Morse-Telegraphie als Weltkulturerbe
UNESCO – Immaterielles Kulturerbe
Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde im Jahre 2003 im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO beschlossen.
Das immaterielle, d.h. lebendige kulturelle Erbe, findet seinen Ausdruck in vielfach mündlich überlieferten Traditionen und Ausdrucksformen, in darstellenden Künsten, in gesellschaftlichen Praktiken, Ritualen und Festen, in Wissen und Bräuchen in Bezug auf die Natur und das Universum und traditionellen Handwerkstechniken. Puppentheater, Prozessionen, Heilwissen und Geigenbaukunst – all das spiegelt die Bandbreite des gelebten Kulturerbes wieder. Die Formen immateriellen Kulturerbes sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, sie vermitteln Identität und Kontinuität. Von Generation zu Generation werden sie weitergegeben und fortwährend neu gestaltet.
Rund 150 Staaten sind zwischenzeitlich der völkerrechtlich verbindlichen UNESCO Konvention, die 2006 in Kraft trat, beigetreten. Etwa 300 kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen sind bei der UNESCO in zwei Listen und einem Register verzeichnet.Hauptziele der Konvention sind: immaterielles Kulturerbe zu erhalten, die Achtung vor dem immateriellen Kulturerbe von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen zu gewährleisten, das Bewusstsein zu fördern für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seiner gegenseitigen Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene und die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das UNESCO- Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes am 10.07.2013 in Kraft getreten. Schrittweise wird hierzu ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten immateriellen Kulturerbes erstellt. Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die dauerhaft eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, können sich in ihrem Bundesland für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben.Die Kultusministerkonferenz hatte mit den Beschlüssen vom 08.12.2011 und 06.12.2012 und den Beitrag der Länder zur innerstaatlichen Umsetzung des Übereinkommens formuliert und Unterlagen für ein ländereinheitliches Nominierungsverfahren vorgelegt. Bei der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. wurde eine Geschäftsstelle für das immaterielle Kulturerbe eingerichtet, über die die KMKBewerbungsunterlagen abgerufen und weitere Auskünfte eingeholt werden können.
(http://www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html)Das erste Auswahlverfahren zum Immateriellen Kulturerbe 2013 - 2014 hat im Dezember 2014 seinen Abschluss gefunden. Die Kultusministerkonferenz vom 11.12.2014 hat im Benehmen mit der Staatsministerin für Kultur und Medien die Empfehlungen eines unabhängigen Expertenkomitees bestätigt. Damit nimmt Deutschland 27 Traditionen und Wissensformen in sein neues bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes auf und setzt damit das entsprechende UNESCO-Übereinkommen um.
Folgende lebendige Traditionen wurden aufgenommen:
Chormusik in deutschen Amateurchören (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein-Westfalen) Sächsische Knabenchöre (Sachsen) Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein- Westfalen) Moderner Tanz – Stilformen und Vermittlungsformen der Rhythmus- und Ausdruckstanzbewegung (länderübergreifend, verantwortlich Baden-Württemberg) Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein- Westfalen) Niederdeutsches Theater (länderübergreifend, verantwortlich Niedersachsen) Passionsspiele Oberammergau (Bayern) Peter-und-Paul-Fest Bretten (Baden-Württemberg) Malchower Volksfest (Mecklenburg-Vorpommern) Schwäbisch-Alemannische Fastnacht (Baden-Württemberg) Rheinischer Karneval mit all seinen lokalen Varianten (Nordrhein-Westfalen) Falknerei (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein-Westfalen) Gesellschaftliche Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben im Jahreslauf (länderübergreifend, verantwortlich Sachsen) Biikebrennen (Schleswig-Holstein) Lindenkirchweih Limmersdorf (Bayern) Auseinandersetzung mit dem Rattenfänger von Hameln (Niedersachsen) Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle (Sachsen-Anhalt) Genossenschaftsidee (länderübergreifend, verantwortlich Rheinland-Pfalz) Deutsche Brotkultur (länderübergreifend, verantwortlich Berlin) Finkenmanöver im Harz (Sachsen-Anhalt) Flößerei (länderübergreifend, verantwortlich Bremen) Morsetelegrafie (länderübergreifend, verantwortlich Rheinland-Pfalz) Orgelbau und Orgelmusik (länderübergreifend, verantwortlich Baden-Württemberg) Köhlerhandwerk und Teerschwelerei (länderübergreifend, verantwortlich Sachsen) Vogtländischer Musikinstrumentenbau in Markneukirchen und Umgebung (Sachsen) Reetdachdecker-Handwerk (Mecklenburg-Vorpommern) Handwerksgesellenwanderschaft Walz (länderübergreifend, verantwortlich Baden-Württemberg) Außerdem wurde aus diesen 27. Kulturformen die Genossenschaftsidee für die internationale „repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ nominiert. Am 02.03.2015 wird das 2. länderübergreifende Auswahlverfahren beginnen mit dem Ziel, das Bundesweite Verzeichnis zu erweitern und bis Ende März 2017 einen weiteren Vorschlag lebendiger kultureller Ausdrucksformen bei der UNESCO einzureichen. Der 2. Auswahlzyklus wird mit der Bestätigung der Auswahlvorschläge des IKEExpertenkomitees bei der DUK durch KMK und BKM im Dezember 2016 enden.(Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission e.V.)
Portalseite Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission:
https://www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html
Aufnahmeverfahren: https://www.unesco.de/infothek/dokumente/ Welterbeprogramm der UNESCO: https://www.unesco.de/kultur/welterbe.html FAQs: https://unesco.de/7832.html
Deutsche UNESCO-Kommission: Berlin
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