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2G Unsinn, Wahnsinn, Irrsinn - ist alles totaler Schwachsinn

Darum werden alle Menschen mit dem "mRNA-Toxin" gespritzt 

"Diese Generation wird Kinder haben. Sie werden bei der Geburt normal aussehen. Wenn sie dann 18, 19, 20 Jahre alt sind, dann werden sie keine Eizellen haben, die befruchtet werden können. Denn diese Chemikalien in den Spritzen sind für ihre toxischen Effekte auf sich entwickelnde weibliche Fortpflanzungsorgane bekannt."   (© Dr. Bryan Ardis)

(Bericht von der 63. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss) 
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2G und die Menschenwürde ist verloren

01. Sept. 2021 - 19:22 h

Immer stärker wird der Druck aus der Politik, eine Regel, die nur noch Geimpften und Genesenen ein halbwegs normales Leben gewährt, privatrechtlich durchzusetzen. Damit werden alle Fortschritte der letzten Jahrzehnte im Kampf gegen Diskriminierung mit einem Tritt in die Tonne befördert. Der Blödsinn vom 3G-Beschluss, wird jetzt fortgesetzt durch den 2G-Beschluss.

Bild: Restaurants in Hamburg, 28.08.2021
2G - Irrsinn ist Wahnsinn und MenschenverachtendFoto: globallookpress.com © Axel Heimken

von Dagmar Henn

Seit Corona ist das Leben ein Hürdenlauf, und die Hürden werden, damit das Ganze nicht zu einfach wird, regelmäßig anders aufgestellt. Die neueste Erfindung in diesem Zusammenhang nennt sich "2G" und ist die Weiterentwicklung des schon zutiefst unlogischen "3G" vom Frühjahr. Unlogisch, weil die Annahme, Genesene hätten einen schwächeren Schutz als Geimpfte, sämtlichen Erfahrungen mit anderen Erkrankungen widersprach und inzwischen auch durch Studien über Corona widerlegt ist.

Aber Studien, die nicht vom RKI stammen oder im Widerspruch zu den Annahmen der deutschen Politik stehen, haben Probleme, wahrgenommen zu werden. Auch das ist schon länger so, gleich, ob es um die Sinnhaftigkeit von Masken, die Übertragbarkeit von Atemwegserregern an der freien Luft oder um Erkrankungen Geimpfter geht.

2G soll jetzt also die neue Lösung sein. Dann, so das Versprechen, dürfen Gaststätten und sogar Clubs öffnen, ohne die "Hygieneregeln" genannten Beschränkungen einhalten zu müssen. Das sei, so die Aussage von Politikern, möglich und rechtens. Das bedeutet den Ausschluss Nichtgeimpfter, selbst bei vorliegendem negativem Testergebnis. Kern dieses neuen Modells ist, dass Staat und Politik dabei ihre Hände in Unschuld waschen; sie regen nur an, man könne ja vom Hausrecht Gebrauch machen ...

Eine Hamburger Cafébetreiberin meinte dazu gegenüber der Presse: "Im Winter ohne Terrasse muss ich mich entscheiden für die 2G-Regelung - ob ich will oder nicht, sonst kann ich nicht überleben." So dürfte es vielen gehen, die solche Betriebe führen. Es ist also nur ein scheinbares Wollen; in Wirklichkeit sind es von der Politik gesetzte Zwänge, die zur Umsetzung dieser Regel führen.

Das ist für die politisch Verantwortlichen natürlich angenehm. Schließlich ist der Hintergrund dieser Versuche, 2G durch die Hintertür durchzusetzen, mitnichten der Schutz vor Infektion, sondern vielmehr der Versuch, durch nicht so benannte Strafmaßnahmen die bisher Ungeimpften zur Impfung zu nötigen, indem man sie so weit irgend möglich aus dem Leben aussperrt.

Dabei wird so getan, als sei das alles gar kein Problem und völlig vereinbar mit den Menschenrechten. Das wird spätestens in dem Augenblick problematisch, in dem auch Geschäfte, die den täglichen, lebensnotwendigen Bedarf abdecken, diese Regel übernehmen. Das wird so nicht ausgesprochen, aber der materielle Anreiz ist stark, insbesondere für die Discounter, also jene Geschäfte, in denen sich die ärmeren Teile der Bevölkerung versorgen - mit 2G würden die Beschränkungen für die Zahl der anwesenden Kunden fallen und damit der Umsatz steigen. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste Aldi oder Lidl Ungeimpfte vom Einkauf aussperrt.

Das sei ja schließlich eine Frage des Hausrechts, heißt es, und da bestehe Gestaltungsfreiheit. Dabei wird übergangen, dass es eine lange und mühsame politische Auseinandersetzung darüber gab, ob Hausrecht und Vertragsfreiheit tatsächlich über der Menschenwürde stehen. Diese Auseinandersetzung endete in der Entstehung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das die Menschenwürde weitgehend über das Privatrecht stellte.

Wobei der ganze Umgang mit Corona schon eine Flut an faktischen Diskriminierungen ausgelöst hat, die bisher nirgends behandelt wurden. So führten die Hygieneregeln für Arztpraxen nicht nur dazu, dass sich (auch und gerade im Winter) die Patienten nicht mehr im Wartezimmer, sondern in der Warteschlange draußen ballten, was ganz nebenbei jenen Menschen, die eben nicht lange in der Schlange stehen konnten, den Zugang zu medizinischer Versorgung nahm. Was durch die Tatsache, dass viele Ärzte dann entdeckten, dass Impfen profitabler ist als der normale Betrieb, nur noch weiter verschärft wurde.

Die Bedingungen so zu gestalten, dass im Grunde nur noch der Gesunde zum Arzt kann, widerspricht eigentlich nicht nur den Vorgaben des AGG, sondern schon jenen der schlichten Vernunft. Aber auch da sind wir noch lange nicht am Ende der Fahnenstange - es gibt bereits Ärzte, die sich weigern, Nichtgeimpfte zu behandeln. Da reden wir durchaus sehr schnell von unterlassener Hilfeleistung.

Aber zurück zur schleichenden Einführung von 2G. Die Tagesschau kommentierte die Frage so: "Rechtlich zulässig wären die Grundrechtseinschränkungen der Unternehmerinnen und Unternehmer darüber hinaus nur, wenn diese zum Schutz von Leben und Gesundheit anderer erforderlich sind." Da liegt er auf dem Tisch, der schwarze Peter.

Klar, "Schutz von Leben und Gesundheit" wird mittlerweile höchst irrational definiert. Das wird klar, sobald man die Inzidenzzahlen mal auf die konkreten Verhältnisse umrechnet. Eine augenblickliche Inzidenz von 75 bedeutet nämlich nicht mehr, als dass unter 1.000 getesteten Menschen nicht einmal einer positiv getestet ist, was noch lange nicht heißt, dass er oder sie krank oder ansteckend ist. Und das gilt für Nichtgeimpfte ebenso wie für Geimpfte (wobei neueste Studien nahelegen, dass Geimpfte weitaus ansteckender sein könnten als Nichtgeimpfte).

Weil einer von 1.000 vielleicht ansteckend sein könnte, werden 999 in ihren Lebensumständen massiv eingeschränkt? Und von Kontakten mit anderen abgehalten, die doch vermeintlich durch ihre Impfung geschützt sind? Das bedeutet schlicht, den 999 eine nicht vorhandene Eigenschaft aufgrund einer falschen Pauschalierung zuzuschreiben. Genau das aber ist Diskriminierung.

Nehmen wir doch einen anderen Sachverhalt zum Vergleich, bei dem ebenfalls der "Schutz von Leben und Gesundheit" betroffen ist. Bei männlichen Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren liegt die Inzidenz bei Gewaltkriminalität nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts von 2019 zwischen knapp 900 und 1.000. Das heißt, etwa jeder 100. Jugendliche wurde durch eine Gewalttat auffällig. Wenn man hier den gleichen Maßstab anlegen würde wie bei Corona, hätten Diskotheken nur noch weibliches Publikum. Warum geschieht das nicht? Weil es sich um eine Diskriminierung handelt; in diesem Fall der übrigen 99 von 100, die nicht zu gewalttätigem Verhalten neigen.

Erforderlich ist das Wort, das man hier genauer betrachten muss. Das gehört nämlich wieder zu den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit und besagt, dass es kein milderes Mittel gibt, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Der Grund für den Trick, die Entscheidung für 2G in den Bereich des Privatrechts abzuwälzen, liegt genau an diesem Punkt. Es handelt sich nicht um das mildeste Mittel. Die Ausführenden, eben jene privatrechtlich Entscheidenden, werden von den Behörden gezielt getäuscht, indem man ihnen einredet, das sei schon in Ordnung so. Ist es nicht. Weil das AGG eine willkürliche Diskriminierung untersagt, aber die Erforderlichkeit von 2G eben nicht nachweisbar ist.

Natürlich, momentan winken die Gerichte dieser Republik alles durch, gleich, wie sehr es gegen das gegebene Recht verstößt. Das zeigte sich an den Urteilen zu den Demonstrationsverboten. Allerdings, auch wenn die Gerichte es ignorieren, an der politischen Wirkung ändert das nichts. Durch die Propagierung von 2G werden Barrieren gegen Diskriminierungen eingerissen, die in langen Auseinandersetzungen mühsam aufgerichtet wurden.

"Schutz von Leben und Gesundheit" darf eben kein grenzenloses Argument sein. Es muss eine Abwägung mit der Menschenwürde stattfinden, auch im privatrechtlichen Bereich.

Wenn eine Diskothek beschließen würde, z. B. alle Syrer und Afghanen unter 30 nicht einzulassen, gäbe es zu Recht eine Welle der Empörung, auch wenn die Inzidenz der Gewaltkriminalität in diesem Fall mindestens um das Zehnfache höher liegt als die Corona-Inzidenz bei Ungeimpften.

Es sind eben die Rechte der Anderen, die nicht beschnitten werden dürfen.

Selbst wenn man mit aller Gewalt so tun will, als ginge eine Infektionsgefahr ausschließlich von Ungeimpften aus (was nachweislich falsch ist), blieben auch hier noch bei einer Verzehnfachung der heutigen Inzidenz mindestens 99 von 100 übrig, die keinerlei Gefährdung für Leben und Gesundheit darstellen.

Wenn man aber die Rechte einer doch vergleichsweise großen Gruppe in der Bevölkerung auf derart schwacher Grundlage derart massiv beschneiden darf, ja sogar von offiziellen Stellen immer lauter dazu aufgefordert wird, mit welchem Argument soll dann noch eine Diskriminierung anderer Personengruppen auf Grundlage einer ähnlichen Argumentation verhindert werden?

Was hier geschieht, ist ein Rollback hin zu einer völligen Willkürlichkeit. Es ist schlicht nicht möglich, Rechtsgrundsätze in einer solchen Breite zu durchbrechen, ohne dauerhaften Schaden anzurichten. Das gälte auch dann, wenn die Argumentation dafür schlüssig wäre. Dass sie es nicht ist, macht es nur noch schlimmer.

Es gibt schon seit vielen Jahren gerade im Gesundheitsbereich immer wieder Bemühungen, Risiken zu privatisieren. Beispielsweise von Rauchern oder Übergewichtigen höhere Krankenkassenbeiträge zu verlangen und dabei völlig auszublenden, dass Stress, der durch Armut ausgelöste Zwang, sich billig zu ernähren, und viele weitere Faktoren, die weit außerhalb individueller Kontrolle der Betroffenen liegen, eine große Rolle dabei spielen (beispielsweise das Stressniveau der Mutter während der Schwangerschaft). Der geplante Umgang mit den Ungeimpften ist auch in dieser Hinsicht ein Türöffner. Wenn das von der Gesellschaft widerspruchslos geschluckt wird, werden andere Begründungen für andere Diskriminierungen folgen.

Halb diskriminiert geht nämlich ebenso wenig wie halb schwanger. Und wenn man hundertmal irgendwelche Stadien in Regenbogenfarben beleuchtet.

(Copyright © 2021 by Deutschlandfunk.de)
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Belegung der Krankenhäuser in Österreich

"In Österreichs Krankenhäusern zeigen die aktuellen Zahlen über die Belegung der Betten mit Corona-Patienten, dass derzeitig vielerorts etwa 89% der Corona-Patienten, bereits in der Vergangenheit gegen Corona vollständig geimpft wurden. Man ist erstaunt, dass jetzt aber trotzdem so viele Patienten mit einer Corona-Erkrankung [Neuansteckung] in den Kranken-häusern liegen. Im Gegensatz dazu sind aber nur 11% der Betten mit Ungeimpften, ohne Corona-Symptome belegt. Diese Menschen verfügen mit hoher Wahr-scheinlichkeit, wohl über ein sehr gutes eigenes Immunsystem".

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

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Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte vielleicht schon ab September 2021

01. Sept. 2021

Die baden-württembergische Landesregierung arbeitet aktuell an neuen Corona-Regeln. Diese könnten das Leben von Nicht-Geimpften weiter einschränken. Geplant ist ein Ampelsystem.

Steht die Ampel auf grün, sollen die üblichen 3G-Regeln in Baden-Württemberg gelten. Steht sie auf gelb, soll es für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich geben. Wenn die Ampel auf rot umspringt, soll es eine sogenannte 2G-Regel beispielsweise in Restaurants oder für Konzerte geben. Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, hätten dort keinen Zutritt mehr - auch nicht mit negativem Test.

Corona-Regeln abhängig von der Zahl der Intensivbetten


Welche Stufe im Ampelsystem wann gilt, soll laut Sozialministerium davon abhängen, wie viele Corona-Erkrankte auf den Intensivstationen liegen.

Übersteigt die Zahl der belegten Intensivbetten mit Corona-Erkrankten im Land die Marke 200, so soll die Ampel von grün auf gelb springen und damit die geltenden Regeln für ungeimpfte Personen im Land verschärfen. "Wenn 200 bis 250 Intensivbetten belegt sind, erwägen wir erste Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Erwachsene zu erlassen", so der Amtschef des Ministeriums, Uwe Lahl. So sollen sich dann beispielsweise nur noch zwei Familien treffen dürfen. Nach Prognosen des Landesgesundheitsamtes könnten diese Grenzwerte schon Ende kommender Woche überschritten werden. Das Ministerium rechnet damit, dass ungefähr drei Millionen ungeimpfte Erwachsene im Land von diesen Einschränkungen betroffen wären.

Vor allem wegen der Reiserückkehrer aus dem Ausland rechnet das Land mit stark steigenden Inzidenzen und deutlich mehr Intensivpatienten bis Mitte September, wenn die Schulferien enden.

Die Farbe Rot und damit die 2G-Regel wäre dann erreicht, wenn 300 Intensivbetten oder mehr von Covid-19-Patienten belegt sind. Für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wie zum Beispiel Schwangere, soll es Ausnahmen geben.

Noch ist das Modell nicht endgültig beschlossen, daher könnten sich Details auch noch ändern. In der kommenden Woche möchte die Landesregierung darüber entscheiden. Die neuen Regeln könnten dann ab Mitte September gelten. Baden-Württembergs Sozialministerium hatte bereits gegenüber dem SWR für kommende Woche eine neue Verordnung angekündigt, die weitere Beschränkungen für Nicht-Geimpfte vorsieht.

(Copyright © by swr.de/baden-wuerttemberg.de)

GEÄNDERTE CORONA-VERORDNUNG AB 28. AUGUST

Corona in BW: Quarantäne-Pflicht in Schulen und Kitas wird gelockert

In den Schulen und Kitas in Baden-Württemberg gelten ab dem 28. August neue Regeln bei einer Corona-Infektion in einer Gruppe. Dafür wurde die Corona-Verordnung angepasst.

Bisher wurden Schülerinnen und Schüler in Quarantäne geschickt, wenn sie enge Kontaktpersonen eines oder einer Infizierten aus der Klasse waren. Künftig müssen sich in diesem Fall alle nur noch regelmäßig testen, und zwar fünf Tage lang mindestens einmal täglich und mindestens mit einem Schnelltest - alle außer den bereits Geimpften und Genesenen. Eine eventuelle Quarantäne fällt solange weg, wie bei allen der Test negativ ausfällt. Außerdem muss für fünf Tage auf den gemeinsamen Unterricht beispielsweise mit der Parallelklasse verzichtet werden - unterrichtet werden darf nur in der Originalklasse des oder der Infizierten.

Ausnahmen gelten dem Kultusministerium zufolge für Grundschulen, Grundschulförderklassen, Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Schulkindergärten und Kinder unter acht Jahren. Hier ist nach einem positiven Fall nur ein einmaliger negativer Test vorgeschrieben, bevor sie die Einrichtung wieder betreten.

Inzidenzen sind als Maßstab für Maßnahmen gestrichen


In der geänderten Verordnung gibt es keine Inzidenzen mehr als Schwellenwerte, ab denen Wechsel- oder Fernunterricht vorgeschrieben ist. Auch Sportunterricht ist möglich, solange kein Corona-Fall vorliegt. Wenn es einen solchen Fall gibt, darf nur noch kontaktarmer Sport betrieben werden, außerdem muss die Gruppe dann einen Bereich in der Sporthalle oder auf dem Platz für sich allein haben und alle müssen mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Klassen und Gruppen halten.

Als Grund für die Maßnahmen nennt das Gesundheitsministerium insbesondere die hohe Impfquote bei Personen über 12 Jahren. Demnach haben 68 Prozent von ihnen die erste Spritze bekommen, 66,5 Prozent sind vollständig immunisiert.

Corona-Testpflicht als "Sicherheitszaun"


Die Maskenpflicht für alle bleibt, ebenso die Testpflicht. Das Kultusministerium nennt sie "Sicherheitszaun". Die gilt allerdings nicht für Geimpfte oder Genesene. Bei der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gibt es weiter die bekannten Ausnahmen: Weder beim Sport noch beim Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten muss man eine Maske aufsetzen. Essen und Trinken sind ebenso maskenlos erlaubt wie der Aufenthalt im Freien in der Pause. Das Lüften bleibt obligatorisch - alle 20 Minuten oder, wenn die CO2-Ampel warnt, auch schon früher.

Der reguläre Schulunterricht beginnt in Baden-Württemberg wieder am 13. September. Viele Kitas sind aber offen. Ab Montag nehmen tausende Schülerinnen und Schüler im Land an den Lernbrücken teil, einem Programm, mit dem Lernrückstände aus der Corona-Zeit aufgearbeitet werden sollen.

Änderung auch für Pflegeheime und Krankenhäuser


Wenn jemand in einem Pflegeheim oder Krankenhaus positiv getestet wird, muss die Person auch nicht mehr automatisch in Quarantäne. Ist sie geimpft oder genesen, soll das Gesundheitsamt eine Quarantäne nur noch im Einzelfall anordnen.

Hier steht der komplette Text der geänderten Verordnung.

(Copyright © 2021 by ard.de/swr.de)
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Gesundheitssenatorin Kalayci* (SPD) - entmachtet die Berliner Amtsärzte

01.Sep.2021

In Berlin hat sich Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci* (SPD) nach einem Streit um einzelne Quarantäne-lockerungen gegen die Amtsärzteschaft durchgesetzt. Diese hatten genauere und fallbezogene Maßnahmen gefordert. Kalayci* sprach den Ärzten die Kompetenz ab und verfügt ab jetzt im Alleingang.

Amtsärzte in Berlin haben in Zukunft nicht mehr das Sagen, wenn es um die Quarantäne von Schulkindern geht. Der Berliner Senat hat in der Infektionsschutz-verordnung den Spielraum der Ärzte eingeschränkt.

Laut Tagesspiegel wollten die Amtsärzte Kontaktpersonen von positiv Getesteten in Kitas und Schulen nicht mehr automatisch in Quarantäne schicken, weil die Nachteile für die Kinder in keinem Verhältnis zu der geringen Wahrscheinlichkeit einer erfolgten Infektion stünden.

Die Amtsärzte schrieben in einer Stellungnahme an Kalayci*: "Ihr Vorschlag einer Verkürzung der Quarantäne für Schüler als enge Kontaktpersonen auf fünf Tage, offensichtlich ohne Testungen, ist für uns fachlich nicht nachvollziehbar und entspricht auch nicht den Empfehlungen des RKI."

Die Ärzte wiesen darauf hin, dass die Quarantäne in "über 95 Prozent der Fälle" nicht-infizierte Kinder treffe. Ihr Plan einer Quarantänelockerung war, wie berichtet, auch von der Infektionsschutzspezialistin der Gesundheitsverwaltung unterstützt worden.

Unterstützung kam zudem von der bundesweiten Initiative Eltern, Kritik dagegen vom Landeselternausschuss Kitas. Es sei wohl auch um die Art der Kommunikation der Entscheidung der Ärzte gegangen. So kam der Eindruck auf, die Quarantäne solle grundsätzlich abgeschafft werden.

Nur sei die Isolierung eben nicht als Automatismus, sondern nur "grundsätzlich". Damit sei auch klar, dass private enge Kontakte wie immer separat ermittelt würden.

"Im Rahmen der Einzelfallentscheidung haben die Gesundheitsämter nicht mehr den Spielraum, keine Quarantäne anzuordnen", zitiert das Blatt die Senatorin.

"Was die Pandemiebekämpfung angeht, obliegt die Strategie der Senatsgesundheitsverwaltung. Strategiewechsel sind nicht Sache der Amtsärzte und Amtsärztinnen", stellte Kalayci* klar. Mit ihrem Papier seien die bezirklichen Gesundheitsämter "über das Ziel hinausgeschossen".

Hingegen sagte Reinickendorfs Amtsarzt Patrick Larscheid auf Anfrage des Tagesspiegels: "Niemand besitzt ein Weisungsrecht für solche ärztlichen Entscheidungen, auch keine Rechtsverordnung."

Aus Fraktionskreisen hieß es, die breite Front gegen die Entscheidung der Fachleute wolle sich die SPD im Wahlkampf zunutze machen, obwohl es in SPD-Kreisen zahlreiche Unterstützer der Amtsärzte gebe.

(Copyright © 2021 by tagesspiegel.de)
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*) Dilek Kalayci = Dilek Kalayci (SPD) ist die derzeitige Berliner Gesundheitssenatorin. Frau Kalayci (ex Kolat, geb. Demirel) studierte Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität Berlin und schloss dieses Studium als Diplom-Wirtschaftsmathematikerin ab. Anschließend war sie Mitarbeiterin der Deutschen Kreditbank AG, in den Bereichen Controlling, Asset Management und Compliance. (Auszugsweise: wikipedia.org)

Die Bankangestellte Frau Kalayci kommt auch aus der Finanzbranche, wie auch der gelernte Bankkaufmann und derzeitige Gesundheitsminister Jens Spahn. Frau Kalayci besitzt keinerlei medizinische Ausbildung im Gesundheitswesen. Frau Kalayci hat keine durch ein Medizinstudium erworbenen Fach-Kenntnisse für angewandte medizinische Aufgabenstellungen.

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

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Menschenrechte - sind Rechte der Menschen

Wer schützt die Menschenrechte in Deutschland?

Oft hört man die Parole: "Alle haben Menschenrechte". Das heißt, alle Menschen haben die gleichen Rechte, weil sie Menschen sind. Wenn sich Staaten international in einem Dokument dazu verpflichten, diese Rechte einzuhalten, heißen sie Menschenrechte.

Was sind Menschenrechte?

Mit Menschenrechten sind grundlegende Rechte gemeint, die für jeden einzelnen Menschen gelten sollen. Sie sind angeborene Rechte: Man kann sie nicht verlieren. Sie fordern den Schutz aller Menschen weltweit vor Diktatur und Zwangsherrschaft durch den Staat. Sie sollen grundlegende Freiheiten, politische Teilhabe und soziale Sicherheit garantieren.

Aufgeschrieben wurden diese Rechte von den Vereinten Nationen. Das berühmteste Dokument ist die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Die Erklärung wurde 1948 verabschiedet und war die Reaktion auf die beiden Weltkriege und die Verbrechen der Nazi-Diktatur. Die Vereinten Nationen wollten damit verhindern, dass sich diese Gräueltaten wiederholen können.

Seitdem gelten Menschenrechte weltweit. Das heißt: Sie gelten über alle nationalen, kulturellen und religiösen Grenzen hinweg. Sie sind der Mindeststandard, den ein Staat erfüllen muss.

Für wen gelten die Menschenrechte?


Die Menschenrechte gelten für alle Menschen. Niemand darf davon ausgeschlossen werden.

Das war nicht immer so. Das Ziel, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind und die gleichen Rechte haben, musste und muss oft erkämpft werden. Zum Beispiel bei der Bewegung gegen Sklaverei, aber auch bei den Menschenrechten von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen.

Alle gehören dazu:

• Männer,
• Frauen,
• Angehörige eines dritten Geschlechts,
• Kinder,
• Senioren,
• Pensionäre,
• Rentner
• Schwerbehinderte,
• Pflegebedürftige,
• Reiche,
• Arme,
• Homosexuelle,
• Heterosexuelle,
• Einheimische,
• Eingewanderte,
• Asylsuchende,
• Gläubige und
• Ungläubige.

Sogar diejenigen, die diese Rechte nicht anerkennen, gehören dazu. Zum Beispiel Extremisten oder Schwerverbrecher.

Wer schützt die Menschenrechte in Deutschland?

In Deutschland werden die Menschenrechte durch das Grundgesetz geschützt. In Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes werden die Menschenrechte allen Menschen in Deutschland garantiert. Zum Beispiel das Recht auf Menschenwürde oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Durch die Verfassung werden aus allgemeinen Menschenrechten garantierte Grundrechte. Diese Grundrechte können eingeklagt werden, zum Beispiel vor einem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Gelten die Menschenrechte in allen Ländern?

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Die wichtigsten Menschenrechtsdokumente sind:
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Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Diese Erklärung wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Das bedeutet: Alle Mitgliedsstaaten haben dem Dokument zugestimmt. Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" ist allerdings rechtlich unverbindlich. Das heißt: Wer sich nicht daran hält, hat nichts zu befürchten.
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Das ist anders im Fall des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" und des "Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" von 1966. Diese Verträge sind verbindlich. Staaten, die sich nicht daran halten, können bestraft werden. Nicht alle Staaten der Vereinten Nationen haben diese Verträge unterschrieben.
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Es ist daher sehr wichtig, dass die Menschenrechte auch in der jeweiligen Verfassung der Länder stehen. Nur so können die Menschenrechte garantiert werden.

Nun kann man sich natürlich fragen:


Wem nützen diese Rechte, wenn sich ein Staat oder auch die EU nicht an diese Rechte gebunden fühlt? Wenn zum Beispiel Flüchtlinge an den EU-Grenzen abgewiesen oder gequält werden? Oder wenn selbst Deutschland in die Kritik gerät, etwa in Bezug auf Polizeigewalt, mangelnden Schutz von Flüchtlingen oder den Mangel an Umsetzung der sozialen Menschenrechte?

Dennoch oder gerade deshalb sind die globalen Menschenrechte sehr wichtig. Sie dienen der Kritik und müssen immer wieder aufs Neue gegen politische Willkür erkämpft werden.

Dieser Text und der Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht.

(Copyright © 2021 by bpb.de)

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Ein wenig "Ost-West" Statistik

In Westdeutschland ist die Zahl der Geimpften, aber auch die Inzidenzzahl höher als im Osten des Landes. Das bedeutet umgekehrt, dass in Ostdeutschland die Zahl der Ungeimpften höher, aber die Inzidenzzahl um einiges niedriger ist als in Westdeutschland.

Die CDU kennt natürlich die Gründer dafür und im Besonderen Herr Marco Wanderwitz (CDU) hat auch die Ursache hierfür bereits herausgefunden . . . !
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(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)
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Ostbeauftragter sieht klaren Zusammenhang zwischen niedriger Impfquote und AfD

Im Osten Deutschlands ist die Impfquote geringer als im Westen.

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, sieht darin einen klaren Zusammenhang zum höheren AfD-Zuspruch.

Der durchschnittliche AfD-Wähler lasse sich nicht impfen, sagt er.
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Berlin, Essen. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), sieht einen klaren Zusammenhang zwischen niedriger Impfquote und AfD-Zuspruch in Ostdeutschland. „Es gibt zwischen der Zustimmung für die AfD und Impfablehnung einen klaren Zusammenhang", sagte Wanderwitz den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Donnerstag). Der lasse sich „nicht wegdiskutieren".

Die Partei setze voll auf das Thema Impfen und Pandemie. „Die allermeisten AfD-Funktionäre gehen aggressiv gegen das Impfen sowie gegen sämtliche Corona-Maßnahmen vor - ähnlich wie der frühere US-Präsident Donald Trump", sagte Wanderwitz. Das bedeute in der Folge, dass sich der durchschnittliche AfD-Wähler nicht impfen lasse. Da es in Ostdeutschland im Vergleich einen deutlich höheren Anteil von AfD-Wählerinnen und -Wählern gebe, werde auch klar, wie es dort zu dem geringeren Impfanteil komme.

Wanderwitz sagte weiter, er gehe davon aus, dass es in Ostdeutschland im Herbst aufgrund der Delta-Variante eine Corona-Welle geben werde, die das Gesundheits-system erneut an seine Grenzen bringen wird. „Wenn sich zeigt, dass auch Jüngere schwer erkranken und es für Ungeimpfte in Richtung eines Teillockdown geht, kann ich mir zwar vorstellen, dass es sich viele doch noch überlegen und sie sich gegen Covid-19 impfen lassen", sagte der CDU-Politiker. Die Mehrzahl der AfD-Wählerschaft sei derzeit aber nicht für Argumente erreichbar.

(Copyright © 2021 by FUNKE Mediengruppe)

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Tim Mälzer und der "3-2-1-G-Schwachsinn"

Wie man vom TV-bekannten, Hamburger Sternekoch "Tim Mälzer" hört, macht er den "G-Schwachsinn" in seinem Restaurant in Hamburg nicht mit. In Tim Mälzers Restaurant darf jeder ungehindert eintreten. Es sind für jedem Gast alle Türen geöffnet und jeder Wunsch wird von den Augen abgelesen. Guten Appetit bei Tim Mälzer.

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

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Auch Müller verbreitet nur Schwachsinn . . .

Berlin: Senat will am Dienstag über "2G-Regel" entscheiden

10. Sept. 2021 - 21:50 h

Am Dienstag berät der Berliner Senat über die Einführung einer 2G-Regelung, mit der Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene möglich wäre. Die Berliner Staatssekretäre bereiteten die Entscheidung am Freitag vor.

Der Senat wird am kommenden Dienstag über eine mögliche 2G-Regel für Berlin entscheiden.

"Der Druck kommt natürlich von Restaurant-, Konzert-, Reiseveranstaltern, die sagen, wir lassen in unsere Räume nur noch Genesene oder Geimpfte", so der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) im ARD-Mittagsmagazin. Er selbst sieht darin laut dem rbb "keine Impfpflicht durch die Hintertür".

Laut Müller steht es weiter jedem frei, sich gegen eine Impfung zu entscheiden. Allerdings wachse in einer "Solidargemeinschaft" der Druck auf Ungeimpfte, weil sie im Zusammenleben für andere ein Risiko darstellten.

Die sogenannte 2G-Regel sei eine wichtige Maßnahme, um die Krankenhäuser vor einer Überlastung zu schützen. 95 Prozent aller COVID-19-Patienten in Krankenhäusern seien Ungeimpfte, so Müller. Deshalb müsse der Senat nun neue Warnstufen formulieren. 2G werde somit für die Zukunft eine zusätzliche "Option", unter anderem in der Gastronomie, beim Friseur oder bei Veranstaltungen. In Kinos oder Theatern sei Vollbesetzung nur bei maschineller Lüftung möglich. Als Grundlage für die Maßnahmen dient ein Eckpunktepapier zu einem "2G-Optionsmodell für Berlin", aus dem der rbb zitiert:

"Der grundsätzliche Ausschluss von ungeimpften Personen kann einen tiefgreifenden Einschnitt in die gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Personengruppen bedeuten."

Sowohl Berlin als auch Brandenburg sprachen sich zudem dafür aus, Verdienstausfälle wegen einer coronabedingten Quarantäne nicht mehr auszugleichen.

(Copyright © 2021 by ARD-Mittagsmagazin/rbb.de)
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Anmerkung von DD6NT

"Der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller [SPD] will mit dieser Aussage nur den schwarzen Peter betreffend "2G-Verordnungen" von sich und seinen SPD-Parteigenossen, jetzt den Inhabern der Restaurants usw. zuschieben. Ich kenne keinen Restaurantbesitzer der freiwillig die Anzahl seiner Gäste, die in seinem Restaurant speisen möchten, schon vorher für den Eintritt in sein Restaurant begrenzen will, um auf diese Einnahmen zu verzichten und seine eigene Insolvenz, auf freiwilliger Basis vorzubereiten".

"Eine weitere Falschaussage des Herrn Müller ist die Verkündung, dass Ungeimpfte die anderen Leute abstecken. Darüber sagen aber neue Statistiken genau das Gegenteil aus. Die derzeitige Situation zeigt, dass die mit Corona angesteckten Patienten die in Krankenhäusern liegen überwiegend schon mehrfach geimpft wurden. Auch die Berichterstattungen aus den Mainstreet-Medien zeigen immer wieder sehr deutlich, dass auch nach der Beendigung sogenannter 2G-Partys die Zahlen derer die sich Infiziert haben in letzter Zeit immer stärker ansteigen. Die Statistiken belegen, dass mehrfach geimpfte, infektiöse Personen besonders ansteckend sind".

"Wie sollen denn auch Ungeimpfte die anderen Partygäste auf einer "2G-Party" anstecken, wenn Ungeimpfte zu einer "2G-Party" gar keinen Zutritt haben. Die Leute, die solch eine geistige Gülle in der Welt verbreiten, sollten sich lieber, wenn es sie gäbe, gegen ihre eigene Dummheit impfen lassen".

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)
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"Pandemie der Ungeimpften"? Auch nach "2G"-Party in Münster mindestens 26 positiv Getestete

10. Sept. 2021 - 13:45 h

Im nordrhein-westfälischen Münster wurden nach einer sogenannten "2G"-Party mehr als zwei Dutzend Menschen positiv getestet. Dabei ist "2G" eines der angeblich sicheren Mittel der Wahl von Regierenden, um die angebliche "Pandemie der Ungeimpften" in den Griff zu bekommen.

Nach einer Partynacht vergangene Woche in Münster (NRW) mit "2G"-Zugangsbeschränkung zu einem Club wurden nach jüngsten Angaben der Stadt mindestens 26 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. Laut der Pressemitteilung vom Donnerstag, in der von Infektionen und Infizierten die Rede ist, handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen ausschließlich um Impfdurchbrüche und Ansteckungen von bereits Genesenen. 20 der Betroffenen wohnen in Münster. Ein Mitarbeiter des Clubs sei ebenfalls positiv getestet worden. In eine Pressemitteilung vom Freitag war sogar von 39 Fällen die Rede.

"Weitere Infektionen sind sehr wahrscheinlich", so meldet die Stadtverwaltung. Die Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt laufe auf Hochtouren. Zahlreiche Kontaktpersonen müssen nun einen PCR-Test vorlegen. "Die genaue Anzahl der engen Kontaktpersonen ist noch unklar", heißt es.

Der Zutritt zu der Party am 3. September wäre mit verschärfter 2G-Regelung erfolgt:

"Der Eintritt zur Party am 3. September erfolgte nach Stand der Dinge in verschärfter 2G-Regelung, sprich: Alle Gäste waren nach Eigenangabe geimpft oder genesen. Aufmerksam wurden die Betroffenen, hauptsächlich Mittzwanziger, aufgrund milder Symptome und in weiterer Folge durch eine Meldung ihrer Corona-Warn-App auf dem Smartphone."

Die Impfung schütze zwar vor einer schweren Erkrankung, eine Ansteckung und weitere Übertragungen seien hingegen nicht auszuschließen, betonte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer.

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte erst vor wenigen Tagen neuerlich von einer angeblich drohenden "Pandemie der Ungeimpften" gesprochen. Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki bezweifelte dagegen ganz grundsätzlich die Darstellung der Regierung, dass Geimpfte und Genesene weniger zum Infektionsgeschehen beitrügen als Getestete - und damit auch die aus dieser Annahme resultierenden "2G"- und "3G"-Regelungen. Auf Facebook schrieb Kubicki:

"Die Bundesregierung hat mir auf meine Anfrage, ob Getestete weniger als Geimpfte und Genesene zum Infektionsgeschehen beitragen, drei Sätze geantwortet. Diese Sätze kommen etwas verklausuliert daher, weshalb ich sie einmal zu übersetzen versuche:

1. Wer geimpft ist, kann sich zwar infizieren, dies passiert aber deutlich seltener.

2. Die Impfung wirkt, es erkranken statistisch deutlich weniger Geimpfte als Ungeimpfte.

3. Testungen bleiben nötig, um die Verbreitung des Virus zu stoppen, wohl auch für Geimpfte - weil diese ja, wie oben beschrieben, ebenfalls infektiös sein können.

Alles in allem heißt dies, die Antwort auf meine Frage lautet: Ja. Das würde weiter bedeuten, weder 2G noch 3G ist infektiologisch sinnvoll, sondern 1G (getestet). Die staatliche Ausgrenzung von Ungeimpften hat daher keine infektionsrechtliche Grundlage."

(Copyright © by Abgeordneter W. Kubicki - FDP)

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Ursula von der Leyen - Laurel + Hardy (Dick+Doof)
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https://qsl.net/dd6nt/214,0,hausverbot-2g,index,0.html
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