Thüringen: Björn Höcke (AfD) zeigt Verfassungsschutz-Chef wegen Volksverhetzung an
Verfassungsschutz-Chef wegen Volksverhetzung angezeigt
Veröffentlicht am 28.06.2023 - Deutschland Kurier
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen den Präsidenten des Erfurter Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, wegen Volksverhetzung gestellt. Hintergrund ist dessen Bewertung des bundesweiten AfD-Umfragehochs sowie der von der AfD gewonnenen Landratswahl im südthüringischen Sonneberg. Kramer hatte in einem NDR-Interview wörtlich gesagt: „Wir sind bei ungefähr 20 Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik."
Höcke zufolge hat Kramer damit 20 Prozent der Bevölkerung pauschal verunglimpft. Thüringens AfD-Chef verweist insoweit auf Paragraf 130 des Strafgesetzbuches („Volksverhetzung"). Darin heißt es unter anderem: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, [...] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
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Haldenwang sieht AfD-Werte „mit Sorge" - Wer schützt die Verfassung vor diesem Verfassungsschutzchef?
Veröffentlicht am 21.06.2023 - Deutschland Kurier
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und der Präsident des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), haben in Berlin den Verfassungsschutzbericht für 2022 vorgestellt. Während Haldenwang die Umfrage-Rekordwerte für die demokratische AfD, der einzigen echten Oppositionspartei in Deutschland, „mit Sorge" sieht, spielt der Faeser-Paladin die Gefahr durch den Öko-Terrorismus weiterhin herunter.
Zur Erinnerung: Das Landgericht Potsdam hatte mit Blick auf die „Letzte Generation" unlängst sogar den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung bejaht. Die sogenannten Klimaschutzaktivisten werden vom Verfassungsschutz dagegen nicht einmal als extremistische Gruppierung angesehen.
Haldenwang sagte, Extremismus setze eine Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung voraus. „Das sehen wir bei der ‚Letzten Generation‘ noch nicht." Die sogenannte Klimabewegung setze sich für ihre Ziele „unter dem Dach des Grundgesetzes" ein.
Neuer Denunziationsbereich
Dafür wittern die System-Büttel aus Köln erwartungsgemäß ganz andere Gefahren: Erstmals legte der Verfassungsschutz Zahlen zum neu definierten sogenannten Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" vor. Die neue Schnüffel-Kategorie war als Reaktion auf die bundesweiten Corona-Proteste eingeführt worden. Der Inlandsgeheimdienst sieht hier ein „extremistisches Potenzial" von rund 1.400 Menschen. Dabei gehe es um Menschen, die nach Einschätzung der Schlapphüte versuchen, „Krisensituationen und Ängste in der Bevölkerung zu instrumentalisieren, um staatliche Stellen und politische Verantwortungsträger zu diskreditieren."
Bleibt die Frage: Wer schützt die Verfassung vor diesem Verfassungsschutz-Chef?
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Weil er 20 % als „braunen Bodensatz" bezeichnete: Höcke zeigt VS-Präsident wg. Volksverhetzung an!
Veröffentlicht am 29.06.2023 - Deutschland Kurier
Thüringens Landes-Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer leistete sich eine unglaubliche Entgleisung, indem er 20 Prozent des deutsches Volkes als „braunen Bodensatz" bezeichnete.
Doch das war noch nicht alles: Kramer ist inzwischen auch Deutschlands größter Verschwörungstheoretiker: „Die AfD ist der parlamentarische Arm einer viel größeren Verschwörung ..."
Björn Höcke, Thüringens AfD-Chef, reicht es. Er zeigte Kramer wegen Volksverhetzung an.
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Bild: Fotomontage der BVG - auf Twitter veröffentlicht · Foto: Copyright © 2023 by Berliner Verkehrs Betriebe ·Volksverhetzung:
AfD-Politiker klagt Berliner Verkehrsbetriebe
Veröffentlicht am 28.06.2023 / 07:34 h / exxpress.at
Ein Bundestagsabgeordneter der AfD klagt wegen Volksverhetzung, weil in Berliner Bussen und Bahnen Aufkleber gegen seine Partei angebracht wurden und die Verkehrsbetriebe damit offenbar auch noch Werbung machen.
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert (43) ist auf den Barrikaden: Für den Landesparteichef aus Bayern ist es unerträglich geworden, in seiner politischen Wahlheimat Berlin mit den Öffis zu fahren. Grund hierfür ist ein Aufkleber, der ihm gewaltig stinkt. Abgebildet ein durchgestrichener Döner und der ebenfalls durchgestrichene AfD-Schriftzug: "Danke, dass du den Zug sauber hälst", steht darunter.
Für Sichert nicht nur eine unfassbare Provokation, sondern Volksverhetzung. Er hat eine entsprechende Anzeige gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erstattet. Dabei weiß natürlich auch der Politiker, dass die zur Neutralität verpflichteten Verkehrsbetriebe das Anti-AfD-Pickerl nicht selber angebracht haben.
Aber: In den sozialen Medien läuft eine Symphathie-Kampagne der BVG unter dem Motto "Weil wir dich lieben". Hier posten U-Bahn und Busfahrgäste ihre nettesten oder skurrilsten Erlebnisse aus den Öffis, stellen lustige Fotos online. Darunter eben auch der "Anti-AfD-Aufkleber". Der AfD-Abgeordneter Sichert erstattete Anzeige.
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Foto: Der AfD-Abgeordneter Sichert erstattete Anzeige
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„Brauner Bodensatz": Verfassungsschutzchef bleibt dabei
Verhöhnung des Amtes
Veröffentlicht am 30.06.2023 - Boris Reitschuster
Jeder von uns verspricht sich mal. Und viele sagen etwas, was ihnen später leid tut. Ich weiß, wovon ich rede. Ich bin allerdings auch nicht Chef einer Verfassungsschutz-Behörde. Und ich entschuldige mich, wenn ich mich verrannt habe. Ganz anders der Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer. Wenn jemand wie er ein Fünftel der Bevölkerung als „braunen Bodensatz" bezeichnet, wäre das früher ein Grund für einen sofortigen Rücktritt gewesen. Bei Kramer ist man leider nur noch mäßig überrascht über solche Aussagen. Und statt sich zu entschuldigen, legt er sogar nach.
Bild: Stehpan Kramer, - bezeichnete etwa ein Fünftel der deutschen Bevölkerung als braunen Bodensatz, das wäre das früher ein Grund für einen sofortigen Rücktritt gewesen. Kramer hat m.E. ein Problem mit unserer Verfassung.
Der Mann stammt aus dem Umfeld der Amadeu Antonio Stiftung,
der auch die Ex-Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane angehört. Die betrieb
schon für die Staatssicherheit der DDR den „Kampf gegen Rechts" und
setzt diesen heute fort. Und so auch Kramer, ganz im Sinne seiner
Gesinnungsfreundin.
Ein Chef einer Landesbehörde, umso mehr des Verfassungsschutzes, ist nach deutschem Recht zu Neutralität und Mäßigung verpflichtet. Genau das Gegenteil betreibt Kramer, dem Kritiker vorwerfen, dass er gar nicht die für sein Amt nötige Befähigung zum Richteramt hat, da er sein Jurastudium abbrach. Was ihm aber - dank richtiger „Haltung" - nicht von einer beachtlichen Karriere im Staatsapparat abhielt.
Die Äußerung vom „braunen Bodensatz", mit der er Millionen Menschen auf das Übelste diffamiert, darunter auch die Steuerzahler, die sein Gehalt erwirtschaften, nahm Kramer nicht etwa zurück. Im Gegenteil: Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen (FAZ) bestätigte er seine Wortwahl noch einmal.
‚Entgegensetzung‘
„Die Aussage ist zugegeben provokant und pointiert, aber so war sie
auch gemeint", sagte Kramer dem Blatt: Er habe damit auch gegen ihn gerichtete
Anfeindungen durch die AfD in den Wochen des Wahlkampfs etwas entgegensetzen
wollen.
Sodann kommt eine Relativierung, die gar keine ist: Seine Aussage bedeute nicht, dass er ein Fünftel der Deutschen für Neonazis halte, so Kramer. Unfassbar! Am „braunen Bodensatz" hält er also fest, nur den Neonazi-Vorwurf erspart er Abermillionen Deutschen. Vielleicht sollte er auch noch sagen, dass er sie nicht für Kannibalen hält?
„Chauvinismus, Antisemitismus sowie autoritäre Einstellungen" nähmen in der Bundesrepublik zu, sagt Kramer. Womit er Recht hat. Aber Etikettenschwindel betreibt. Denn die „autoritären Einstellungen" kommen aus der Regierung - und zudem, ebenso wie Chauvinismus und Antisemitismus, ganz stark durch Zuwanderung aus tribalistischen Gesellschaften.
Aber das ist für Kramer und seine rot-grünen Gesinnungsgenossen ein Tabu-Thema. Lieber erklärt er ein Fünftel der Deutschen zu „braunem Bodensatz".
‚Problematisch unterwegs‘
„Jenseits der klassischen Definition für Rechtsextremismus ist ein größerer Teil der Bevölkerung als wir denken auf problematischen Wegen unterwegs", sagte Kramer der Zeitung weiter. „Mir geht es darum, einen Trend zu beschreiben."
Was er als „problematischen Weg" bezeichnet, nannte man früher Opposition.
AfD-Landeschef Björn Höcke hat wegen der Aussage Kramers Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Ob die Staatsanwaltschaft, die gegenüber der grünen Justizministerin weisungsgebunden ist, tatsächlich einen Strafverfolgungseifer an den Tag legen wird, darf bezweifelt werden.
Kramer war viele Jahre Generalsekretär des Zentralrats der Juden und ist als Erwachsener zum Judentum übergetreten. Seine Verteidiger neigen dazu, seinen Kritikern schnell „Antisemitismus" vorzuwerfen - auch bei Kritik an der Sache.
‘Mit Familie auswandern'
Und der muss sich Kramer stellen nach seinen Aussagen. Die nicht nur beim
„Bodensatz" haltmachten. So sagte er etwa, ebenfalls als
Reaktion auf den Wahlsieg des AfD-Kandidaten bei der
Landratswahl im Thüringischen Sonneberg: Wenn die AfD an
die Regierung käme in Berlin, würde er noch am selben Tag mit seiner
Familie auswandern*.
Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer hat ganz offensichtlich ein Problem mit unserer Verfassung bzw. der Demokratie.
Wer schützt unsere Verfassung vor solchen Verfassungsschützern wie Stephan Kramer?
(Copyright © 2023 by reitschuster.de)
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*) = Eine der besten Ideen aus seinem Munde. (DD6NT)
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Das sonderbare Bildungsniveau der systemtreuen Universität Leipzig? Wen juckt`s?
Der MDR nennt sich nicht ohne Grund mitteldeutscher Rundfunk. Der Osten von Deutschland, in den vorgegebenen Grenzen der Alliierten vom 31.12.1937 ist ein ganz anderes Gebiet. Den Osten der BRD gibt es nicht, da die BRD kein Staatsgebiet hat. So zumindestens das BVerfG mit Urteil vom 31. Juli 1973 Az: 2 BvF 1/73 und Urteil BVG U 2 BVR 373/83 von 1987 auf Anfrage 2015 Deutscher Bundestag Auswärtiges Amt/Antwort vom - 30.06.2015. Diejenigen, die in der DDR geboren sind und keine "roten Socken" waren, sehnen sich auf keinen Fall nach einer neuen roten "Zonen-Verwaltung". Das schließt eine hier bezeichnete "starke Partei" mit ein. Eine "Mauerschützen-Partei" hatten die schon. Die ist schon mehrmals mit unterschiedlichen Bezeichnungen aus ihren Löchern gekrochen und sitzen heute noch geduldet im Bundestag. Im Gegenteil, wer heute wählen geht, ist mit der Besatzung weiterhin einverstanden, da Art. 2 Abs.1 Überleitungsvertrag voll in Kraft ist. Da ist noch nicht mal das grundgesetzwidrige, für ungültig erklärte Wahlgesetz berücksichtigt. Neuerdings werden die Menschen auch schon als "brauner Bodensatz" betitelt. Ja gut, das mit dem "Pack" war schon belegt. Jeglicher Skrupel wurde in der Urne beerdigt. Hier gilt kein Gesetz, keine Ordnung, kein Vertrag! So einfach ist das. Seehofer hatte es gesagt, keiner hat es kapiert. Sollen sich die Menschen weiterhin über Belangloses unterhalten, so wie "Merkel hat die Haare schön". Alles andere kann zensiert werden, weil es sowieso keinen interessiert? Das ist wie mit den Wasserstandsmeldungen. Eigentum verpflichtet, so wird es immer rausposaunt. Ich kaufe ein Haus von einen anderen Menschen. Dann muss man notgedrungen dem "Notar" den Personalausweis zeigen, was bedeutet, ich bin ein Mitarbeiter des Bundes und habe der Firma des Bundes (NAME) ein Haus gekauft. Dann ist es folgerichtig, dass der Bund sagt, das Haus gehört dem "Staat". Man muss es nur verpacken, dass die Menschen es nicht kapieren. Darin sind sie Weltmeister!
Das besagt der Art. 14 GG. Wer immer noch denkt, dazu sind die nicht fähig, der soll sich den § 891 BGB Gesetzliche Vermutung zu Gemüte ziehen.
Sogar davor schrecken die nicht zurück, den Menschen das um die Ohren zu hauen.
Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.
Das ist noch nicht alles. Dann bezahlt man, für was auch immer, Grunderwerbssteuer und fortlaufend Grundsteuer, die ebenfalls grundgesetzwidrig erhoben wird (Art. 139 GG) und am Ende steht die Vermutung immer noch im Raum. Wie bekloppt ist das denn? Und keiner merkt das, da alle mitmachen und sich auf dem Grund des Meeres als Poseidon fühlen, weil dort (ihre) Immobilie im Seerecht verschollen ist und sie diese dann vergeblich suchen können? Seerecht bedeutet Piratenrecht! Landrecht ist staatliches Recht. Sogar in der DDR wurde der Eigentümer im Kfz-Brief benannt. Und in der Demokratie der BRD? Das selbe Spiel wie bei den Immobilien.
(Copyright © 2023 by Epoch Times Europe GmbH)
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