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Prof. Dr. Jörg Matysik - Der Chemiker jetzt im Interview

Mangelnde Qualitätskontrolle und Geheimniskrämerei bei den Impfstoffen?

Der Chemiker Prof. Dr. Matysik im Interview
Veröffentlicht am 09.03.2022
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Zweimal hat sich Prof. Dr. Jörg Matysik impfen lassen; eine dritte Impfung wäre dem Chemiker von der Uni Leipzig aktuell aber nicht mehr so recht geheuer, wie er freimütig bekennt: Seit er sich mit der Zusammensetzung des Impfstoffs von Biontech/Pfizer befasst hat, sind ihm zu viele Fragen unbeantwortet. Er und mehrere Kollegen haben einen Fragenkatalog an Biontech geschickt. Unter anderem ging es darum, dass die Farbe des Impfstoffes und ihre Beschreibung nicht so recht zusammenpassen. Nach einer ersten, nichtssagenden Antwort hüllt sich Biontech aber in Schweigen, beklagt der Professor.
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Er und seine Kollegen schrieben daraufhin an die zuständige Bundesbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut. Auch von dort bekam er bislang keine Antwort. All das findet Matysik überaus merkwürdig – denn wo es um einen viele Millionen Mal verspritzten Impfstoff gehe, müsse doch Transparenz und der offene Umgang mit wissenschaftlichen Zweifeln selbstverständlich sein, so der Wissenschaftler.
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Auch die Prüfmethoden des Paul-Ehrlich-Instituts kritisiert er scharf. Sehen Sie sich hier in meinem Interview mit ihm seine ausführliche und gut verständliche Analyse an, die viele Fragen aufwirft. (© Boris Reitschuster)
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Derzeit bin ich leider wieder von Facebook für 30 Tage gesperrt. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, damit dieser gegen die Sperrung vorgeht.

Das geht nur mit Ihrer Hilfe.

Ich freue mich sehr über Unterstützung – per Paypal, oder Banküberweisung und Patenschaft.
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!
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Experten bezweifeln Qualität des Impfstoffs

“Impfungen möglicherweise nicht zum Vorteil der Gesundheit in Deutschland”

Eine Gruppe von fünf Wissenschaftlern hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Thema Qualitäts- und Produktsicherung des Impfstoffs von Biontech/Pfizer genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür schickten die Wissenschaftler zuerst einen Fragenkatalog an Biontech. Da die Erwiderung der Firma aber nicht die erhofften Antworten brachte, geht die Gruppe jetzt einen Schritt weiter und stellt die offenen Fragen direkt an die für die Qualitätssicherung zuständige Bundesbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Die Gruppe setzt sich zusammen aus den Wissenschaftlern Prof. Dr. Jörg Matysik, Analytische Chemie, Universität Leipzig; Prof. Dr. Gerald Dyker, Organische Chemie, Ruhr-Universität Bochum; Prof. Dr. Andreas Schnepf, Anorganische Chemie, Universität Tübingen; Prof. Dr. Tobias Unruh, Physik der kondensierten Materie, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; und Prof. Dr. Martin Winkler, Materials and Process Engineering, Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften.

Woher kommt der Grauton?

Am 26. Januar wurde ein Brief mit Fragen rund um die Qualitätssicherung des Impfstoffs an den Geschäftsführer und Gründer von Biontech, Uğur Şahin, in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Prof. Dr. Tobias Unruh stand damals noch nicht mit auf der Liste der Unterzeichner.

Die Wissenschaftler fragten Şahin unter anderem nach einer ungewöhnlichen Verfärbung des Impfstoffes, für die es in ihren Augen bislang keine schlüssige Erklärung gibt.

Es sei zu erkennen, dass der Impfstoff eine weiße bis grauweiße Färbung aufweise, obwohl alle enthaltenen Substanzen farblos sein sollten. Diese Farbe – ein verdünntes Schwarz – entstünde kaum in einem Prozess, der zu erwarten gewesen wäre, schreiben die Autoren. Bei einer Pille, die nicht weiß ist, bestehe in so einem Falle der Verdacht, dass etwas schiefgelaufen ist. Die Autoren forderten Aufklärung von Biontech.

Auch die Antwort von Biontech wurde über die Berliner Zeitung am 28. Januar veröffentlicht.

In der Antwort äußert sich die Firma zu der ungewöhnlichen Färbung. Das entstehende Cremeweiß sei für Produkte, die Nanopartikel enthalten, normal. Nicht alle Inhaltsstoffe sind farblos. Der Umstand sei kein Hinweis auf eine mögliche Verunreinigung und beeinflusse die Qualität des Impfstoffes nicht, bekräftigt die Firma.

Fristen der EMA missachtet

Auf die Frage, wie eine einheitliche Produktqualität sichergestellt werde, antwortet Şahins Firma, die Qualität jeder Charge würde umfangreich vom Hersteller sowie unabhängig davon durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft.

Die Gruppe der Wissenschaftler beklagte daraufhin, dass die von Biontech übermittelten Antworten mitunter zu unspezifisch wären und dass damit die geäußerten Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten. So spricht Biontech zwar von Prüfparametern, die der ständigen Kontrolle unterlägen, aber konkrete Angaben zu den Parametern und deren Akzeptanzintervallen finden sich in der Antwort nicht. Zudem seien durch die Antworten neue Fragen aufgeworfen worden, die einer Beantwortung bedürfen.

Erneut formulierten die Forscher einen Brief, der am 1. Februar abermals in der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde. Die neuerlichen Fragen wurden am 26. Januar nicht nur Biontech vorgelegt, sondern auch dem Paul-Ehrlich-Institut. Von beiden Stellen erhielten die Wissenschaftler bis zum heutigen Tage nicht die erbetenen Antworten.

Die Professoren wünschen sich eine konkrete Auskunft zu den im Zuge der versicherten Qualitätskontrolle des PEI untersuchten Prüfparametern. Hier sei es wichtig, die Akzeptanzintervalle für die Prüfparameter zu erfahren.

Auch die Welt beklagt am 17. Februar (Paywall), dass wichtige Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe noch immer nicht vorliegen. Fristen zur Nachreichung der geforderten Informationen hätte der Hersteller ohne Konsequenzen verstreichen lassen.

Es fehlen Studien zur Standardverträglichkeit und zu produktionstechnischen Nachweisen. Also genau die von der Gruppe der Wissenschaftler beanstandeten Punkte. Auch der Virologe Prof. Kekulé zeigt sich irritiert: „Ich weiß nicht, welche Gründe Pfizer hat, die Auflagen der EMA innerhalb der Fristen nicht zu erbringen, aber ich hätte mir gewünscht, dass die Gründe transparenter gemacht werden“. Es wäre wichtig, transparent zu agieren, um Querdenkern keine Munition zu liefern, sorgt sich Kekulé.

Starke Bedenken bei der Qualität

Bereits im März 2021 berichtete das British Medical Journal unter Berufung auf die EMA, dass die Zulassungsbehörde größere Einwände hinsichtlich der Qualität der mRNA-Impfungen vorgebracht hätte. Die Welt schreibt, dass in geleakten Dokumenten der EMA “von starken Bedenken” die Rede war. Diese Bedenken wären durch einzelne Impfstoffchargen ausgelöst worden, die eine unerwartet niedrige Menge intakter mRNA beinhaltet hätten.

Die Ergebnisse sorgten bei der EMA für Ratlosigkeit. In einer E-Mail eines Mitglieds der EMA vom November 2020 heißt es, es müsse noch ermittelt werden, was dies für die Sicherheit des Impfstoffes bedeute. Die Zulassung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs erfolgte drei Wochen später.

Die EMA teilte auf Anfrage der Welt mit, dass das Unternehmen die aufgeworfenen Fragen zufriedenstellend beantwortete und die erforderlichen Informationen und Daten Anfang Dezember 2020 nachreichte, woraufhin die EMA die Zulassung erteilen konnte.

Einzelheiten, wie das Problem gelöst werden konnte, den hohen Anteil an beschädigter mRNA in den Chargen zu vermeiden, teilte die Behörde nicht mit.

Lipid-Nano-Partikel ALC-0159 und ALC-0315

Auch zu den umstrittenen Inhaltsstoffen der Impfstoffe, ALC-0159 und ALC-0315, die für die Herstellung der Lipid-Nano-Partikel eingesetzt werden, wünscht sich die Gruppe der Wissenschaftler detaillierte Informationen. Die Substanzen werden im Impfstoff genutzt, um die mRNA einzuschließen und dadurch zu stabilisieren. So kann die mRNA unbeschädigt in die Zelle gelangen, um dort die Produktion des Spike-Proteins auszulösen.

Nun seien die Stoffe aber „nicht direkt zur Anwendung am oder im menschlichen Körper zugelassen“, führt Prof. Schnepf im Brief vom 26. Januar aus.

Zwischenbemerkung zum Thema - von DD6NT:

Zum Thema mRNA, DNA und Lipid-Nano-Partikel - empfehle ich Ihnen den neuen James Bond 007-Film (Keine Zeit zum Sterben).

(Copyright © 2022 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

Dem widerspricht Biontech in seiner Antwort und weist darauf hin, dass sich diese Informationen in den letzten Wochen als irreführend herausgestellt hätten. Die Substanzen wären also für den Einsatz im menschlichen Körper geeignet.

Diese Antwort wiederum kritisieren die Professoren und weisen auf die EMA hin, die Auflagen zum Einsatz der Stoffe erlassen habe, die nach Kenntnis der Forscher bislang noch nicht erfüllt worden wären.

Dazu kommt der Umstand, dass es bislang keine ausreichenden Studien gibt, wo die Lipid-Nano-Partikel im Körper nach der Injektion landen. Japanische Studien würden inzwischen zeigen, dass sich die Lipide bedenklich in wichtigen Organen anreichern. Dies könne einige der schweren Nebenwirkungen erklären, zitiert die Welt (Paywall) die Expertin für Pharmaentwicklung, Susanne Wagner.

Die Expertin gibt außerdem zu bedenken, dass es sich bei den mRNA-Vakzinen um gentherapeutische Eingriffe handele und der Verbleib der mRNA im Körper zu untersuchen sei. Erst vor Kurzem wurde nachgewiesen, dass die mRNA bis zu 60 Tage nach der Impfung im Körper auffindbar war. Faktenchecker hatten lange das Gegenteil behauptet.

Wissenschaftler lassen nicht locker

Die Wissenschaftler lassen nicht locker und haken nun erneut nach, nachdem Biontech und das PEI die angefragten Antworten schuldig geblieben sind. Am 16. Februar veröffentlicht die Gruppe den nächsten Brief. In der ersten Antwort Biontechs wurde auf die Mitwirkung des PEI bei der Qualitätskontrolle hingewiesen. Diesen Hinweis greifen die Wissenschaftler jetzt auf und wenden sich direkt an die für die Qualitätssicherung verantwortliche Stelle.

Gleich im ersten Absatz wird das PEI auf die Einhaltung des Nürnberger Kodex hingewiesen, der besagt, dass Menschen, die an einem medizinischen Experiment teilnehmen, über die Risiken des an ihnen getesteten Arzneimittels vollumfänglich über alle möglichen Schäden informiert werden müssen. Da sich die Corona-Impfstoffe noch immer in der klinischen Phase III befinden, unterliegen alle Verabreichungen des Impfstoffs der informierten Zustimmung des Patienten.

Ein medizinethischer Wink mit dem Zaunpfahl, den das PEI von den Wissenschaftlern verpasst bekommt.

Dann werden die Forscher noch deutlicher. Hinsichtlich der Qualität und Sicherheit des Impfstoffs hätten sie erhebliche Bedenken. Die bisher untersuchten Merkmale des Impfstoffs weisen auf eine wenig ausgereifte Formulierung des Impfstoffs hin. Die Formulierung eines Arzneimittels ist ein Gemisch, das aus einer Wirksubstanz sowie Hilfsstoffen besteht, die nach einer Rezeptur hergestellt werden.

Die von Biontech veröffentlichte Antwort auf die bisherigen Fragen hätten die Sorgen nur noch weiter vergrößert, schrieben die Wissenschaftler. Dazu kämen die viele Berichte zu auftretenden Schäden nach der Impfung. Die Autoren teilen dem PEI die außerordentlich große Sorge mit, dass die Impfungen möglicherweise nicht zum Vorteil der Gesundheit in Deutschland beitragen.

Für die oben angesprochenen Inhaltsstoffe, ALC-0159 und ALC-0315, wird bemängelt, dass keine Einzelmonographien für die Substanzen vorliegen, und damit eine Qualitätssicherung nicht möglich wäre. Eine Monographie ist eine umfassende Abhandlung zu einem bestimmten Gegenstand. Das Fehlen der Monographien würde dazu führen, dass “keine allgemeingültigen Standards für die pharmazeutische Verwendung dieser Substanzen bezüglich ihrer Eigenschaften, Anwendung, Anwendungsbereiche, Qualität und Qualitätsprüfungen gibt“.

Da der großflächige Einsatz der genutzten Nanopartikel bislang noch nicht erfolgte, wollen die Wissenschaftler vom PEI wissen, welche Großstudien zur Unbedenklichkeit durchgeführt wurden, die als unumstößlicher Unbedenklichkeitsnachweis dienen können.

Ihre Mitarbeiter würden die Forscher mit Nachdruck auffordern, die Handhabung solcher Substanzen nur unter strengen Sicherheitsauflagen durchzuführen, schreiben die Wissenschaftler. Nun würde die Substanz aber direkt in den Körper gespritzt.

Bereitstellung der Prüfkriterien

Abermals wird darum gebeten, die Anweisungen für die labor-praktische Überprüfung der Impfstoffe bekanntzugeben. Die Autoren schreiben: “Wir bitten Sie daher als deutsche Bürger, aber auch als Chemiker und Spezialisten für analytische Messmethoden darum, die chargenbezogenen Prüfungen, Methoden, SOPs (standard operation precedures, d.h. die Anweisungen für die labor-praktische Überprüfung) und Akzeptanzintervalle für die Prüfparameter zur Qualitätssicherung an einer öffentlich einsehbaren Stelle bereitzustellen.”

Das PEI wird aufgefordert zu bestätigen, dass die Qualitätssicherung in der Form durchgeführt wird, wie es in der Antwort von Biontech behauptet wurde: “Die Qualität jeder Charge wird umfangreich durch den Hersteller sowie unabhängig davon, zudem durch die zuständige Bundesbehörde geprüft. In Deutschland ist dies das Paul-Ehrlich-Institut.”

Auch die Frage zur eigentümlichen Farbe des Impfstoffs wird wiederholt. Die Forscher bitten das PEI, die Aussage zu bestätigen, wonach die von der EMA gemachten Auflagen für den Einsatz der Lipiden Nanopartikel von Biontech erfüllt worden wären. Während der Verlängerung der Zulassung wären die Substanzen ALC-0159 und ALC-0315 noch als andauernd (“ongoing”) gekennzeichnet gewesen – also noch in der Überprüfung.

Impfschäden und Meldewesen

Auch auf die vielen Nebenwirkungen der Impfung gehen die Autoren ein. In Anbetracht der zahlreichen gemeldeten Impfschäden, die über die Datenbanken der EMA, aber auch über die VAERS-Datenbank der amerikanischen Gesundheitsbehörde sichtbar werden, fragen die Autoren, welche Bestrebungen beim PEI unternommen würden, um Ursachen der Nebenwirkungen zu untersuchen. Es wird darum gebeten, über den Fortgang der Untersuchungen zu informieren, denn es bestehe erheblicher Handlungsbedarf.

Weiter fragen die Wissenschaftler, wie das PEI sicherstellt, dass Meldungen zu Impfschäden im erforderlichen Maße veranlasst würden. Der große Aufwand und die fehlende Vergütung für die Meldung der Schäden seien für eine effiziente Meldung kontraproduktiv. Da die Wissenschaftler erkennen, dass Ärzten die reibungslose Meldung erschwert wird, fragen sie das PEI, ob wirklich alles dafür unternommen werde, die Schadenmeldungen zu erhalten. Dazu merken die Forscher an, dass Ärzte möglicherweise nicht mal den Impfstatus einer Person abfragen müssen, wenn sich ein medizinischer Vorfall in zeitlicher Nähe der Impfung ereignet.

Die von den Professoren aufgeworfene Flut an Fragen steht nun erstmal im Raum. Ob das PEI tatsächlich Antworten auf die Fragen hat, ist natürlich davon abhängig, ob eine sorgfältige Qualitätssicherung der Impfstoffe wirklich in dem Maße stattfindet, wie dies vom Hersteller und den Behörden dargestellt wird.

Während dieser Vorgang läuft, wartet die Öffentlichkeit gespannt auf die Daten der Schadenmeldungen des Pfizer-Impfstoffs, die von der FDA und Pfizer bis zuletzt unter Verschluss gehalten werden sollten. Pfizer war der FDA zuletzt vor Gericht zu Hilfe geeilt, um die Freigabe der Daten noch weiter zu verzögern. Abermals wies ein Richter des US-Bezirksgerichts am 7. Februar die Einwände zurück.

Bei Pfizer werden ungünstige Sicherheitsdaten bereits im aktuellen Geschäftsbericht antizipiert. Die Firma spricht von: “Risiken im Zusammenhang mit […] weiteren Informationen über die Qualität der vorklinischen, klinischen oder Sicherheitsdaten, auch durch Audits oder Inspektionen” und von “Bedenken hinsichtlich der Integrität der klinischen Daten und der Ausbildung von Ärzten und Apothekern“.

Zusätzlich sieht sich Biontech weiteren Fragen gegenüber, die von den beiden Professoren Burkhardt und Lang am 3. Februar gestellt wurden. Die beiden Pathologen befragten Uğur Şahin unter anderem dazu, wie die durch die Impfung produzierten Spike-Proteine in den Organen verstorbener Menschen landen. Bislang finden sich keine veröffentlichten Antworten auf dem Kanal der Pathologen.

All diese Anfragen dürften den Druck, der auf den Impfstoffherstellern lastet, nun noch weiter erhöhen. Wir warten gespannt auf die Antworten.

(Copyright © 2022 by reitschuster.de)
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Warum die Impfpflicht verfassungswidrig ist

Wissenschaftler schreiben Brief an Bundestagsabgeordnete

Veröffentlicht am 10.03.2022

Am 17. März 2022 befasst sich der Deutsche Bundestag mit verschiedenen parlamentarischen Initiativen zur Impfpflicht ab 18. Zur Prävention gegen SARS-CoV-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es im vorgelegten Entwurf, der von 209 Abgeordneten des Bundestags unterzeichnet wurde und der im Mittelpunkt der Debatte steht.

Um den Abgeordneten eine geeignete Entscheidungshilfe mit an die Hand zu geben, hat am 9. März eine Gruppe von 81 Wissenschaftlern eine wissenschaftliche These veröffentlicht. Die Gruppe kommt zu dem Schluss: „Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern."

Unter den Unterzeichnern finden sich auch die Wissenschaftler, die mit einem Brief an Biontech und das Paul-Ehrlich-Institut erhebliche Bedenken hinsichtlich der mangelnden Qualitätskontrolle bei der Produktion des Impfstoffs angemeldet haben.

Die 81 Wissenschaftler hatten zudem bereits am 6. Januar 2022 sieben Argumente gegen die Impfpflicht auf ihrer Website ausgearbeitet. Die neuerliche Arbeit unterfüttert die Argumente mit den dazugehörigen wissenschaftlichen Arbeiten. Auf den 70 Seiten des Thesenpapiers liefern die Wissenschaftler reichlich Fußnoten und ein dreiseitiges Literaturverzeichnis. Die Abgeordneten haben nun noch eine Woche, um die wissenschaftlichen Arbeiten, die gegen die umstrittene Impfpflicht ins Feld geführt werden, gründlich und persönlich zu prüfen.

Die komplette Arbeit der Wissenschaftler lesen Sie hier.

An dieser Stelle sei nur das Anschreiben der Gruppe an die Bundestagsabgeordneten abgebildet:

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 80 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:

1. Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?

2. Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?

3. Ist diese Maßnahme erforderlich?

4. Ist diese Maßnahme angemessen

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen. Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen oben genannten Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten (hier) auf die wir jeweils verweisen.

Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele: a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht; b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen: a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen - wie aktuell Omikron zeigt; b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt ; c) Menschen mit Impfung sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen.

Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat; b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung ; c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat.

Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential: a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde; b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung; c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80 Prozent ; d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht ; e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt.

Ein Gesetz für eine Impfpflicht - auch auf Vorrat -, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist. In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Unterzeichnende:
Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Claas Falldorf
Dr. Matthias Fechner
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. Dr. Oliver Hirsch
Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Dr. Norbert Lamm
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
Prof. Dr. Normann Lorenz
Prof. Dr. Stephan Luckhaus
PD Dr. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph Neuhäuser
Dagmar L. Neuhäuser
Dr. med. Sven Gerhard Nevermann
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Christian Pietsch
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Günter Reiner
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Dr. med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
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Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Dr. med. Jens Wurster (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk
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Österreich setzt Impfpflicht aus

Nur Deutschland hält weiter an Plänen fest

Veröffentlicht am 09.03.2022

Die Regierung der Alpenrepublik macht einen kardinalen Rückzieher: Sie setzt die Corona-Impfpflicht aus. Sie sei bei der vorherrschenden Omikron-Variante nicht verhältnismäßig, teilte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Mittwoch in Wien mit. Als Grundlage für ihre Entscheidung nannte sie den Bericht der Impfpflichtkommission. Endgültig sei der Verzicht noch nicht, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne): Im Mai oder Juni solle neu entschieden werden. Dies klingt aber eher nach einer gesichtswahrenden Lösung, um den Rückzug wenigstens etwas zu tarnen.

So führen die beiden Minister die Tarnung denn auch noch aus: Man wolle flexibel auf die Situation reagieren - dies sei stets so vorgesehen gewesen, betonten sie. Fakt ist: Das Gesetz ist auf Eis gelegt, die Impfpflicht gilt in Österreich nicht mehr. Egal wie oft Edtstadler noch betont, man könne es gegebenenfalls wieder aktivieren.

Bild: Das Ende der Impfpflicht in Österreich.

Foto: (Copyright © 2022 by reitschuster.de)

De jure galt die Impfpflicht in Österreich seit Anfang Februar. Strafen waren aber erst ab 15. März vorgesehen: Mit Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro musste rechnen, wer bis dahin keinen Impfnachweis hatte. „Mit diesem Schritt war Österreich ein Vorreiter in der EU, eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene ab 18 Jahren sollte eine Überlastung der Krankenhäuser verhindern", schreibt „Spiegel Online": „In anderen Ländern gab es nur altersspezifische Vorschriften. Die Aussetzung der Impfpflicht kommt sechs Tage, bevor es flächendeckende Kontrollen und Anzeigen bei Verstößen geben sollte. Bei den Erstimpfungen hat Österreich eine Quote von 76 Prozent, 70 Prozent der Bevölkerung sind zweimal geimpft, 54 Prozent dreimal."

Die Einführung der Impfpflicht blieb in Österreich praktisch wirkungslos, so „Spiegel Online": „Seit Anfang Februar haben sich nur etwa 26.000 bis dahin ungeschützte Menschen gegen das Coronavirus impfen lassen. Indes sorgt die Omikron-Variante weiter für hohe Infektionszahlen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 2.500 pro 100.000 Einwohnern, etwa doppelt so hoch wie in Deutschland. Jüngst wurden in Österreich fast alle Coronabeschränkungen aufgehoben, da die Lage in den Kliniken als stabil gilt."

Die große Frage ist: Wird Deutschland sozusagen als europa-, ja weltweiter Geisterfahrer in der Corona-Politik weiter an der Impfpflicht festhalten? Die erste Beratung zu dem Thema ist am kommenden Donnerstag, den 17. März, im Bundestag geplant. Schon am 18. März ist die Abstimmung vorgesehen. Bundeskanzler Olaf Scholz hält bisher ebenso weiter an der Impfpflicht fest wie sein Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Werden sie wirklich bis zuletzt an einer allzu offensichtlich falschen Entscheidung festhalten, gegen den Trend in der ganzen Welt, oder reicht die Vernunft, um einen Fehler einzugestehen? Leider scheint Letzteres alles andere als sicher.

PS: Die Antwort auf die Frage im letzten Absatz bekam ich heute auf der Bundespressekonferenz:

Österreich setzt die Impfpflicht aus, weil unverhältnismäßig. Ich fragte gerade auf der Bundespressekonferenz, ob Scholz dennoch an ihr festhält, und wenn ja, was bei uns anders ist als in Österreich. Antwort: Er hält daran fest. Was anders ist, wurde nicht beantwortet.

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Lesermeinung v. 10.03.2022:

Klaus Peter Kraareiwesti • vor 19 Stunden

Robert F. Kennedys Abrechnung mit Bill Gates und der Pharmaindustrie.

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In seinem soeben erschienenen Buch, „Das wahre Gesicht des Dr. Fauci-Bill Gates, die Pharmaindustrie und der globale Krieg gegen Demokratie und Gesundheit" beschreibt Robert F. Kennedy Jr. als Gründer und Justitiar von Childrens Health Defense die wahren Hintergründe für das, was seit 2020 in vielen Staaten als Bekämpfung einer angeblich Menschen fressenden Krankheit unter einem Kampf zum Schutz der angeblich äußerst gefährdeten Volksgesundheit verstanden wird und in vielen Ländern, insbesondere auch in den zwei NS-Nachfolgestaaten Österreich und Deutschland, zu einer Kulturkatastrophe ausgeartet ist.

Ordnungsgemäß erfasst sind die Schäden, die bisher durch falsche Tests, Masken, Massenimpfungen mit im Schnellverfahren entwickelten Spritzen ohne Mindestsicherung für Geimpfte (mRNA-Entwickler Robert Melone) und vor allem völlig sinnlosen Lock Downs überdimensional größer als sie das Covid-Virus mit seinen Mutanten, der übrigens doch aus einem Waffenlabor der amerikanisch-chinesischen Gain of Function-Forschung zur Entwicklung von Bio-Waffen stammt, jemals anrichten könnte. Man kann also zusammenfassen: Die Pandemie ist ein übel inszeniertes Geschäft mit der Gesundheit von Menschen zu deren Lasten, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Nürnberger Kodex von 1947 und des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB vom 26. Juni 2002 BGBl. I S. 2254)

Bis jetzt steht aber nur die israelische Regierung, die ein besonders Chaos angerichtet hat, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dessen objektive Rechtsfindung, wie die aller EU-Organe, aber anzuzweifeln ist, Deshalb wäre die bessere Adresse, auch für die beiden NS-Nachfolgestaaten Österreich und Deutschland, die das mit krimineller Energie nachgemacht haben, der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. (Lesermeinung)

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Ein weiterer Brief an das PEI: >>>Link<<<

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