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Ermächtigung durch Entmündigung? Es war 2020

Spahn rudert zurück: Auf dieser Seite unten!


"Coronoia" - Jens Spahns persönliches Ermächtigungsgesetz -

update 13.04.2020


Zuletzt aktualisiert: 28. April 2020


In bisher unbekanntem Tempo, seltener parlamentarischer
Einmütigkeit und bezüglich der Détails weitgehend unbemerkt
von der Öffentlichkeit haben Bundestag und Bundesrat in der
letzten Märzwoche Gesetzesänderungen am Infektionsschutz-
gesetz verabschiedet, die zutiefst in zentrale Grundrechte
unserer Demokratie eingreifen und eine nie gekannte
Machtfülle in der Handeiner Person bündeln: Des jeweiligen
Bundesgesundheitsministers (bzw. der jeweiligen Bundes-
gesundheitsministerin).


Was wurde im Einzelnen beschlossen?


Und was sagen Verfassungsrechtsexperten dazu?


Was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?


(Quelle: Dr. med. Steffen Rabe - München)

· 

Epidemische Lage nationaler Tragweite - die Bundesländer? - Entmachtet!


Diese neu geschaffene Notlage wird zukünftig vom
Bundestag ausgerufen - die aus dieser epidemischen
Lage sich ergebenden Kompetenzen liegen dann
jedoch allein beim Bundesgesundheitsministerium
(BMG). Die Länder, die nach der föderalen
Grundordnung bisher für Gesundheitsangelegenheiten
federführend waren, sind in diesem Moment weitgehend
entmachtet, der Bundesrat als Vertretung der Länder
muss diesem Schritt nicht einmal zustimmen.
 

Im Gesetzentwurf war sogar noch geplant, dass das
BMG, der Bundesgesundheitsminister das Ausrufen
dieser "Epidemischen Notlage" an allen Parlamenten
vorbei im Alleingang dürfe (LTO 25.03.2020) - dies
entlarvt den Geist, der hinter den beschlossenen
Maßnahmen steht, in einzigartiger Art und Weise.
 

Das BMG darf dann per Rechtsverordnung weitgehend
in zahlreiche Gesetze eingreifen bzw. diese einschränken
(Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz,
Infektionsschutzgesetz, ...) - auch dies, ohne dass die
Länder via Bundesrat dem zustimmen müssten. Dies
stellt letztendlich die in Deutschland geltende
Normenhierarchie´in Frage, laut derer eigentlich
parlamentarisch verabschiedete (Bundes-)Gesetze
festlegen, was z.B. Bundesminister per Rechts-
verordnung regeln dürfen - nicht umgekehrt.


(Übersicht pikanterweise auf der Website des BMG)

· 


Florian Meinel, Professor für öffentliches Recht in
Würzburg, sieht diesen Weg hochproblematisch, weil
sich ein Bundesminister in einer solchen Situation
kurzerhand an die Spitze der Verwaltung setze -
obwohl die Verwaltung grundsätzlich in den Händen der
Länder liege. Dies sei grundgesetzlich so definitiv nicht
vorgesehen und geschehe ohne jede Not. Meinel kritisiert
scharf die jetzt mögliche Verkehrung von Exekutive und
Gesetzgebung, in dem Verordnungen eines Ministeriums
Gesetze mit dieser - so Meinel "Blankettermächtigung"
einschränken oder außer Kraft setzen dürfe; nicht zuletzt
nach den Erfahrungen von 1933 habe das Grundgesetz
hier ein anderes, vom Bundesverfassungsgericht regel-
mäßig bekräftigtes Vorgehen vorgegeben.


(Süddeutsche Zeitung v. 25.03.2020)

· 


"Inhalt, Zweck und Ausmaß" dieser Verordnungen seien -
anders als vom Grundgesetz in Artikel 80 ausdrücklich
und als Lehre aus dem Verordnungsmissbrauch der
Weimarer Republik gefordert - in dem jetzt beschlossenen
Gesetzespaket nicht hinreichend präzise begrenzt.


(Tagesspiegel vom 01.04.2020)

· 


Das Recht auf körperliche Unversehrtheit? - Eingeschränkt!


Das BMG erhält weitreichenden Zugriff auf Reisende
und ihre persönliche Daten. Laut § 5 Abs. 2 IfSG kann
das BMG von Reisenden Auskunft über ihren
Gesundheitszustand oder ihren Impfschutz verlangen -
und es kann anordnen, dass sich diese Personen
ärztlich untersuchen lassen - ein klarer Eingriff in das
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das über
§ 5 Abs. 5 IfSG somit eingeschränkt wird.


Das Recht auf Freizügigkeit? - Aufgehoben!


Schon bisher sah das "IfSG" vor, in epidemiologischen
Notlagen die Versammlungsfreiheit und die
Unverletzlichkeit der Wohnung einzuschränken,
allerdings mit dem entscheidenden Zusatz "bis die
notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt
worden sind", was in der Lesart von Juristen einen
Zeitkorridor von Stunden oder Tagen bedeutete
und Fälle umfasste, in denen z.B. ein Schiff oder
Flugzeug nicht verlassen werden durfte, bis eben
vorbeugende Maßnahmen ergriffen worden seien


(Edenharter 2020, Klafki 2020).

Dieser Zusatz wurde in der Neufassung schlicht
gestrichen. Hiermit wird aus juristischer Sicht ein
solcher Eingriff in die Freizügigkeit erstmals und
dann auch noch zeitlich unbefristet normiert.
Hintergrund dieser Regelung ist nach Ansicht von
Juristen, die offenbar rechtswidrig verhängten
Ausgangsbeschränkungen der Corona-Krise
nachträglich (!) zu legitimieren.


https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf


(tagesschau.de 25.03.2020)


Was sagen weitere Verfassungsrechtler dazu? -
"Das stinkt reichlich zum Himmel".
So drastisch drückt sich jedenfalls Clemens Arzt aus,
der als Staats- und Ordnungsrechtler unter anderem
an einer Polizeihochschule lehrt.
 
(ZEIT ebd.)
 

Der Professor für öffentliches Recht und gleichzeitig
Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Prof.
Dieter Kugelmann, schreibt auf verfassungsblog.de:
"Muss gegen den Schutz von Leben und Gesundheit
jeder andere Schutzzweck zurückstehen, auch der
Datenschutz? Die Antwort im Rechtsstaat lautet:
Nein. Denn die Aussage „Not kennt kein Gebot"
ist freiheitsfeindlich und hat in der rechts-
staatlichen Demokratie keinen Platz. Es gilt der
Primat des Rechts einschließlich des Datenschutz-
rechts. Gesundheitsschutz geht dem Datenschutz
nicht ohne Weiteres vor.
 
Eine besondere Rolle spielen die während der
Pandemie besonders relevanten Gesundheitsdaten,
deren Verarbeitung besonderen Schutz genießt.
Das Corona-Virus bedroht nicht nur die Gesundheit
der Menschen, es kann auch die Ausübung von
Freiheit in der Demokratie bedrohen." Der Deutsche
Ethikrat formuliert hier noch umfassender: "Auch
der gebotene Schutz menschlichen Lebens gilt
nicht absolut. Ihm dürfen nicht alle anderen Freiheits-
und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-, Sozial-
und Kulturrechte bedingungslos nach- bzw.
untergeordnet werden. Ein allgemeines Lebensrisiko
ist von jedem zu akzeptieren".
 

(Ethikrat 2020)
· 
 
Der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Hans Michael
Heinig warnt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
vom 25.03.2020 mit drastischen Worten davor, dass
sich unser "Gemeinwesen [...] von einem demo-
kratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen
faschistoid-hysterischen Hygienestaat" verwandeln
könnte.
 

(FAZ - 2020)
 
·
Und Christoph Möller, Professor für Öffentliches Recht
an der Berliner Humboldt Universität, warnte in der
"Welt am Sonntag" vor einer "Verschiebung der
rechtlichen Maßstäbe [...] Das Infektionsschutzgesetz,
das jetzt zur Grundlage des politischen Handelns
gemacht wird, gibt die weitreichenden Einschränkungen
der Freiheitsrechte der Bürger einfach nicht her"
·
Ulrich Battis, emeritierter Professor für Staatsrecht
an der Humboldt-Universität zu Berlin kritisiert schon
Tenor und Ton der öffentlichen Diskussion: "Wir sind
trotz aller dramatisierenden Rhetorik nicht im Krieg"
und warnt ausdrücklich davor Verfassungsänderungen
und Regelungen für Notfallparlamente übers Knie zu
brechen. "Mit Blick auf unsere gesamte Demokratie
müssen wir immer bedenken: Die Medizin darf nicht
gefährlicher sein als die Krankheit"
· 
(Focus 30.03.2020)
·

Ermächtigung durch Entmündigung? 

Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts

(Foto: imago/Overstreet - Hans-Jürgen Papier)  
· 

Ermächtigung durch Entmündigung  -  Hans-Jürgen Papier


Als derzeit prominentester Kritiker äußert sich am 01.04.2020,
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundes-
verfassungsgerichts, zu den gegenwärtigen Maßnahmen der
Bundesregierung. Papier spricht von "extremen Eingriffen in
die Freiheit aller" und weiter " [...] wenn sich das über eine
längere Zeit hinzieht, dann hat der liberale Rechtsstaat
abgedankt. [...] 
 
Das Grundgesetz kennt eine Notstandsregelung - für den
Verteidigungsfall, nicht für eine Pandemie. Aber selbst in
Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet,
ebenso wenig das Bundesverfassungs-Gericht. Das muss
in der jetzigen Notlage erst recht gelten. [...]" Papier sieht
auch die vorgenommene "Aufweichung des Föderalismus"
kritisch: "Dieser wird oft als hemmend und störend
disqualifiziert. Man wird aufpassen müssen, dass die
Kompetenzen der Länder nicht noch weiter zurückgefahren
werden, bloß weil man glaubt, auf der zentralisierten
Bundesebene laufe alles effektiver ab. Das ist ein Irrglaube."
Und zum geplanten Tracking via Handy-App "Wenn ein
solcher zwangsweise geschieht, werden ja auf nicht
absehbare Zeit nahezu alle erfasst und über sie
Bewegungsprofile erstellt sowie flächendeckende
Standorterhebungen ermöglicht. Was Sie da einmal
angeleiert hätten, würden Sie nicht mehr los.
 

Dann sind wir in einer total überwachten Gesellschaft.
Es klingt ja erst mal ganz verlockend, also immer noch
besser, als den Leuten das Ausgehen zu verbieten.
Aber ich warne vor solchen Tendenzen hin zu einem
totalen Überwachungsstaat, von den Gefahren für die
Datensicherheit einmal ganz abgesehen."


(Süddeutsche Zeitung v. 02.04.2020)


https://www.sueddeutsche.de/politik/nachrichten-
un-klimakonferenz-erntehelfer-trumpiran-1.4865692
 

Schon vorher hatte Papier in der Welt am Sonntag
gewarnt: "Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht
die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten
eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates"


(Welt am Sonntag 29.03.2020)


Angesichts dieser bereits vorgenommenen Missachtung
und Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grund-
ordnung Deutschlands durch Beschlüsse von Bundes-
regierung und Parlament wirkt es wie ein dystopischer
Aprilscherz, dass Deutschland Mitinitiator einer Erklärung
ist, in der 13 europäische Staaten ihre Sorge über Corona-
Notmaßnahmen äußern, die gegen Rechtsstaatlichkeit,
Demokratie und Grundwerte verstoßen könnten.


Es heißt dort:


"We are however deeply concerned about the risk of
violations of the principles of rule of law, Democracy
and fundamental rights arising from the adoption of
certain emergency measures. Emergency measures
should be limited to what is strictly necessary, should
be proportionate and temporary in nature, subject to
regular scrutiny, and respect the aforementioned
principles and international law obligations...."


(Government of the Netherlands, 01.04.2020)


(Copyright © by Dr. med. Steffen Rabe - München)

·

Übersetzt: 

„Wir sind jedoch zutiefst besorgt über das Risiko
Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit,
der Demokratie und Grundrechte, die sich aus der
Annahme ergeben bestimmte Notfallmaßnahmen.
Notfallmaßnahmen sollte auf das unbedingt Notwendige
beschränkt werden verhältnismäßig und vorübergehender
Natur sein, vorbehaltlich überprüfen Sie regelmäßig und
respektieren Sie die oben genannten Punkte Grundsätze
und völkerrechtliche Verpflichtungen ..."

·
Sicherheit von Arzneimitteln und Impfstoffen? Nicht so wichtig!

 

Der im neuen IfSG ausdrücklich erwähnte Eingriff des
BMG in die Zulassung von Arzneimitteln und Impfstoffen
ermöglicht, in den beschriebenen Situationen Arzneimittel
und vor allem Impfstoffe an allen hochnotwendigen Prüf-
und Sicherheits-Maßnahmen vorbei beschleunigt zulassen
zu können - etwas, vor dem internationale Fachleute auch
in der aktuellen Situation nachdrücklich warnen.


(John P.A. Ioannidis - Das Evidenz-Fiasko)

Diese Regelung dürfte u.a. auf den derzeitigen Exklusiv-
Berater der Bundesregierung, Prof. Dr. Christian Drosten,
Direktor des Instituts für Virologie der Berliner Charité,
zurückgehen, der einer beschleunigten Zulassung eines
möglichen Corona-Impfstoffs schon jetzt das Wort redet:
„Wenn wir es ohne erhöhte Todesraten Älterer schaffen
wollen, müssen wir Regularien für die Entwicklung von
Impfstoffen außer Kraft setzen" (Podcast vom
18.03.2020) u.a. hier (ab etwa Minute 34).
· 

Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Instituts für
Virologie der Berliner Charité, hat hier Erfahrung: in der
so genannten Schweinegrippe-Pandemie 2009/2010 war
er es, der eindringlich warnte: "Bei der Erkrankung
handelt es sich um eine schwerwiegende allgemeine
Virusinfektion, die erheblich stärkere Nebenwirkungen
zeigt, als es sich irgendjemand vom schlimmsten
Impfstoff vorstellen kann."


(Süddeutsche Zeitung v. 17.05.2010)

·

Die Impfstoff-Katastrophe von 2016 


Das genaue Gegenteil stellte sich als richtig heraus:
die Pandemie erwies sich als deutlich harmloser als
jede Durchschnittsinfluenza - der damals überstürzt
zugelassene Impfstoff als Katastrophe sowohl für
die Arzneisicherheit (zahllose Geimpfte erkrankten
durch die Impfung an Narkolepsie, s. PEI vom
28.11.2016) und die Staatshaushalte (es musste für
hunderte von Millionen Euro eingekaufter Impfstoff
vernichtet werden).
· 

[Auf einer fiktiven Rangliste, wer sich als Politikberater
zur Einschätzung von epidemischen Risiken zu damit
zusammen-hängenden Impfstoffen in der Medizin-
geschichte vollständig disqualifiziert hätte, kommt nach
dieser unstrittigen pole position mit großem Abstand
niemand mehr...]
(s.h. Das Evidenz-Fiasko)


Anmerkung:

Veröffentlicht am 05.05.2020 - 03:46 h  Von Nachrichten-Archiv DD6NT

Die "Viren-Laboratorien der Berliner Charité", unter der Leitung von "Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Berliner Charité", werden von der "Bill Gates BMGF-Foundation" über die "Londoner School of Hygiene and Tropical Medicine - LSHTM" finanziert. In den Jahren 2019 und 2020 flossen so auf diese Weise, der Berliner Charité insgesamt mehr als 300.000 Dollar zu. Der "Menschenfreund" - Bill Gates finanziert auch die WHO, die GAVI, den Spiegel und auch das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. Man kann wohl auch bei den vielen Finanzierungen durch die Bill GatesStiftung, eine Einflussnahme auf deutsche Regierungs-Kreise nicht ganz ausschliessen. Das bedeutet, dass Bill Gates, wenn er könnte, alle Menschen zu Versuchskaninchen machen möchte. Bill Gates, will sein Testgebiet zur Erprobung von neuen und ungeprüften Impfstoffen am Menschen, jetzt gerne ausweiten. Diese Impfstoffe sollen, wenn sie denn da sind, ohne Tests auf unerwünschte Nebenwirkungen und Todesfälle, wie vorher in der dritten Welt schon mehrfach von Bill Gates finanzierten Gesellschaften praktiziert, in Zukunft wohl auch weltweit am Menschen getestet werden. Die Laboratorien, die durch die "Bill Gates BMGF-Foundation" finanziert werden, sollen dann auch diese Impfstoffe produzieren und "an den Mann" bringen. (s.h. Covid-19-Virus) > Link 1< / > Link 2<
·
(Copyright © 2020 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

·


https://impf-info.de/82-coronoia/321-spahns_ermaechtigungsgesetz.html#sicherheit-vonarzneimitteln-und-impfstoffen-nicht-so-wichtig


Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. (Link)


Achtung:


Neue Meldung aus der Politik - update 05.05.2020


Jens Spahn rudert zurück, nach großer Kritik aus
verschiedenen Parteikreisen und zahlreichen
Protesten aus der Bevölkerung, ist der
Immunitäts-
ausweis wohl erst mal vom Tisch. Der Bundesgesund-
heitsminister - Jens Spahn (CDU), hat die Pläne für
einen Immunitätsausweis gekippt. Die entsprechenden
Passagen des Gesetzentwurfs wurden ersatzlos
gestrichen (Kopie liegt dem "BR" vor). Es wird ein
Ausbrechen von Corona-Partys unter der Bevölkerung
befürchtet, um nach überstandener Infektion, durch
die Immunitätsbescheinigung gesellschaftliche Vorleile
zu genießen. (DD6NT)


(Quelle: ARD-Tagesschau.de - BR vom 05.05.2020)


Koalition weist Spekulationen über Corona-Impfpflicht zurück


Die große Koalition hat Spekulationen über eine
Impfpflicht gegen das Coronavirus zurückgewiesen.
"Ein für alle Mal: Eine Corona-Impfpflicht stand nie
im Gesetzentwurf, zu keinem Zeitpunkt", sagte SPD-
Fraktionsvize Bärbel Bas am Dienstag. "Es wäre auch
absurd, eine Impfpflicht im Bundestag zu beschließen,
wo es doch bisher überhaupt keinen Impfstoff gibt."
Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte
sich gegen eine Impfpflicht ausgesprochen.


(Quelle: Focus.de v. 06.05.2020)

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