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Demonstrationen weltweit und auch deutschlandweite Großdemonstrationen bald ist Moria überall mit Fackeln und Mistgabeln in den Bürgerkrieg

Wenn es nach dem Tübinger OB - Boris Palmer geht, ist es wohl nicht mehr sehr weit bis zum Bürgerkrieg 

Boris Palmer und die Impfpflicht: Mit Corona in den Bürgerkrieg?
22.12.2021 - 06:45 h / bild.de

Wie weit sind Politiker bereit zu gehen, um zur Impfung zu nötigen? Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer hat hier neue Maßstäbe gesetzt: Er ist bereit, dafür das Land in Brand zu setzen. Nicht nur die Verfassung bleibt als Kollateralschaden auf der Strecke.

Es gab schon viele geistige und auch praktische Überschreitungen während dieser Corona-Zeit, aber die jüngsten Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) stellen alles Bisherige in den Schatten. Das ist besonders auffällig, weil Palmer bisher als sehr pragmatischer Politiker aufgefallen war, der nicht jede ideologische Kapriole seiner Partei nachvollzog; aber diese Aussage im Interview mit der Bild-Zeitung kann nur noch mit einem Wort bezeichnet werden: verfassungswidrig.

Zuerst spricht er sich mit Berufung auf die umstrittenen Londoner Zahlen für eine sofortige Einführung einer Impfpflicht aus. Und dann sagt er:

"Und falls jetzt jemand sagt, das kann doch niemand durchsetzen: Das geht sogar ganz einfach. Man könnte die Pensionszahlungen, die Rentenzahlungen oder eben den Zutritt zum Arbeitsplatz abhängig machen von der Vorlage eines Impfnachweises bis spätestens 15. Januar, dann wüssten alle Bescheid, und ich bin sicher, es gäbe dann kaum noch Impfverweigerer."

Dieser Satz ist derart unglaublich, dass man ihn wirklich im Original hören muss, um zu fassen, dass er wirklich gesagt wurde. Denn er lässt sich übersetzen mit: Wenn du dich nicht impfen lässt, entziehen wir dir die Lebensgrundlage. Nichts anderes bedeutet es, wenn die Zahlung von Sozialleistungen und der Zugang zum Arbeitsplatz mit der Vorlage eines Impfnachweises verknüpft werden. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von einer unmittelbaren physischen Bedrohung nur darin, dass jene mit größeren finanziellen Reserven sich ihr entziehen können.

Wie reagieren Menschen, wenn sie durch staatliche Maßnahmen in ihrer physischen Existenz bedroht werden und keinen Ausweg sehen, das abzuwenden? Die deutsche Literatur kennt die Geschichte des Michael Kohlhaas. Palmer schlägt vor, eine Zwangslage zu schaffen, die durchaus gewaltsam explodieren kann.

Das ist der eine Punkt, der daran erschüttert - man sollte eigentlich von jedem Politiker erwarten, zu wissen, wo die Grenze verläuft, ab der Handlungen tatsächlich die Existenz eines Staatswesens in Frage stellen, und solche Handlungen zu unterlassen. Gut, das war jetzt nur eine Meinungsäußerung, aber selbst die Meinungsäußerung signalisiert die Bereitschaft, die Grundbedingungen eines friedlichen Zusammenlebens aufzuheben. Da geht es nicht mehr um demokratisch oder undemokratisch, um rechtsstaatlich oder nicht rechtsstaatlich, Palmer erklärt für sich und seinesgleichen das Recht, über Sein oder Nichtsein der Bürger zu entscheiden.

Es gibt bestimmte Dinge, die einem Rechtsstaat untersagt sind. Auch Strafgefangenen und Insassen geschlossener Einrichtungen darf die Nahrung nicht entzogen werden. Ihr Leben darf nicht bedroht werden. Sicher, diese Grenze ist längst nicht mehr völlig stabil; immerhin gab es jahrelang im SGB II die Möglichkeit der vollständigen Leistungsstreichung, was tatsächlich einen Entzug der Lebensgrundlage darstellte und weit über das hinausging, was bei Strafgefangenen zulässig wäre. Und es ist schlimm genug, dass solche Regelungen jahrelang gültig waren und nicht von den zuständigen Gerichten gestoppt wurden. Die Verfechter dieser Überschreitung redeten sich damit heraus, wer Sozialleistungen beziehe, müsse Gegenleistungen erbringen. Und leider ließen sich genug Menschen ausgerechnet durch eine Neidkampagne gegen die Ärmsten irreführen, sodass ihnen diese Unmenschlichkeit nicht um die Ohren flog.

Aber Palmer spricht hier von Renten und vom Zugang zum Arbeitsplatz. Also von Dingen, auf die die Betroffenen einen Anspruch haben und die die Grundlage ihrer Existenz bilden.

In einem Rechtsstaat hat der Staat nur begrenzte Möglichkeiten, Bürger zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen. Er darf Handlungen unter Strafe stellen und jene, die dagegen verstoßen, in Gefängnisse sperren. Er muss ihnen aber selbst dort Menschenrechte zugestehen. Das betrifft nicht nur Nahrung und Gesundheitsversorgung, sondern auch Obdach, soziale Kontakte und die Möglichkeit, eine Arbeit zu verrichten. Der Staat kann auch für einfachere Verstöße Geldstrafen verhängen, die aber, wenn sie nicht geleistet werden können, auch "absitzbar" sein müssen, und die Höhe der Geldstrafen muss sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betroffenen richten.

Sich nicht impfen zu lassen ist keine Straftat. Es wäre auch schwierig, eine Straftat daraus zu machen; schließlich sind die "Täter" gesund und damit keine Bedrohung, schädigen niemanden. Gleichzeitig führt die Impfung eben nicht zu steriler Immunität, weshalb das Argument, nicht geimpft zu sein sei eine Bedrohung für alle anderen, nicht greift. Und Straftaten sind nichts, das sich durch Wahrscheinlichkeitsrechnung in die Zukunft projizieren lässt. Man hat jemanden verletzt oder eben nicht. Es ist nicht zulässig, jemanden zu bestrafen, weil er in der Zukunft vielleicht jemanden verletzen oder mit dem Auto überfahren könnte. Das Strafrecht geht von einer objektiv belegbaren Tatsache aus; das heißt, Ausgangspunkt ist eine Tat, deren Täter bestimmt werden muss. Es geht nicht von einem potenziellen Täter aus, zu dem man sich dann eine Straftat ausdenkt. Das wäre Willkür.

Die Bundesrepublik hat mit ihrer Gründung die Todesstrafe abgeschafft. Das war eine der tatsächlich gezogenen Konsequenzen aus den zwölf Jahren der Hitlerdiktatur, die äußerst großzügig Todesstrafen verteilt hatte, in Deutschland und auch außerhalb. Einen beträchtlichen Teil davon ohne jeden Bezug zu einer Straftat, schlicht wegen der Abstammung der Betroffenen. Ohne jedes Verfahren, ohne jede Einspruchsmöglichkeit, und vielfach schlicht durch Entzug der Lebensgrundlagen, wie im Warschauer Ghetto. Um solche Handlungen zu verhindern, war es Konsens der Autoren und Autorinnen des Grundgesetzes (eine Gruppe, die zwar die Zustimmung der westlichen Besatzungsmächte benötigte, aber im Gegensatz zur späteren Adenauerrepublik noch nicht von Nazis durchsetzt war), dem Staat solche Mittel nicht zu gewähren, sondern ihn an rechtmäßige Verfahren zu binden. An individuelle, gerichtlich überprüfbare Verfahren.

Was Palmer beschreibt, ist ein verwaltungsmäßiger Vollzug einer letztlich physischen Vernichtung ohne Vorliegen einer Straftat, ohne Gerichtsverfahren. Eine Überschreitung jeder im Strafrecht gesetzten Grenze im Bereich des Verwaltungs- und Sozialrechts, die nebenbei (das sagt Palmer nicht) zynisch darauf setzt, dass selbst einstweilige Anordnungen, die Lebensgrundlage und Wohnung retten könnten, in diesen beiden Zweigen der Gerichtsbarkeit dank der permanenten Überlastung nur sehr schwer zu erhalten wären.

Palmer ist intelligent genug, zu wissen, was er sagt. Er ist auch intelligent genug, die Widersprüchlichkeiten der Corona-Politik zu erkennen, und vermutlich kann er die Debatte um die Londoner Zahlen, auf die er sich bezieht, problemlos lesen und weiß daher sehr wohl, dass nur das pessimistischste Szenario berücksichtigt wurde. Er lässt diese Kenntnis sogar durchsickern, wenn er sagt, selbst bei milderen Verläufen würde Omikron die Kliniken überlasten; es ist ihm also bewusst, dass die Behauptung, diese Variante sei gefährlicher, nicht belegbar ist. Palmer weiß vermutlich sogar, dass eine frühzeitige Behandlung einer COVID-19-Erkrankung, die hierzulande nach wie vor nicht stattfindet, die Zahl jener, die überhaupt eine Klinik benötigen, deutlich verringern könnte. Und mit Sicherheit weiß er, dass eine Zulassung anderer Impfstoffe die Impfquote ganz ohne Zwang erhöhen könnte.

Dennoch redet er von Maßnahmen, die jeden rechtsstaatlichen Rahmen weit hinter sich lassen. Empfiehlt gelassen Handlungen, die noch über das schlichte Recht auf Leben hinwegrollen wie ein Panzer. Nachdem das Bundesverfassungsgericht alle Maßnahmen ins Belieben der Executive gestellt hat, liegt es so fern, anzunehmen, dass im Falle solcher Maßnahmen viele den Moment gekommen sind, sich auf Teile von Artikel 20 des Grundgesetzes zu berufen?

Wenn ein Pragmatiker wie Palmer sich bereits so weit von demokratischen Grundsätzen entfernt hat, dass er den Rechtsfrieden selbst in Frage stellt, belegt das, welche Folgeschäden die Zeit der Corona-Maßnahmen bereits hinterlassen hat. In den Köpfen der handelnden Politiker, die längst vergessen haben, dass die Schranken, die das Grundgesetz dem staatlichen Handeln setzte, die Folge bitterer Erfahrungen waren und dass es in der Geschichte, allemal der deutschen, weit schlimmere Übel gibt als eine COVID-19-Pandemie.

Die Legitimität jedes Staatswesens hängt davon ab, ob es zum Wohle seiner Bürger agiert, zumindest ansatzweise. All seiner Bürger, auch der nicht Geimpften. Es besteht die Möglichkeit, die erklärten Impfziele zu erreichen, ohne dabei irgendwelche Menschenrechte zu verletzen. Das Vorgehen, das Palmer vorschlägt, untergräbt diese Legitimität.

Noch sind Palmers Überlegungen nur das, Überlegungen. Würden die im Grundgesetz niedergelegten Rechte noch ernst genommen, Palmer müsste seines Amtes enthoben werden. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht passieren, obwohl kaum verfassungswidrigere Positionen möglich sind als solche, die unmittelbar in einen Bürgerkrieg führen. Noch bleibt die Hoffnung, dass nichts davon umgesetzt wird. Was aber auf jeden Fall bleibt, ist die Tatsache, dass große Teile der politischen Klasse inzwischen vergessen haben, wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat überhaupt funktionieren. Selbst wenn COVID-19 weit gefährlicher wäre, dieser Kollateralschaden ist zu hoch.

(Copyright © 2021 Interview by bild.de)

Mehr zum Thema -
Kubicki über Impfpflicht: "Daran geht die freiheitliche Gesellschaft zugrunde"
·
Die Neue Züricher Zeitung meint:

>>>>> Link <<<<<

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Ein kleiner Tipp -
Leute, - wenn ihr einen "Spaziergang" macht,
nehmt euch Taucherbrillen, Schwimmbrillen
bzw. andere Schutzbrillen aus dem Baumarkt
mit. Da können sie sich ihr Pfefferspray dann
sonst wo hinstecken.
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(DD6NT)

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Oberbürgermeisterwahl in Tübingen

Boris Palmer kandidiert nicht mehr für Grüne - Kretschmann reagiert

18.01.2022 - dpa/afp

Die Grünen streiten über einen Ausschluss von Boris Palmer. In Tübingen steht derweil die OB-Neuwahl an. Der Amtsinhaber kündigte nun an, nicht mehr für seine Partei anzutreten.

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer will sich nicht der Urwahl seiner Partei stellen, mit der ein Spitzenkandidat für die Neuwahl im Herbst ermittelt werden soll. Er könne sich wegen des "nun beginnenden Parteiausschlussverfahrens nicht am Nominierungsprozess beteiligen", zitierte die "Stuttgarter Zeitung" am Dienstag aus einem Brief des 49-Jährigen an den Grünen-Stadtverband.

Es sei "logisch und sachlich unmöglich, gleichzeitig ein Verfahren zur Nominierung und zum Ausschluss zu betreiben". Ein Kandidat könne nicht beides sein - "nominiert und ausgeschlossen". Palmer wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Bericht äußern.

Ermittlungen gegen Boris Palmer im September eingestellt


Die baden-württembergischen Grünen hatten im Mai 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen Palmer beschlossen. Palmer hatte sich zuvor in einem Facebook-Beitrag aus Sicht der Grünen rassistisch über den früheren Fußballnationalspieler Dennis Aogo geäußert. Nach Palmers Angaben waren die Äußerungen satirisch gemeint. Ermittlungen dazu wurden im September eingestellt. Bereits zuvor hatte Palmer mit Äußerungen zur Flüchtlingspolitik und zu Corona-Maßnahmen mit seiner Partei über Kreuz gelegen.

Wegen des drohenden Parteiausschlusses Palmers, der seit 2010 in Tübingen im Amt ist, beschloss der Grünen-Stadtverband eine Urwahl zum nächsten Oberbürgermeisterkandidaten. Die Ortsvorsteherin des Tübinger Stadtteils Weilheim, Ulrike Baumgärtner, meldete ihre Bewerbung dafür bereits an. Ob Palmer in Tübingen als unabhängiger Kandidat erneut kandidieren will, ließ der Amtsinhaber bisher offen.

Kretschmann: "Verständlicher Schritt"


Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kann die Entscheidung seines Parteifreunds Boris Palmer nachvollziehen, nicht mehr für die Grünen bei der OB-Wahl in Tübingen antreten zu wollen. Bei einem laufenden Parteiausschlussverfahren sei das ein "verständlicher Schritt", sagte der Regierungschef am Dienstag in Stuttgart.

Ob Palmer überhaupt antreten sollte, dazu wollte sich Kretschmann nicht äußern. Es gehöre nicht zu seinen Amtsaufgaben, Kandidaten in den Gemeinden zu bewerten. Er nehme zudem zu laufenden Verfahren nicht Stellung

(Copyright © 20222 by dpa/AFP)
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Zusammenfassung von DD6NT:

Am Besten wäre es, wenn er bei diesem "verständlicher Schritt", auch seine Parteigenossin (auch von Bündnis 90´/Die Grünen) Saskia Weißhaupt (Knüppel-Saskia) gleich nach Cayenne (dort wo der Pfeffer wächst) mitnimmt. Die Dame hatte nämlich verkündet, dass die Polizei alle Demonstranten mit Knüppeln schlagen solle, ob nun halb-, oder ganz tot hat sie nicht weiter ausgeführt, aber mit Reizgas dazu auf jeden Fall. Der Schritt von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kam gerade richtig, nachdem Herr Palmer verkündet hat, von jedem Ungeimpften zur Strafe ein Bußgeld von 5.000.-- Euro zu erheben. Man muss aber auch die Frage stellen, ob er nicht von seiner Partei, für diesen Spruch, gegangen worden ist.

Die Polizei, wie man lesen kann, macht auch schon nicht mehr überall bei der Überprüfung der von der Politik beschlossenen Maßnahmen mit. Man ist von Seiten der Polizei vielfach der Meinung, dass die von der Politik beschlossenen Maßnahmen, auch von den Politikern im Voraus bereits, ohne Mitwirkung der Polizei, auch durch genauere Planungen durchgeführt und geregelt werden müssen. Man will sich einfach nicht mehr zur Prügelkompanie der Nation abstempeln lassen. Nach der Devise, junge Polizisten knüppeln auf ihre Mütter und Väter drauf. Die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen haben verlauten lassen, dass man keine Polizei mehr in andere Bundesländer ausleiht, weil man im eigenen Land schon den Aufgaben nicht mehr vollständig folgen kann. In Hessen waren allein in der letzten Woche 149 Demos unterwegs und angemeldet waren davon nur 18, sagte der Hessische Ministerpräsident.

(Copyright © 2022 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

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Sollen sich selbst helfen: Hessen schickt keine Polizisten mehr zu bundesweiten Corona-Montagsdemos

18.01.2022 - 07:32 h

Wachsende Kritik an den Corona-Auflagen in Deutschland treibt immer mehr Menschen zu den sogenannten Montagsspaziergängen auf die Straße. Wegen der hohen Belastung wird sich die hessische Polizei künftig nicht mehr an Einsätzen in anderen Bundesländern beteiligen.

Polizisten aus Hessen werden ihren Kollegen in anderen Bundesländern bei der Gewährleistung der Sicherheit bei den zahlreichen lokalen Montagsdemonstrationen und -Kundgebungen der Corona-Skeptiker nicht mehr unter die Arme greifen. Laut dem hessischen Innenminister Peter Beuth handelt es sich bei der Entscheidung um eine gemeinsame Einigung der Länder, die darauf abzielt, den durch die bundesweiten Aktionen verursachten "besonderen Bedarf" zu decken. Er sagte:

"Daher hat man sich im Moment darauf verständigt, dass, wenn es nichts ganz Außergewöhnliches ist, sich die Bundesländer sozusagen selbst helfen."

Obwohl die meisten wöchentlichen Corona-Proteste bislang ohne Zwischenfälle verliefen, sahen sich die hessischen Ordnungshüter durch die größtenteils unangemeldeten Demos überfordert. Die Maßnahme soll es der Polizei des Bundeslandes ermöglichen, auf künftige Kundgebungen spontan reagieren zu können, so Beuth. Ausgenommen von der Anordnung sollen allerdings Großlagen sowie Großdemonstrationen oder Terroranschläge sein. Nach einem Ausbleiben der sogenannten Montagsspaziergänge soll die Regelung außer Kraft treten.

Nach Angaben der hessischen Polizei haben an den Corona-Spaziergängen vergangenen Montag landesweit rund 15.000 Menschen teilgenommen. Von den insgesamt 149 Einzelveranstaltungen waren nach Auskunft des Innenministeriums lediglich 18 angemeldet worden.

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(Copyright © 2022 by rt-de)

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