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Wolfgang Kubicki (FDP) - hat mal nachgefragt - 3G-2G-1G

Nichtgeimpfte müssten in letzter Konsequenz zu Hause bleiben

Debatte um "2G" nimmt Fahrt auf
23. Aug. 2021 - 09:18 Uhr

Ab Montag (23.08.2021) gilt weitgehend die sogenannte 3G-Regelung: Zutritt zu bestimmten Einrichtungen haben nur Geimpfte, Getestete oder Genesene. Doch der Test als "Freifahrtschein" könnte womöglich bald nicht mehr gelten. Ein Ausschluss von Nichtgeimpften wird nicht komplett ausgeschlossen.

Ab diesem Montag gelten in Deutschland gemäß einer Vereinbarung von Bund und Ländern teils ausgeweitete "3G"-Regeln: Zutritt zu Restaurants, Hotels, Friseuren, Kliniken, Schwimmbädern, Fitnessstudios und anderen Innenräumen gibt es bei stark steigenden Corona-Zahlen nur noch für Geimpfte, Genese oder negativ Getestete. Ab 11. Oktober sollen die Corona-Schnelltests zudem nicht mehr kostenlos sein.

Doch wer sich nicht impfen lässt, der könnte ab Herbst mit mehr Einschränkungen konfrontiert sein. Ungeimpfte könnten dann keinen Zugang mehr zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen haben.

Zwar ist Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegen die sogenannte "2G-Regelung" - nur Geimpfte und Genesene -, doch auf Landesebene gibt es wohl schon konkrete Überlegungen zu einem Wechsel zu dieser Vorgehensweise.

So erklärte etwa Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha gegenüber dem Mannheimer Morgen, dass "bei einer Verschärfung der Infektionslage" es darauf hinauslaufen könne, "dass Tests nicht mehr ausreichen, um am öffentlichen Leben teilzunehmen". Der Grünen-Politiker ergänzte:

"Die Nichtgeimpften müssten in letzter Konsequenz zu Hause bleiben."

Dabei, so Luchas bemerkenswerte Argumentation, würde man den "Impfverweigern keine Freiheitsrechte" nehmen, sondern lediglich den "Geimpften und Genesenen ihre Freiheitsrechte zurückgeben".

Obwohl die Bundesjustizministerin gegenüber der Zeitung Die Welt erklärte, dass sie nicht wisse, "wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte", ließ sie eine Möglichkeit offen. Die Gleichbehandlung von Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten muss für den Staat gelten. Doch private Unternehmen und Veranstalter könnten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ihre Räumlichkeiten nur bestimmten Gruppen zugänglich machen.

Auf dieser Basis werden unter anderem in Hamburg die Corona-Regeln überarbeitet. Ein sogenanntes "2G-Optionsmodell" soll nun zum Zug kommen. Private Betreiber, Restaurant- und Hotelbesitzer oder Kultureinrichtungen könnten Veranstaltungen nur für Geimpfte und Genesene anbieten, wodurch für sie dann zahlreiche behördliche Auflagen beziehungsweise Beschränkungen entfallen würden. Der Hamburger Senat könnte dies in den kommenden Tagen beschließen.

"2G" dürfte mittelfristig "1G" bedeuten, da der Genesenenstatus nur für wenige Monate gilt. Auffällig ist, dass die Politik nun bei der Debatte um "2G" zunehmend die Zuverlässigkeit der Tests infrage stellt, nachdem diese seit Ausrufung der Pandemie die Grundlage für die staatlichen Maßnahmen lieferten. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jan-Marco Luczak sprach gegenüber der Welt von einer nicht unbeträchtlichen Fehlerquote; die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink erklärte ebenfalls gegenüber dem Springer-Blatt:

"Solange durch Tests das Ansteckungsrisiko verlässlich reduziert werden kann, kann der Staat selbst aber im öffentlichen Raum nicht einfach auf 2G wechseln. Das würde zu erheblichen rechtlichen Risiken führen. Solange die Tests valide sind, sollte an 3G festgehalten werden."

(Copyright © 2021 by rt.de)


Bundesregierung hat den Kompass der Verhältnismäßigkeit in der Krise verloren

Wolfgang Kubicki stellte eine unschuldige Frage.

Eine Staatssekretärin im Bundesgesundheits-ministerium lässt daraufhin erkennen, dass sie die Regierung als mürrische Gouvernante unbotmäßiger Zöglinge sieht, nicht als ausführendes Organ eines demokratischen Bürgerwillens.

von Dagmar Henn

Manchmal möchte man Vertretern dieser Regierung einige Stunden lang eine Tonbandschleife vorspielen, mit nur drei Worten: "geeignet, erforderlich, angemessen". Ich bin mir sicher, Wolfgang Kubicki ging es genauso, als er die neueste Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium las. Er hatte angefragt, welches Kriterium erreicht werden müsse, damit die ungleiche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften in Bezug auf Freiheitsrechte beendet wird.

Geeignet, erforderlich und angemessen sind die drei Grundregeln der Verhältnismäßigkeit, und das wiederum ist der Grundsatz, der jedes staatliche Handeln leiten sollte. Geeignet bedeutet, dass die Maßnahme tatsächlich den angestrebten Zweck erfüllt. Erforderlich heißt, es gibt kein milderes Mittel, um diesen Zweck zu erreichen, und angemessen heißt, das Verhältnis zwischen Eingriff und Ergebnis stimmt. Diese Grundsätze sollten bei angehenden Juristen eigentlich im ersten Semester öffentliches Recht fest verdrahtet werden, so fest, dass sie selbst nachts um zwei nach ausgiebigem Alkoholkonsum noch fehlerfrei aufgerufen werden können.

Sabine Weiss, parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, ist eigentlich Juristin. Ich betone das, weil ich bei der ersten Lektüre ihrer Antwort auf die eigentlich ganz nüchterne Frage Kubickis dachte, na, das wird irgendeine Medizinerin sein, die von "Verhältnismäßigkeit" noch nie etwas gehört hat. Oder vielleicht eine Bankkauffrau. Weil eine Formulierung wie "wann der Zeitpunkt für schärfere Maßnahmen für Nicht-Geimpfte zu ihrem eigenen Schutz und dem Gemeinschaftsschutz erreicht ist" bei einer Juristin mit einem ganz dumpfen Knall mit dem inneren Mantra des "geeignet, erforderlich, angemessen" kollidieren müsste.

Vielleicht sollten wir uns noch einmal vergegenwärtigen, in welcher Tiefe staatliche Behörden in den letzten eineinhalb Jahren in die simpelsten Rechte eingegriffen haben. Die Ausübung ganzer Berufe wurde untersagt - Physiotherapeuten, Gastwirte, Friseure. Selbst für das private Leben, das normalerweise unantastbar ist, wurden Regeln verhängt, wie viele Menschen sich begegnen dürfen. Der gesamte gesellschaftliche Raum wurde von einem Bereich, in dem man sich nach Möglichkeit und Laune bewegen kann, zu einem Territorium, dessen Nutzung gewährt oder untersagt wird (wobei das Versammlungsrecht bei der Gelegenheit mit entsorgt wurde), nach Maßgabe eines mehr oder weniger glaubwürdigen Gesundheitsschutzes. Und obwohl mehrfach das Gegenteil versprochen wurde, ist kein Ende in Sicht.

"Die Bundesregierung", so schreibt Kubicki, habe "offenbar keine Ahnung (...), wann alle Maßnahmen enden sollen". Noch im März habe Kanzleramtsminister Helge Braun erklärt, mit der Impfmöglichkeit müssten alle Maßnahmen enden.

Tatsächlich hatte Braun sogar erklärt: "Dann können wir zur Normalität in allen Bereichen zurückkehren." Nun ist es August, jeder, der unbedingt geimpft werden wollte, ist geimpft, und es ist keine Rede mehr davon. "Nun gibt es keinen konkreten Zeithorizont mehr", so Kubicki dazu.

Zurück zu unserem alten Mantra "geeignet, erforderlich, angemessen". Wie sehr es im rechtlichen Denken in den Hintergrund getreten ist, zeigt sich an den Demonstrationsverboten für die Corona-Maßnahmengegner. Wegen der statistisch anzunehmenden Anwesenheit von ganzen vier positiv Testbaren die Versammlungsfreiheit für über 20.000 Personen aufzuheben und das als Abwehr einer "Gefahr für Leib und Leben" zu etikettieren, das ist in etwa so verhältnismäßig wie jemanden zu erschießen, damit er keinen Krebs mehr bekommt.

Man muss sich vergegenwärtigen: Gefahr für Leib und Leben ist etwas, das erwachsene Menschen durchaus eingehen dürfen. Ganz legal. Sie dürfen es beispielsweise als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, als Rettungsschwimmer, als Polizisten und Soldaten. Sie dürfen das aber auch privat, als Extremkletterer, als Hobbyflieger oder tagtäglich als Verkehrsteilnehmer. Schwangerschaft und Geburt beispielsweise sind auch Lebensentscheidungen, die ein beträchtliches Risiko für Leib und Leben mit sich bringen können. Weder muss noch darf der Staat erwachsenen Bürgern diese Risiken abnehmen oder sie ihnen untersagen. Selbst der Schutz von Minderjährigen in Gestalt der erforderlichen elterlichen Zustimmung findet seine Grenzen in der Entscheidungskompetenz des Heranwachsenden.

Schon der gesamte Maßnahmenkatalog vor der neuen Erfindung der Menschenkategorie "Ungeimpft" war in Hinsicht auf die Verhältnismäßigkeit immer fragwürdig. Es hätte das Recht der Bewohner von Pflegeheimen sein müssen, selbst zu entscheiden, ob sie die möglicherweise mit Kontakten verbundenen Risiken eingehen wollen oder nicht. Ihnen dieses Recht zu nehmen, ist eine sehr weitgehende Entmündigung, die unter "normalen" Voraussetzungen, vor Corona, so sie von der Leitung eines Pflegeheims verhängt worden wäre, strafbar gewesen wäre.

Die Verhältnismäßigkeit darf nach wie vor nicht einmal diskutiert werden, obwohl sie Dreh- und Angelpunkt der Rechtsstaatlichkeit der Maßnahmen ist. Im Umgang mit den Kindern zeigt sich das besonders deutlich. Da werden kleine Menschen in ihren natürlichsten Lebensäußerungen massiv beschränkt, um ein begrenztes Risiko für andere zu vermindern; sie selbst sind ja, das lässt sich statistisch nicht abstreiten, kaum gefährdet. Die Verhältnismäßigkeit ist auch das Kriterium, das eine genaue Betrachtung der Kollateralschäden erzwingen müsste, denn die Gefahr für Leib und Leben, die von den psychischen Folgen der Maßnahmen ausgeht, ist nicht minder real als die einer Infektion. Dennoch werden all diese Aspekte ausgeblendet. Geeignet, erforderlich, angemessen ...

Wäre es tatsächlich das Ziel der Bundesregierung, so viele Einwohner wie möglich zu impfen, dann wäre das mildeste Mittel, dieses Ziel zu erreichen, die Freigabe anderer Impfstoffe. Stünden Sinovac und Sputnik V mit zur Auswahl, würde das sicher die Impfquote noch einmal erhöhen, ohne dass ein einschränkendes staatliches Handeln erforderlich wäre. Das Ziel besteht aber offenkundig darin, so viele Bürger wie möglich mit mRNA-Impfstoff, bevorzugt von Pfizer, zu impfen. Das allerdings ist unter keinen Umständen ein legitimes Ziel, das einschränkende Maßnahmen rechtfertigt.

Schlimmer noch, es liegen längst Daten vor, die belegen, dass die selbst nach Aussage der Staatssekretärin vor allem kursierende Delta-Variante auch vollständig Geimpfte infiziert, dass sie an ihr erkranken und diese auch übertragen können. Vor diesem Hintergrund ist die Strategie, nur Nichtgeimpfte zu testen, absurd, weil sie völlig ungeeignet ist, eine Verbreitung dieser Variante auch nur abzuschwächen. Im Gegenteil, die Vorgehensweise würde dazu führen, dass vor allem Geimpfte an dieser Variante erkranken.

Man hat sich daran gewöhnt, dass die Maßnahmen jeder Logik entbehren. Es haben sich bisher auch kaum Gerichte gefunden, die bereit waren, diese Logik einzufordern. Logik aber ist nur eine andere Gestalt des Kriteriums der Geeignetheit. Geeignet, erforderlich, angemessen.

"Bis auf Weiteres kann auf Testpflichten und bei hohen Inzidenzen auf weitere Verschärfungen für Nicht-Geimpfte nicht verzichtet werden, da sie ein wesentlich höheres Ansteckungsrisiko für sich und andere darstellen," so die Frau Staatssekretärin. Kubicki erwidert darauf: "Wenn - wie es hier in der Antwort heißt - Nicht-Geimpfte 'zu ihrem eigenen Schutz' Maßnahmen unterworfen werden sollen, dann ist dies eine verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbare Übergriffigkeit."

Damit hat er Recht und doch auch nicht. Denn schon die Abschottung der Pflegeheime war eine solche Übergriffigkeit, der Masken-, Test- oder gar Impfzwang für Kinder ist es. Jeder dieser Übergriffe hätte, um rechtsstaatlichen Normen zu genügen, zum Mindesten einer transparenten Begründung bedurft. Dazu hätte gehört, die Ergebnisse der PCR-Tests durch Festlegung einer Zykluszahl aussagekräftiger zu gestalten. Ein möglicher, einfacher und sogar kostenneutraler Schritt, der dennoch nicht geschehen ist.

Der Schwenk hin zu einer Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und Nichtgeimpfte stellt tatsächlich einen Paradigmenwechsel dar, wie Kubicki ihn benennt. Nicht nur, dass ein völlig akzidentelles Ereignis wie eine Infektion mit einem Erreger behandelt wird, als wäre es eine Folge des menschlichen Willens; dieser fiktive Wille wird nun bei den einen (den Nichtgeimpften) mit einer Vorstellung von Schuld verknüpft und behandelt wie ein tatsächliches Vergehen, während es bei den anderen (den Geimpften) erst einmal behandelt wird, als gäbe es das nicht, um dann - das ist bereits heute absehbar - auch für diesen Fall die Schuld den Nichtgeimpften zuzuschreiben. Keinesfalls jedoch einer Regierung, die eine experimentelle Impfung über Monate hinweg als sichere Lösung verkauft und jetzt bereit zu jeder abenteuerlichen Konstruktion ist, um über ihre Verantwortung hinwegzutäuschen, sowie sich das Versprechen als leere Hülle erweist.

Die Unvorhersehbarkeit, das Kafkaeske, das die Maßnahmen erzeugen, stützt sie auf paradoxe Weise. Wenn zuvor simple Handlungen wie die Anzeige einer Geburt sich in einen wochenlangen Hindernislauf verwandeln, so wie andere einfache Handlungen auch, und die Größe des jeweiligen Hindernisses völlig unvorhersehbar ist; wenn zugleich der Alltag mit Dutzenden neuer Regeln durchbrochen wird, die sich ebenfalls beständig ändern, dann werden die Menschen gewaltsam aus ihrem Status als Erwachsene herausgerissen und in den eines hilflosen Kindes zurückversetzt. Nur darum funktioniert der ununterbrochene Angstporno so problemlos; die Schwierigkeiten des Alltags binden so viel Energie, dass zum grundsätzlichen Nachdenken über Zusammenhänge kaum mehr etwas übrig bleibt, und damit die Frage nach der Legitimität, Logik und - man kann dieses Wort nicht oft genug erwähnen - Verhältnismäßigkeit dieses Vorgehens gar nicht erst gestellt werden kann. Weil einer der entscheidenden Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern das Ausmaß der Kontrolle über das eigene Leben ist, erzeugt die erzwungene Verkindlichung genug Furcht, um die hemmungslose Übertreibung der Infektionsrisiken geradezu vernünftig erscheinen zu lassen.

Aber hat das noch irgendwie mit dem Handeln eines demokratischen Rechtsstaates zu tun? Kubicki meint dazu: "Wer den mündigen Bürger nur noch als Risikofaktor sieht, der notfalls zu seinem Glück gezwungen werden muss, kann nicht mehr für sich in Anspruch nehmen, im Interesse des Landes und seiner Bürger zu handeln."

Richtig. Der handelt nur noch, um den eigenen Hals zu retten.

Kubicki warnt vor Gefahr für Verfassungsordnung - FDP-Vize mit Buch über Corona-Politik

07. Aug. 2021 - 12:41 Uhr

Deutliche und weitgehende Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung übt FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Er warnt vor den Folgen der politischen Angstmache und der Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten sowie dem Grundgesetz - und dem Versuch, die Rechtsordnung zu schleifen.

"Irgendwann fühlt man sich wie der Esel, dem eine Karotte vor die Nase gehalten wird." So beschreibt der FDP-Vizevorsitzende und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki seinen Eindruck von der Corona-Politik der Bundesregierung. Diese gebe dafür immer neue Ziele aus, wodurch sie "emotional und praktisch in immer weitere Ferne" rückten. Kubicki äußert sich so in seinem neuen Buch "Die erdrückte Freiheit - Wie ein Virus unseren Rechtsstaat aushebelt", das kürzlich im Westend Verlag erschien.

Der FDP-Politiker hat damit eine scharfe und schonungslose Abrechnung mit der Politik der Regierung in der COVID-19-Pandemie seit März 2020 vorgelegt. Angesichts der Lage dürfte es sich um mehr als nur um ein Buch handeln, das für die Bundestagswahl im Herbst 2021 geschrieben wurde. Dazu sind Kubickis Analysen und Sichten zu tiefgehend und grundsätzlich, auch wenn er sich anscheinend scheut, tatsächliche Konsequenzen einzufordern.

"Angst war das treibende Gefühl, um die Maßnahmen zu begründen", stellt er unter anderem fest. "Und in der Pandemie war die Furcht besonders ausgeprägt - was die Durchsetzung erleichterte. Um ganz sicherzugehen, kultivierte man sie." Damit bestätigt Kubicki Einschätzungen anderer Beobachter der Corona-Krise und Kritiker des politischen Handelns in dieser.

Die Rolle der Politik

Wobei festgestellt werden muss, dass nicht ein Virus den Rechtsstaat aushebelt, wie es im Untertitel des Buches heißt. Es ist die Reaktion der Politik, vor allem der Regierenden, auf das Virus SARS-CoV-2, die genau dazu führt. Dafür bringt Kubicki selbst zahlreiche Beispiele, die gar zu der Frage hinführen: Warum fordert er nicht den sofortigen Rücktritt der dafür Verantwortlichen samt Selbstauflösung des Bundestages und der Landesparlamente? Gründe dafür führt er zahlreich an.

"Besorgt hat mich, dass der Wert der Verfassung in jenen Tagen nicht mehr erkannt, ja sogar verkannt wurde", blickt der FDP-Politiker, selbst Jurist, auf das politische Handeln am Anfang der Pandemie im Frühjahr 2020 zurück. Und:

"Das Infektionsschutzgesetz, das über lange Zeit ein Eremitendasein fristete, wurde plötzlich zum Taktgeber einer Entwicklung, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes sicher nicht im Hinterkopf hatten, als sie seine wichtigsten Rechtssätze schufen. Auf dieser einfachen gesetzlichen Grundlage nahm man die schwersten Grundrechtseingriffe seit Bestehen des Landes vor."

Angesichts zahlreicher Stimmen, die diese Entwicklung begrüßten und unterstützen, fragt der Autor: "Wenn die Verfassung nicht mehr gelten soll, was gilt stattdessen?" Zwar könnte die in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde nicht aufgehoben werden. Aber seitdem die Pandemie ausgerufen wurde, sei die Moral höher als das Recht gestellt worden, beklagt Kubicki, mit gravierenden Folgen bis heute.

Die Rolle der Kanzlerin

Der FDP-Vizevorsitzende erinnert in seinem Buch: "Das Grundgesetz sieht die Menschen nicht als Untertanen, sondern als freie, mündige und selbstbestimmte Bürgerinnen und Bürger. Die Grundrechte sind daher vor allem Abwehrrechte gegenüber dem Staat, der einem mündigen Bürger nicht vorschreiben darf, welche Meinung von der Regierung er haben, in welchem Beruf er arbeiten, an welchem Ort er wohnen oder welche Brotsorte er kaufen soll."

Doch gerade Kanzlerin Angela Merkel hat aus seiner Sicht solche und andere grundlegenden Regeln missachtet. Sie habe frühzeitig mit ihrer Fernsehansprache am 18. März 2020 deutlich gemacht, dass sie "das Ruder fest in die Hand nimmt" und auch "das Parlament bei der Corona-Bekämpfung aus dem Spiel genommen" habe. Und: "Nicht ein einziges Mal wurde das Parlament in dieser Ansprache erwähnt." Damit wurde immer ein Grundpfeiler der politisch-sozialen Ordnung der Bundesrepublik, die Gewaltenteilung aus Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Rechtsprechung), ausgehebelt. Auch dafür bringt Kubicki eine Reihe von Beispielen.

Immer wieder kommt er auf die Rolle der Kanzlerin zu sprechen, deren Handeln zu einem "Bild einer eher 'angeleiteten' Demokratie" führe, "bei der Frau Merkel sagt, was ist". Dazu hätten auch die Medien mit ihrer machorientierten, aber zum Teil auf Unwissen über Grundmechanismen der bundesdeutschen Politik basierenden Berichterstattung beigetragen. "Aber wer will es den professionellen Beobachtern verdenken", schreibt Kubicki, "dass sie Politik mittlerweile als inhaltlich entkernte Machttaktik verstehen, wenn ihnen selbst ein bayerischer Ministerpräsident durch sein Verhalten ständig Recht gibt?"

Kubicki meint, mit Merkel regiere in der Pandemie "die Angst - und der Starrsinn". Damit würden kritische Sichten und Hinweise von Wissenschaftlern und Medizinern zum Umgang mit der Gefahr durch das Virus ignoriert. Das Beispiel des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen zeige:

"Die Kanzlerin war offenbar der Überzeugung, dass sie höhere Erkenntnisse hatte und den richtigen Weg wusste. Daher galt es, all das aus dem weg zu räumen, was ihrer Linie widersprach."

Sie habe die Corona-Politik "in eine Machtfrage verwandelt (...) und abweichende Stimmen nicht als Bereicherung und Teil einer Lösung" gesehen, die eine sozial orientierte Politik ermöglichen und Folgeschäden vermeiden könnte.

Harter Vorwurf

Merkels Handeln in der Corona-Krise sei vor allem Symbolpolitik, die aber umso konsequenter durchgesetzt werde. Dabei würde selbst außer Acht gelassen, ob durchgesetzte Maßnahmen überhaupt rechtlich zulässig und durchführbar sind. Kubicki nennt dafür als Beispiele die 2021 von der Kanzlerin geforderte "Osterruhe", die immerhin wieder zurückgezogen werden musste, und die dem folgende "Bundesnotbremse".

Mit dieser sei endgültig der Glaube vieler, die Bundesregierung gehe "planvoll und mit Bedacht vor", widerlegt worden, schreibt der Bundestagsvizepräsident von der FDP: "Tatsächlich wusste sie nicht viel, behauptete aber oft das Gegenteil und verlangte den Bundesbürgern dafür viel ab." Das Nichtwissen der Regierenden hätten die Bürger teuer bezahlt - "mit dem Verzicht auf ihre Freiheiten". Die Politik bekäme dabei aber nicht nur Unterstützung von den Medien, sondern auch von Wissenschaftlern und Medizinern.

Kubicki warnt vor den Folgen:

"Wer auf diese Weise mit Fakten umgeht, wer sich die Wirklichkeit strickt, wie es am besten passt, wer Menschen so dreist für dumm verkaufen will, der zerstört das Vertrauen in den öffentlichen Diskurs als Grundlage unserer Freiheitsordnung."

Das ist nicht an jene Kritiker der Regierenden gerichtet, die oft als "Corona-Leugner" diffamiert werden - damit kommentiert der Autor Worte und Taten der verantwortlichen Politiker wie der Kanzlerin oder von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU). Dennoch äußert der FDP-Vize immer wieder Verständnis für das Handeln der Regierenden, nicht nur zu Beginn der Pandemie, als sie allen Berichten nach vom Auftauchen des Virus SARS-CoV-2 überrascht wurden. Eine solche Situation könne "zwangsläufig" überfordern und dazu führen, dass einiges schieflaufe.

Das zeigt sich ebenso bei den Aussagen Kubickis zur Impfkampagne, bei der es auch um "Freiheit für alle" gehe. Einige Seiten zuvor spricht er sich dafür aus, dass Geimpfte und Genesene "in die weitgehend unbeschränkte Freiheit" zurückkehren können sollten. Damit beteiligt er sich an der aktuellen Spaltung der Gesellschaft in jene, denen die Grundrechte wieder zustehen, und jene, die darauf weiter verzichten sollen. Und das, obwohl er zuvor der Bundesregierung bescheinigt, "eine moralische Entwertung von Grundrechten zu betreiben".

"Brutale Vernachlässigung"

Das gehört zu den Widersprüchlichkeiten der Sicht und Aussagen Kubickis nicht nur in dem Buch. Darin benennt er immerhin die "brutale Vernachlässigung" nicht nur der älteren Bürger, sondern auch der jüngeren Generationen durch die Corona-Politik. Menschen in Alten- und Pflegeheimen seien "weggesperrt" worden, anstatt sie wirkungsvoll zu schützen:

"Am Ende zeigte sich, dass nicht das Virus für das Wegsperren der Heimbewohner verantwortlich war, sondern die Bundesregierung."

Ähnlich drastisch kritisiert er den politischen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen in der Pandemie. Der sei bestimmt worden vor der Linie, die in dem im Frühjahr 2020 bekannt gewordenen "Angst-Papier" aus dem Bundesinnenministerium vorgezeichnet wurde. Kubicki bescheinigt den Regierenden "emotionale Kälte zu den Kindern": "Mit Kindern wurde ab dem Herbst 2020 verstärkt Politik gemacht - und fast immer zum Schlechtesten." Dazu hätten auch vermeintliche Experten wie der SPD-Politiker Karl Lauterbach mit seiner dauerhaften Angstmache beigetragen. Die Folgen hätten die Jüngsten, aber auch die Familien bezahlen müssen.

"Die Planlosigkeit und Unfähigkeit der Bundesregierung" in der Corona-Krise hat aus Kubickis Sicht nicht nur zu großen Freiheitseinschränkungen geführt: "Eine Allgemeingefährdung wurde dabei in Kauf genommen", so sein schwerer Vorwurf. Was er als Belege dafür anführt, widerspricht dem, was die Kanzlerin in ihrem bisher letzten Amtseid 2018 sagte:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."

Der FDP-Vize zieht als Fazit: "Das menschenfreundliche Bild des Grundgesetzes, das natürlich auch von allen politischen Entscheidungsträgern eine verbindliche Leitlinie sein muss, wurde in der Corona-Krise aus Gründen der politischen Opportunität mit Füßen getreten." Die Bundesregierung habe mit ihrer Corona-Politik "nicht selten rechtliche Grenzen übertreten": "Die geschah zum Teil auf Basis von Dilettantismus und Ignoranz, aber auch mit Vorsatz."

Unerkannte Verfassungsgegner

Kubicki stellt fest, dass in der Corona-Krise "von verschiedener Seite versucht wurde", die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik "zu schleifen - nicht zuletzt vom Kanzleramt". Er bedauert, angesichts dessen "gab es nur sehr wenige, die entschieden für demokratische Werte einstanden". Dabei erwähnt er nicht all jene hierzulande, die seit dem Frühjahr 2020 genau das tun, mit dem Grundgesetz in der Hand, auf Straßen und Plätzen, in verschiedenster Form. Dafür werden diese Menschen diffamiert - und auch von Polizisten verprügelt und verhaftet.

Der Bundestagsvizepräsident warnt am Ende seines Buches deutlich: In einem Staat, "in dem Willkür regiert und in dem rechtliche Grundsätze politischen Erwägungen unterliegen", sterbe die Freiheit. Demokraten haben aus seiner Sicht die Aufgabe, "der bürgerrechtlichen Akzentverschiebung, die durch die Corona-Politik entstanden ist, wieder entgegenzuwirken".

Er geht noch weiter:

"Wir dürfen nie wieder zulassen, dass mit Angst Politik gemacht wird, und müssen uns dagegen wehren, wenn staatliche Organe oder gesellschaftliche Akteure aktiv Furcht schüren, um Freiheitsrechte zu begrenzen. Oder wenn Regelbrüche mit angeblich höheren Motiven entschuldigt werden. Es gibt keine statthaften Motive, die über unserer Rechts- und Freiheitsordnung stehen."

Freiheitsbeschränkungen dürften "nie wieder so widerstandslos, so leichtfertig und so willkürlich implementiert werden".

Nein, der Jurist und Politiker Kubicki ist kein "Querdenker" und auch kein heimliches Mitglied der basisdemokratischen und maßnahmen-kritischen Partei Die Basis, auch wenn seine Worte vielleicht so klingen. Sie wirken überraschend, weil sie inzwischen kaum von einem etablierten Politiker erwartet werden. Dabei sind sie gerade von einem Liberalen wie Kubicki zu erwarten, der wieder dafür sorgen will, "dass die Eigenverantwortung der Menschen zentraler Bestandteil unseres Zusammenlebens wird - und nicht die ständige Vorgabe von Verhaltensregeln durch den Staat".

Derzeit gehört der Buchautor noch zur Opposition im Bundestag. Schauen wir genau hin, falls seine Partei nach der Wahl im Herbst dieses Jahres eventuell wieder mitregiert. Dann muss auch Kubicki an das erinnert werden, was er kritisiert und vehement einfordert.

Wolfgang Kubicki: "Die erdrückte Freiheit - Wie ein Virus unseren Rechtsstaat aushebelt"

Westend Verlag 2021. 128 Seiten, ISBN 978-3-86489-346-9; 14.-- Euro

(Copyright © 2021 by rt.de)

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