltet sich nicht ganz einfach, da die Aus- sendungen zu unterschiedlichen Tages und Nachtzeiten und auch unterschiedlichen Frequenzen festgestellt wurden. Die Frequenzen in denen diese Signale bei mir auftreten sind folgende: 144. 010, 011, 012, 013, 014, 015, 016. MHz z.B. am 20.08.2020 - auf 144. 015 MHz: bis 13. 00 h mit ca. 18 dB ab 13. 05 h mit ca. 18 dB - 36 dB bis 13: 13 h ab 13: 13 h bis 14: 14 h - Sendepause ab 14: 14 h mit ca. 24 dB usw. Die Signale sind bei einigen Aussendungen konstant, bei Anderen dagegen stark schwankend. Die Sendezeiten sind: 1 Min. / 3 Min. / 5 Min. / 8 Min. Sendepausen betragen meist: 1 Min. - 3 Min. oder ein Vielfaches.
Heute: 11:45 h - 144.011 MHz - 12 dB (24.08.20209)
(Die Situation wird aktuell weiterhin beobachtet) Störungen bisher unverändert bis Mitte November. · ------------------------------------------------------Wasservitalisierer weiter erhältlich - FT 12/20
Wie im FT 9/20 aut Seite 5, FT 10/20 auf Seite 4 und FT 11/20 auf Seite 3 berichtet, wurden in den letzten Monaten in nahezu ganz DL unerlaubt betriebene "Wasservitalisieier" oder "Wasserenergetisierer" beobachtet, die mit rund 20 Watt auf der Frequenz 144.015 MHz (+/-) senden. Obwohl die BNetzA bereits viele Geräte geortet und mündliche Betriebsverbote verhängt hat und im eigenen Labor die lllegalität des Gerätes festgestellt hat, sind die Gieräte (Stand Anfang November) weiter in Deutschland erhältlich und werden weiter beworben. Die angekündigte Amtsblattverfügung mit einem Betriebsverbot lässt weiter auf sich warten. 0b das auch so wäre, wenn das Gerät auf einer Flugfunk- oder Polizeifunkfrequenz senden würde?(Quelle: Funktelegramm 12/2020, Seite 5, rechts unten.)
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Kontakt zur BNetzA
Funkstörungsannahme der BundesnetzagenturAußenstelle Hamburg, Standort Itzehoe
Postkamp 26
25524 Breitenburg Tel.: 04821 / 89 55 55 E-Mail: [email protected]