Erste Verfassungsklage gegen Merkels "Notbremse"
Erste Klage gegen Notbremse in Karlsruhe eingereicht
Karlsruhe (dpa) - Noch bevor die Politik das neue Infektions-schutzgesetz überhaupt beschlossen hat, ist schon der erste Eilantrag dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Welche Erfolgsaussichten das haben kann, vermochte ein Sprecher in Karlsruhe am Donnerstag aber nicht zu sagen.
Foto: dpa.deDer Bundestag hat der Novellierung samt einer Bundes-Notbremse für Corona-Hotspots schon zugestimmt, der Bundesrat wollte am Donnerstag entscheiden. Er könnte Einspruch einlegen und damit Nachverhandlungen notwendig machen. Danach muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, zuletzt muss es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangs-beschränkungen unverhältnismäßig seien. Pinkerneil sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfassungs-beschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt habe. Das Verfassungsgericht könnte die Unterzeichnung durch Steinmeier stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen.
Er bereite aber schon weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt. Ob es sich bei dem in Karlsruhe eingegangenen Antrag um jenen Pinkerneils handelt, konnte der Gerichtssprecher zunächst nicht sagen. Auch die Freien Wähler und FDP-Bundestagsabgeordnete hatten Klagen gegen das neue Infektionsschutzgesetz angekündigt.
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Zahlreiche Eilanträge und Klagen in Karlsruhe gegen Bundesnotbremse
Freitag, 23. April 2021
·Foto: dpa.de
Karlsruhe - Zum Start der Bundesnotbremse sind beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Gestern und heute seien bisher rund 25 Verfahren registriert worden, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten - und es gingen laufend mehr ein, sagte ein Gerichts-sprecher in Karlsruhe auf Anfrage.
Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket. Unter den Klägern seien mehrere Anwälte und ein SPD-Bundestags-abgeordneter. Wann es erste Entscheidungen gibt, sei nicht abzusehen.
Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-maßnahmen waren heute in Kraft getreten. Die Notbremse greift ab 0 Uhr in der Nacht zu morgen. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten dann unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
Noch vor Beschluss des Gesetzes hatten verschiedene Seiten Verfassungsbeschwerde angekündigt, so etwa die FDP, die Freien Wähler, der SPD-Abgeordnete Florian Post und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Allerdings ist noch unklar, ob überhaupt direkt in Karlsruhe geklagt werden kann.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kläger zunächst die Verwaltungsgerichte anrufen und sich durch die Instanzen klagen müssen. Auch diese Frage dürfte nun mit vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden.
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Süddeutsche-Zeitung.de / Demokratie
"Selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet"
Foto: imago/Overstreet - Hans-Jürgen Papier
Hans-Jürgen Papier war Präsident des Bundesverfassungsgerichts und zählt zu
den bekanntesten deutschen Staatsrechtlern.Er sagt:
Wenn sich die Einschränkungen über längere Zeit hinziehen, dann ist die Freiheit in Gefahr.(Quelle: sueddeutsche-zeitung.de)
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Das BVerfG Karlsruhe informiert
Am Bundesverfassungsgericht ist ein Eilantrag des SPD-Politikers Post eingegangen
- gegen das Infektions-schutzgesetz. (dpa)
Beim Bundesverfassungsgericht sind zahlreiche Beschwerden und Eilanträge
gegen das Infektions-schutzgesetz eingegangen.
Ein Gerichtssprecher teilte mit, es seien seit gestern 25 Verfahren erfasst
worden, und es träfen laufend weitere ein.
Bestätigt wurde etwa der Eingang der Verfassungs-beschwerde des
SPD-Politikers Post. Er beantragte nach eigenen Angaben auch eine einstweilige
Anordnung, um die geplanten Maßnahmen außer Vollzug zu setzen. Wann
die Verfassungsrichter entscheiden, ist dem Gerichtssprecher zufolge noch nicht
absehbar. Zuständig ist der Erste Senat unter Gerichtspräsident
Harbarth.
Auch die FDP und die Freien Wähler haben Klagen gegen das Infektionsschutzgesetz angekündigt. Umstritten bei den neuen Regeln ist vor allem die nächtliche Ausgangssperre.
Die Neuregelung sieht neben einer Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr einheitliche Regeln auch zu Kontakt-beschränkungen sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.
Weiterführende Artikel zum Coronavirus
Wir haben ein Nachrichtenblog angelegt. Das bietet angesichts der zahlreichen
Informationen einen Überblick über die wichtigsten aktuellen
Entwicklungen.
- Covid-19: Aktuelle Zahlen zum Coronavirus in Deutschland (Stand 24.04.)
- Corona-Pandemie: Diese Regeln gelten mit der „Bundes-Notbremse" (Stand 24.04.)
- „Grünes Zertifikat": So soll das Reisen für Geimpfte in der EU künftig ablaufen (Stand 14.04.)
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Link zum BVerfG Karlsruhe, mit aktuellen Informationen zum Infektionsschutzgesetz und der "Bundes-Notbremse".·
Eilanträge zur "Merkel-Notbremse"
· Aber immer hübsch fröhlich bleiben, denn die Grüße aus "Karlsruhe", sind noch nicht hier eingetroffen. · Die Eil-Anträge wurden abgelehnt (Mittwoch Abend), weil in der Sache eine Hauptverhandlung folgen wird. · Stellungnahme: BVerfG-Karlsruhe zu den Eilanträgen. · (Quelle: BVerfG-KA - von Mittwochabend (05.05.2021)·
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