Gegenseitige Anerkennung der Amateurfunkzeugnisse
Harmonisierte Lizenz
HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate) ist ein in der Europäischen Union harmonisiertes Amateurfunkzeugnis.
Die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) hat mit dem Gegenseitigkeitsabkommen T/R 61-02 verschiedener europäischer Länder dafür gesorgt, dass die nationalen Amateurfunkzeugnisse gegenseitig anerkannt werden.
Dies ermöglicht Funkamateuren ohne Zusatzgenehmigung, Funkbetrieb in den Ländern, die dem Abkommen beigetreten sind, durchzuführen. Mit den Verwaltungsverfügungen 10 und 11 aus dem Jahr 2005 wurde diese Regelung Bestandteil der Amateurfunkverordnung (AFuV) und damit in deutsches Recht umgesetzt.
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der CEPT-Amateurfunkgenehmigung. Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz (Funkbetrieb im Ausland) und genügt den Anforderungen der HAREC, gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 750 W PEP. Eine Amateurfunkzulassung der deutschen Klasse E genügt nicht den Anforderungen der HAREC.(Quelle: de.wikipedia.org)
Lizenz als license
Lizenzen werden im Amateurfunkdienst nicht vergeben, da eine Amateurfunkstelle (gemäß AFuG) nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und nicht zum Zwecke des geschäftsmässigen Erbringens von Telekommunikations-diensten betrieben werden darf.
Dennoch wird das Amateurfunkzeugnis häufig als Lizenz oder Lizenzurkunde bezeichnet. Der Ausdruck Lizenz wird vermutlich auch deshalb verwendet, weil die Zulassung in den USA als license bezeichnet wird ( siehe: Amateur radio licensing in the United States ). Im Amateurfunk ist das Englische weitgehend Standard und englische Fachausdrücke sind dabei weltweit üblich.( s.h. - Amateur radio licensing in the United States! )
(Quelle: en.wikipedia.org)
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