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Die nächste Stufe des Wahns: 3G im Nahverkehr

Die nächste Stufe der "Ampel" - ist die Stufe des Wahnsinns 

Die Ampel will auf keinen Fall andere Impfstoffe zulassen und setzt weiter auf Zwang gegen Ungeimpfte. Jetzt wird die Aussperrung vom öffentlichen Nahverkehr geplant. Hat die kommende Regierungskoalition darüber nachgedacht, welche Folgen das hat? Kaum anzunehmen.

Es kommt einem vor, als habe irgendjemand einen Wettbewerb für die irrwitzigste Maßnahme ausgeschrieben. Der Preis für den Sieger muss wahrhaft beeindruckend sein. Offenbar fürchten die deutschen Teilnehmer, durch den österreichischen Lockdown für Ungeimpfte ins Hintertreffen zu geraten, und bemühen sich jetzt nach Kräften, die Nachbarn doch noch zu überholen.

Anders kann man die von der kommenden Ampelkoalition geäußerten Pläne zu 3G im Nahverkehr nicht mehr betrachten. Ungeimpfte sollen tatsächlich den öffentlichen Nahverkehr nur noch mit Test benutzen dürfen. Und es steht zu fürchten, dass nicht einmal die Aussage der Polizei, das könne man nicht kontrollieren, sie davon abhält.

Ein Haufen vom Fahrdienst des Bundestags verwöhnte Politiker mit einem durchaus beträchtlichen Einkommen will einen Lockdown für Ungeimpfte durch die Hintertür einführen, der die österreichischen Regeln noch übertrifft. Klar, sie kennen den öffentlichen Nahverkehr nur aus der Heimfahrt in den Wahlkreis in der 1. Klasse der Bahn. Einkaufen gehen sie vermutlich auch nicht. Und da die Justiz sich als zahnlos erwiesen hat, was die Verteidigung selbst banalster Grundrechte betrifft, ignorieren sie sie völlig.

Und jede der drei beteiligten Parteien versenkt ganz nebenbei angebliche Grundsätze - die Sozialdemokraten entziehen abhängig Beschäftigten den Zugang zu ihrem Arbeitsplatz und bringen sie in eine arbeitsrechtlich völlig unklare Lage; die Grünen ignorieren jeglichen sozialen Maßstab, da es nicht die Wohlhabenden sind, die auf den ÖPNV angewiesen sind; und die FDP hat ihre vermeintliche Verteidigung der Freiheit schon auf den ersten Metern preisgegeben.

Wäre der Zustand der Rechtsordnung dieses Landes noch ansatzweise normal, ein solcher Plan müsste an den Gerichten scheitern, weil er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Mal ganz abgesehen von der Legitimität einer Unterscheidung zwischen möglicherweise ansteckenden Ungeimpften und ebenso möglicherweise ansteckenden Geimpften - diese wahnwitzige Idee der Ampler unterscheidet zwischen Ungeimpften. Und zwar zwischen jenen Ungeimpften, die zufällig neben einem Testzentrum wohnen, und allen anderen.

Was sie offenkundig nicht bedacht haben, ist, dass nicht jeder neben einem solchen Testzentrum wohnt. Und dass nicht jeder ein Auto besitzt. Und selbst, wenn die Herrschaften eine tägliche Testpflicht am Arbeitsplatz einführen würden, es noch ein Wochenende gibt, an dem man nicht in die Arbeit fährt. Um dann am Montag ohne Test gar nicht erst in selbige kommen zu können.

Was sie ebenfalls nicht bedacht haben, ist die Tatsache, dass nur ein Bruchteil der Menschen noch in Umgebungen lebt, in denen man vor die Tür tritt und Bäcker, Metzger oder Supermarkt gleich erreicht. Auch zur Grundversorgung kann man den ÖPNV benötigen.

Es gäbe natürlich eine Möglichkeit, das Ganze so zu gestalten, dass es dem Gleichheitsgrundsatz nicht widerspricht - neben jeder, wortwörtlich jeder Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels müsste eine Testmöglichkeit eingerichtet werden. An jeder Bus- oder Trambahnhaltestelle, an jedem kleinen Provinzbahnhof. Nur dann wäre sichergestellt, dass die Voraussetzungen für alle gleich sind.

Und welche Konsequenzen hätte es, sollten von heute auf morgen sämtliche Ungeimpften, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, ihre Arbeit nicht antreten können, weil sie den ÖPNV nicht mehr nutzen dürfen (nur zur Erinnerung - auch Taxen sind rechtlich Teil des ÖPNV ...)? Wenn willkürlich aus den unterschiedlichsten Bereichen auch nur ein Zehntel der Arbeitskräfte ausfällt, quer durch von Ambulanz bis Zimmermann? Entweder, die Beteiligten haben gar nicht erst über die Folgen nachgedacht, oder sie steuern gezielt ins Chaos.

Es ist auch nicht anzunehmen, dass Schadensersatzpflichten, die aus dieser Entscheidung resultieren, mit dem Hinweis, die Betroffenen hätten sich impfen lassen können, abgewiesen werden können. Denn wenn der Bundestag auf dem Gesetzesweg die Möglichkeit nimmt, der Arbeitspflicht nachzukommen, wird der Staat auf Schäden, die eventuell Dritten daraus entstehen, auf jeden Fall sitzen bleiben.

Was, wenn die Arbeitgeber klagen? Denken wir mal an Verzögerungen beim Fertigstellen von Bauwerken, an fehlende Besetzungen bei Feuerwehren oder, wenn die Polizei bei uns nicht völlig anders gestrickt ist als in den USA, an Unterbesetzungen bei der Polizei. Haben sie sich vorher erkundigt, wie viele Lkw-Fahrer mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit kommen und ungeimpft sind? Und welche Konsequenzen das für die ohnehin angeschlagenen logistischen Strukturen hätte?

Wiederholen wir das mit der Verhältnismäßigkeit, der alles staatliche Handeln gehorchen muss, doch noch einmal: erforderlich, zweckmäßig und mildestes Mittel. Beim letzten Punkt gibt es die übliche glatte 6. Denn wenn man es für nötig hält, die Impfquote zu erhöhen, gäbe es die Möglichkeit, andere Impfstoffe zuzulassen; das wäre, nach dem Ergebnis einer vom Bundesgesundheitsministerium veranlassten Umfrage, tatsächlich zielführend, ohne die Grundrechte eines einzigen Bürgers einzuschränken (es würden nur die Kurserwartungen der Besitzer von BioNTech-Aktien darunter leiden). Wie alle sehen können, wird dieser Schritt nicht einmal in Erwägung gezogen, obwohl er weder aufwendige Kontrollmaßnahmen erfordert noch hohe Kosten auslöst (im Gegenteil, diese Impfstoffe sind weit billiger als die zugelassenen). Solange dieser Kurs beibehalten wird, ist keine der verhängten Maßnahmen das mildeste Mittel.

Mit der Zweckmäßigkeit sieht es ebenfalls nicht gut aus, da mittlerweile nicht mehr bestritten wird, dass auch Geimpfte krank und ansteckend sein können. Der Zweck, eine Ansteckung im ÖPNV zu verhindern, könnte also nur erreicht werden, wenn alle Fahrgäste gleichermaßen getestet sein müssten. Wobei natürlich auch dann die oben erwähnten Probleme gelten - eine Benachteiligung all jener, die nicht neben einem Testzentrum wohnen, müsste vermieden werden.

Beim letzten Kriterium, der Erforderlichkeit, sind wir wieder bei der Frage, ob es die verkündeten Engpässe in den Krankenhäusern tatsächlich gibt und was dafür verantwortlich ist. Aber da braucht man sich keine Sorgen zu machen: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich die Ampeltruppe demnächst noch auf eine Impfpflicht in Gesundheitsberufen einigt. Dann werden wir bald sehen und erleben, welche Folgen es hat, wenn plötzlich ein Teil des Pflegepersonals verschwindet. Die künftige Überlastung wäre selbst ohne Corona dauerhaft sichergestellt.

Man könnte fast meinen, in Berlin wollten sie ausprobieren, an welchem Punkt alles im Chaos versinkt. Und das Einzige, das noch Bedeutung besitzt, ist, vorher dafür zu sorgen, dass das Ergebnis nicht den Verursachern angelastet wird, indem man die Ungeimpften als Sündenbock markiert.

Was ohnehin die Hauptstrategie im Umgang mit all den Dingen zu sein scheint, die die deutsche Politik verbockt. So, wie jetzt schon feststeht, dass Probleme mit der Gasversorgung, sollten sie in diesem Winter eintreten, nicht die Folge der von der EU freigegebenen Spekulation mit Erdgas oder eigener geopolitischer Stümperei sind, sondern ganz sicher die Schuld Russlands. Für jeden Berliner Unfug wird ein Schuldiger gefunden, der nicht in Berlin an der Regierung sitzt. Das macht das Regieren wesentlich leichter, weil man sich das mühsame Nachdenken über die Folgen eigenen Handelns endlich schenken kann.

Eines jedenfalls haben die Ampler schon geschafft: Sie haben einen zusätzlichen Anreiz gesetzt, das Auto anstelle des ÖPNV zu nutzen. Nur im eigenen Fahrzeug entginge man der Testerei und käme sowohl zur Arbeit als auch zum Einkauf. Das ist zwar das Gegenteil dessen, was zumindest die Grünen immer zu wollen behaupten, aber Logik war ja noch nie so das ihre.

Überlastete Krankenhäuser:

Schuld ist nicht Corona, sondern die schlechte Bezahlung der Pflegekräfte.

(Copyright © 2021 by RT-DE)

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Wie gerade gemeldet wird, soll es jetzt für jede Erstimpfung  200.-- Euro Prämie geben.

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)  

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3G für Berliner Nahverkehr macht Probleme

BVG schweigt, Bahn prüft, Bundespolizei erklärt sich für unzuständig

Wie soll die Nachweispflicht für Impfung, Genesung oder Test in Bussen und Bahnen funktionieren? Das wissen bisher auch die Beteiligten nicht.

15.11.2021 - 15:42 h - STEFAN JACOBS
 
Die Maske allein reicht bald nicht mehr, um in der U-Bahn mitzufahren.
Demnächst gilt: geimpft, getestet, genesen.

Die großen Verkehrsunternehmen sind offenbar bisher nicht auf die Kontrolle einer 3G-Regelung im öffentlichen Nahverkehr vorbereitet, wie sie von den Ampel-Parteien geplant ist. "Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein", heißt es in der Übereinkunft von SPD, Grünen und FDP.

Wie diese bundesweit verbindliche Vorgabe in Berlin und Brandenburg durchgesetzt werden soll, ist offenbar noch völlig unklar: Der Verkehrsverbund VBB verwies auf Anfrage am Montag auf seine Mitglieder: "Die Kontrollen obliegen den Verkehrsunternehmen und in diesem Fall den Ländern", teilte ein Sprecher mit. "Der VBB verfügt über keinerlei eigenes Kontrollpersonal."

Das Mitgliedsunternehmen mit den meisten Fahrgästen im VBB sind die Berliner Verkehrsbetriebe. Die baten auf Anfrage um Verständnis, "dass wir, zumal wir ein öffentliches Unternehmen sind, diese Überlegungen und Pläne aus dem politischen Raum zu diesem Zeitpunkt nicht kommentieren". Nach Tagesspiegel-Informationen warten die Verantwortlichen bei der BVG auf die Vorlage eines Gesetzes- oder Verordnungstextes, um das weitere Vorgehen zu beschließen.

Von der Berliner S-Bahn war zunächst keine Stellungnahme zu bekommen: Die Sache werde zurzeit zentral im Bahn-Konzern geprüft, hieß es von der Pressestelle.

Bei der Bundespolizei hieß es auf Anfrage vage: "Die Überwachung der Einhaltung der Landeseindämmungs-verordnungen der jeweiligen Bundesländer obliegt grundsätzlich den hierfür zuständigen Landesbehörden. Hierzu zählt auch die Prüfung und Ahndung von etwaigen Ordnungswidrigkeiten durch die zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder."

Die Bundespolizei sei jedenfalls nicht zuständig und gebe auch "grundsätzlich keine Stellungnahme zu politischen Entscheidungen" ab. Bezüglich der "angesprochenen Überlegungen aus dem politischen Raum" möge man sich an das jeweils zuständige Ministerium wenden.

Am ehesten realistisch scheint, dass die 3G-Regel in Bussen und Bahnen parallel zu den bisherigen Maskenkontrollen praktiziert wird. Die werden bei der BVG vom Sicherheitsdienst durchgeführt, der teils aus eigenem Personal des Landesunternehmens besteht und teilweise von beauftragten Dienstleistungsfirmen gestellt wird. Seit Beginn der Kontrollen im Juli 2020 sind laut BVG rund 15.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet worden.

Allerdings gilt bei den Kontrollen die Regel: Wer eine Maske korrekt trägt, bleibt unbehelligt. Das gilt auch für die meist hellblauen medizinischen Masken, die von einem nennenswerten Anteil der Fahrgäste getragen werden. Vorgeschrieben sind FFP2-Masken, die besser vor Ansteckung schützen sollen.

Kontaktbeschränkungen, 3G in Bus und Bahn, Teil-Impfpflicht?

Ampel-Parteien verschärfen ihre Corona-Pläne deutlich

Die möglichen Koalitionäre SPD, Grüne und FDP können frühere Versprechen nicht mehr halten. Nun wird auch ein „Lockdown Light" für Ungeimpfte möglich.

Angesichts der zunehmend außer Kontrolle geratenen vierten Welle und massiver Kritik müssen SPD, Grüne und FDP ihre Corona-Pläne entscheidend nachschärfen. Eigentlich sollte mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite der besonders eingriffsintensive Maßnahmenkatalog nach Paragraph 28 a des Infektionsschutzgesetzes stillgelegt werden, wie es der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, nach einer Verständigung mit SPD und Grünen Ende Oktober mitgeteilt hatte.

Bisher gehören zu den in dem Paragraphen 28a festgelegten Instrumentenkasten - je nach Infektionsgeschehen - Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und Gottesdiensten, das Schließen von Hotels, Restaurants, von Geschäften und Fitnessstudios, ein Verbot von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Wegen der dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen sollen nun aber doch grundsätzlich auch weiterhin Kontaktbeschränkungen angeordnet werden können, wie aus einer Vereinbarung von Vertretern der drei Fraktionen hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegt. „Allgemeine Kontaktbeschränkungen sollen auch weiter möglich sein", wird darin betont. Dabei geht es um Ungeimpfte, zuvor hatte dies bereits Grünen-Chef Robert Habeck angekündigt.

Und in einem weiteren Punkt gibt es einen Rückzieher gegenüber den ursprünglichen Plänen: „Es wird im Infektionsschutzgesetz eine beschränkte Länderöffnungsklausel geschaffen. Die Länder können somit Maßnahmen des bisherigen Paragrafen 28a Absatz 1 IfSG weiter nutzen. Voraussetzung dafür ist eine Mehrheit des jeweiligen Landtags", betonen die drei Fraktionen - zunächst sollte den Ländern ein strenges Lockdown-Verbot erteilt werden, nun erhalten sie wie bisher die Option, bestimmte einschneidende Maßnahmen, die vor allem Ungeimpfte treffen werden, zu erlassen.

Dazu gehören die Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie von Versammlungen, Betretensverbote in Gesundheits-einrichtungen, Alkoholverbote und die Schließung etwa von Hochschulen.

Aber auch die Länder bekommen kein Recht mehr auf Ausgangs- oder Reisebeschränkungen sowie zur Schließung von Gastronomie- oder Hotelbetrieben, von Handels- oder Gewerbebetrieben sowie ein Verbot der Sportausübung.

Da aber zudem auch flächendeckende 2G-Regelungen kommen können, läuft es de facto auf eine Art „Lockdown Light" für Ungeimpfte hinaus, um mit mehr Druck die Impfquote zu steigern.


Doch es bleibt dabei, dass generelle Lockdowns oder Ausganssperrungen für alle nicht mehr möglich sein sollen. Ob das Versprechen, dass es keine Schulschließungen mehr geben soll, zu halten ist, war zuletzt auch fraglich geworden.

Jedoch stellen die Ampel-Parteien klar, dass es gemäß Paragraph 33 des neuen Infektionsschutzgesetztes keine Schließung von Kitas und Schulen mehr geben soll. Vielmehr, so verkündete Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Montag, seien sich die Ampelpartner einig über die Einführung einer Impfpflicht in bestimmten Bereichen. „Wir werden eine Impfpflicht brauchen für Einrichtungen, bei Pflegeheimen, bei Kindertagesstätten et cetera." Später stellte sie allerdings klar, dass in der Ampel darüber noch beraten werde. Die Impfpflicht ist auch nicht Teil des neuen Coronagesetzes, sondern soll in einem separaten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Das Zurückrudern Göring-Eckardts zeigt, wie hektisch die Ampel-Parteien derzeit mit Nachbesserungen als Reaktion auf die Lage beschäftigt sind.

Als weitere neue Maßnahme wird aber definitiv, da sind sich alle einig, eine 3G-Regel in Bussen und Bahnen eingeführt - bundesweit verpflichtend. „Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein", heißt es in der Übereinkunft von SPD, Grünen und FDP. Ziel von amtierender Bundesregierung und den Ampel-Parteien ist zudem, dass es bis zu 20 Millionen Auffrischungsimpfungen noch in diesem Jahr geben soll, um Impfdurchbrüche zu mindern.

„Keine Scheu vor unpopulären Entscheidungen"


Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte im „ZDF-Morgenmagazin". „Wir haben keine Scheu vor unpopulären Entscheidungen, und wir scheuen auch nicht das Handeln. Und wir sind uns der Verantwortung aktuell sehr bewusst. Und darum haben wir uns am Wochenende auf weitergehende Maßnahmen verständigt." Wiese sagte weiter: „Das sind erhebliche Einschränkungen für Ungeimpfte, die wir auch für richtig halten."

Das ist außerdem konkret geplant:

2G-Plus: Bisher regelt der Paragraph 28 c des Infektionsschutzgesetzes, dass die Länder Ausnahmen für geimpfte, genesene und getestete Personen erlassen können. Nun soll folgender Passus ergänzt werden, als Option für die Länder: „In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, nur bestehen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können."


Neben 2G-Plus können die Länder, was mehrere schon tun, auch weiterhin je nach Lage 2G- oder 3G-Regelungen verfügen. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte zuletzt bundesweite 2G-Regelungen nicht mehr ausgeschlossen. Dann könnten Ungeimpfte kein Restaurant, keine Kneipe, Theater, Fitnessstudio oder Fußballstadien mehr besuchen, in Berlin gilt 2G ab Montag. Am Wochenende gab es deshalb bereits teils einen Ansturm auf Impfstationen.


3G-Pflicht am Arbeitsplatz: Diese soll bundesweit kommen. „Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten (...), wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen (...) sind und einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Testnachweis mit sich führen", heißt es in dem Entwurf. Wenn es sich um einen PCR- statt einen Schnelltest handelt, darf er auch 48 statt 24 Stunden alt sein, da PCR-Tests wegen der viel längeren Dauer bis zum Ergebnis sonst nicht als Nachweise genutzt werden können.


Kontrolle der 3G-Pflicht: Angesichts der großen Anzahl der Betriebe und der begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden werden die Betriebe verpflichtet, die Nachweise über den Status geimpft, genesen oder getestet ihrer Beschäftigten zu kontrollieren. Dazu bekommen Arbeitgeber ein Auskunftsrecht; zu diesem Zweck dürfen „personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID-19),verarbeitet werden", heißt es in dem Entwurf. Wenn Arbeitgeber nicht kontrollieren, droht ihnen ein Bußgeld. Seit Samstag haben Bürger wieder Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest pro Woche - wer die darüberhinausgehenden Tests bei Aufsuchung der Arbeitsstätte zahlen soll, ist bisher noch offen. In Italien müssen Arbeitnehmer die Kosten tragen, auch dies hat zu mehr Impfungen geführt.


Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zum Beispiel Test- oder Impfnachweise fälscht.


Rückkehr der Homeoffice-Pflicht: Zudem soll bundesweit wieder weitgehend auf Homeoffice umgestellt werden, wo es möglich ist. „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen", heißt es im Entwurf.


Tägliche Testpflicht etwa in Alten- und Pflegeheimen: Dabei gelten als Besuchspersonen nicht nur Privatbesuche von Bewohnern, sondern alle Personen, die die Einrichtung betreten wollen oder müssen; etwa Therapeuten, Handwerker oder Paketboten gelten in diesem Sinne als Besucher. „Viele Menschen besuchen ihre pflegebedürftigen Angehörigen täglich oder mehrfach am Tag, zum Beispiel um bei der Anreichung von Essen und Trinken zu unterstützen, die Testpraxis sollte hierauf angemessen reagieren können", wird in den Regierungsplänen betont. Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht täglich testen lassen. Geimpfte Beschäftigte und geimpfte oder genesene Besuchspersonen, die die Einrichtung häufiger als zweimal pro Kalenderwoche aufsuchen, sollen nur zweimal pro Kalenderwoche ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Auch Besuchspersonen, die zum Beispiel einmal mittags und einmal abends kommen, sollten nicht zweimal getestet werden müssen", wird in den Plänen betont.

Die Regelungen etwa zur Maskenpflicht, Abstandsgebote und Hygienekonzepte bleiben wie gehabt bestehen. Zur Kontaktnachverfolgung soll vor allem auf die Corona-Warn-App gesetzt werden, fast überall in Restaurants und anderen Orten können QR-Codes eingescannt werden die den Aufenthalt dokumentieren.

Die Maßnahmen sollen wie bisher schon vorgesehen bis zum 19. März 2022 gelten. Hinzu kommt nun aber eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: „Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern."

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht die Änderungen werden jetzt noch mit aufgenommen.

Nach öffentlichen Anhörungen am Montag und der Befassung im bisher einzigen Ausschuss des Parlaments, dem Hauptausschuss, soll der gesamte Bundestag dann am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz beschließen. Danach erst wird es am Nachmittag eine Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung geben.

Vor allem die FDP hat darauf gepocht, dass der Bundestag das Heft des Handelns haben soll - statt Beschlüsse einer MPK umzusetzen, wie es bisher häufig der Fall war. Damit stellt sich allerdings die Frage, was in der Bund-Länder-Runde noch beschlossen oder geklärt werden soll. Eine Möglichkeit: Es könnte vereinbart werden, dass die in Berlin von diesem Montag an eingeführte 2G-Regelung bundesweit Geltung haben soll.

Am Freitag muss dann noch der Bundesrat in einer Sondersitzung den Gesetzesänderungen zustimmen Zahlreiche Kritiker besonders aus der Wissenschaft, aber auch Ländergesundheitsminister des potenziellen Koalitionspartners Grüne hatten in den letzten Tagen gerügt, dass die Ampel-Partner vorgesehen hatten, Kontaktbeschränkungen gänzlich auszuschließen.

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Das ist Nobelpreisverdächtig

Die "Ampel" versucht jetzt mit den Verantwortlichen für das Gesundheitswesen, eine Krankheit mit Gesetzen und Verordnungen zu bekämpfen. Auf die Möglichkeit es mit Medikamenten zu versuchen, ist man noch nicht gekommen. (DD6NT)
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Weihnachtsmärkte trotz vierter Welle mit 2G Regel

"Völlig pervers": Das sagen Besucher vor der Kamera

"Völlig pervers": Deutschlandweit öffnen immer mehr Weihnachtsmärkte, doch nicht alle Besucher und Budenbesitzer begrüßen die 2G-Regel.

Bild: Weihnachstmarkt ja - oder lieber doch nicht?

Ein Weihnachtsmarkt - kein Weihnachtsmarkt, keiner weis was aber alle machen mit.Foto: (Copyright © 2021 by t-online.de)

München hat seinen Christkindlmarkt vorsorglich abgesagt, andere Städte aber bauen weiter ihre Weihnachtsmärkte auf. Doch ist 2G sicher genug? Besucher und Budenbesitzer sind verschiedener Meinung.

Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei knapp 320. In vielen Regionen gilt daher bereits die Corona-Alarmstufe. Trotzdem halten einige deutsche Städte wie Stuttgart, Karlsruhe und Ulm an ihren Weihnachtsmärkten inmitten der vierten Welle fest.

Auch in Hamburg laufen die Vorbereitungen längst auf Hochtouren. Was gut für die vorweihnachtliche Stimmung der Betreiber ist, stößt bei Besuchern offenbar auf Kritik - trotz 2G-Regel.

(Copyright © 2021 by t-online.de)
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Ist auch bei Ihnen der Weihnachtsmarkt zu ?
Lassen Sie sich nicht die Weihnachtsstimmung ver-
derben und machen Sie doch einfach Ihren eigenen
Weihnachtsmarkt auf dem Balkon auf. Ganz ohne
diese lästigen: "3-2-1 od. 0G." >>>Link<<<
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Wenn ein Problem - zum Problem wird

18.11.2021 - 14:01 h / von DD6NT

Am eigentlichen Problem reden alle Politiker vorbei und plappern nur das dumme Geschwätz von anderen nach, so als wenn es ihre eigene Erfindung wäre. Man muss sich m.E. schon einmal die Frage stellen, wie infantil und hilflos muss eine Regierung eigentlich sein, wenn man den Versuch macht eine Krankheit durch Gesetze zu besiegen und nicht mit Medikamenten. Es gibt auch Politiker und Virologen, die von einer Talkshow zur Anderen reisen um diesen geistigen Mist den sie von sich geben, auch noch im Fernsehen zu verbreiten, um die Zuschauer von ihrer eigenen Dummheit zu überzeugen. Eigentlich müsste man annehmen, dass m.E. auch Politiker im Stande sein sollten, diesen ihren eigenen Schwachsinn zu erkennen und wenn es an der Zeit ist lieber mal den Mund zu halten, aber nicht noch den Versuch unternehmen, dass auch noch im TV ihren Wählern lang und breit zu erklären. Aber leider ist das Gegenteil der Fall, man fabriziert Teamwork auf höchster Schwachsinns Ebene, jeder macht was er will, keiner das was er soll, aber alle machen mit.

Sagen wir es mal sehr deutlich, wir haben bisher noch gar keinen Impfstoff gegen SARS-CoV-2, obwohl alle genau das Gegenteil verkünden. Unter einem richtigen Impfstoff verstehe ich, dass man nach der Impfung gegen eine bestimmte Krankheit, durch diese Impfung dann nicht mehr an dieser Krankheit erkranken kann. Durch eine richtige Impfung wäre man gegen den Erreger dieser Krankheit zwischenzeitlich immun geworden, was man aber von diesen ganzen "mRNA-Cocktails" die ja keine Impfstoffe sind, auch nicht behaupten kann. Jeder kann sich in den Medien davon überzeugen, weil ja überall verkündet wird, dass sich auch die sogenannten vollständig Geimpften überall mit dem SARS-CoV-2 Virus erneut wieder anstecken können und dabei dann möglicherweise unwissentlich auch noch viele andere Menschen infizieren. Die Pharma-Konzerne sind m.E. ohnehin nur noch mit ihrer Schadensbegrenzung beschäftigt und verkünden für den Fall einer erneuten Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus, dass man dann als Geimpfter einem milderen Krankheitsverlauf entgegensehen kann. Leider ist das nur eine Annahme, weil ja auch leider viele Menschen bewiesenermaßen, an diesen Impfungen gestorben sind.

Es gibt aber auch Leute, die wohl noch an einer anderen Krankheit leiden müssen, denn diese Menschen reden von einer vollständigen Immunisierung nach der zweiten Corona-Impfung. Dazu fällt mir nichts anderes mehr ein: "Oh Herr, - lass es Hirn regnen - Alleluja".

Das diese "Wässerchen" alle nur ein kurzes Gastspiel im menschlichen Organismus geben, sieht man schon daran, dass man in gewissen Intervallen ständig nachgeimpft werden soll, weil die Wirkung wohl sehr schnell nachlässt. Damit steht aber auch fest, dass die negativen Nebenwirkungen dieser "mRNA-Cocktails" wesentlich größer sind, als der Nutzen dieser angeblichen Impfstoffe. Im Gespräch ist seit einiger Zeit hier in Deutschland, das sogenannte Boostern, das aber in den USA schon wieder verboten wurde und auch von Seiten der WHO wird bisher vehement vom Boostern abgeraten. Im Gegensatz dazu ist die Stiko von dieser Maßnahme geradezu hellbegeistert und empfiehlt allen Zweifachgeimpften jetzt noch eine dritte Impfung an sich durchführen zu lassen. Es bleibt doch wohl eine unbestrittene Tatsache, dass diese Wässerchen keinen Impfstoff darstellen, weil sich keine Wirkung gegen das SARS-CoV-2 Virus aufzeigt. Die Frage die jetzt auftaucht ist warum und wie lange noch will man mit diesen mRNA-Cocktails, die völlig wirkungslos gegenüber der Krankheit (Covid-19), aber sehr gefährlich wegen der unerforschten Nebenwirkungen sind, die jetzt noch gesunden Menschen mit weiteren Zusatzimpfungen vielleicht demnächst krank spritzen.

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

Immunisierung ist Wunschdenken

Leider muss man immer wieder Presseberichte lesen, die vor journalistischer Inkompetenz strotzen. Es werden wohl zu viele Artikel veröffentlicht, die von zu vielen Leuten geschrieben werden, die erst Journalisten werden wollen und entweder nicht über die nötige Sachkenntnis verfügen bezüglich der Thematik über die sie geschrieben haben, oder aber es wurde nicht ausreichend recherchiert. Wenn ich ständig das Wort "Immunisierung", durch diese sogenannten "mRNA-Impfstoffe" lesen muss, kommt mir langsam der kalte Kaffee von letzter Woche hoch. Wissen diese "Schreiberlinge" denn nicht, dass es sich bei diesen mRNA-Wässerchen nicht um Impfstoffe handelt, sondern hier nur eine Gen-Therapie verabreicht wird, die den Menschen keinesfalls immunisiert, sondern im Falle einer Infizierung nur einen milderen Krankheitsverlauf bewirken soll. Sie sind also in keinem Fall immunisiert, wie bei einer Impfung mit traditionell hergestellten Impfstoffen, etwa gegen Mumps, Masern oder Pertussis. Nach der Verabreichung einer dieser "mRNA-Cocktails", von wem auch immer, können sie sich auch weiterhin, mit dem Corona-Virus, bei jeder Gelegenheit anstecken.

Leute die nicht wissen, dass es gegen das SARS-CoV-2-Virus noch immer keinen Impfstoff gibt können sich ja auch mal schnell gegen "Erdbeben" impfen lassen, besser wäre aber für diese Leute eine Impfung gegen "Dummheit", wenn es sie gäbe. Es weis aber auch zwischenzeitlich der letzte Hintertupfinger aus Hamudistan, dass es nicht möglich ist durch diese "mRNA-Coktails" eine Immunität gegen das "SARS-CoV-2-Virus" zu erlangen.

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

Es gibt bereits klassische Impfstoffe

Es sind schon vor einiger Zeit klassische Impfstoffe entwickelt worden, ohne den mRNA-Zusatz und die deshalb fast nebenwirkungsfrei sind. Einer dieser Impfstoffe wurde von Prof. Dr. med. Winfried Stöcker entwickelt. Leider ist aber sein Impfstoff mit dem Namen "Elisa", von den Behörden für die EU noch nicht freigegeben worden. Ganz im Gegenteil, als Stöcker die Beantragung im Paul-Ehrlich-Institut für seine Entwicklung eingereicht hat, wurde gegen ihn Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Lübeck erstattet. Der Grund liegt m.E. ganz klar auf der Hand. Das PEI* wird ja auch mit den Spendengeldern der Bill & Melinda Gates-Foundation finanziert (wie auch z.B. die WHO usw.) und nun sorgt das PEI* dafür, dass die "richtigen Leute" an den Impfstoffen verdienen. Jetzt wird mit mRNA-Impfstoffen geimpft die aber keine Immunität gegen das Corona-Virus herstellen können, aber dafür für sehr viele und auch sehr gefährliche Nebenwirkungen verantwortlich sind und auf Kosten der Menschheit aber Bill Gates mit seinen von ihm selbst gesponserten Impfstoffherstellern aus der Pharmaindustrie die Taschen rechlich füllt.

Doch selbst der bekannte Virologe Alexander Kekulé hält den Erfolg von Stöckers Vakzin für möglich, da er auf klassischen Impfstoffen basiere - ähnlich wie der chinesische Impfstoff von Sinopharm.

Aber wir warten auch auf die Zulassung der beiden neuen US-Amerikanischen, auf klassische Weise hergestellten, "Totimpfstoffe": NOVAVAX™ und VALNEVA™ in absehbarer Zeit.

Ein weiterer neuer Impfstoff, auch auf klassische Weise hergestellter "Totimpfstoff" der auch noch auf seine Zulassung wartet, kommt dann demnächst aus Frankreich mit dem Namen: VIDPREVTYN™ von Sanofi™ auf den Markt.

Von dem französischen Impfstoff wurden aus Deutschland bereits mehrere Millionen Impfdosen vorbestellt.

Link zu Dr. med. Stöcker: >>Link<<

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*) PEI = Paul-Ehrlich-Institut - PEI
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Anmerkung von "Geradedenker" DD6NT

"Ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass ich kein Pegida-Anhänger, Corona-Leugner, linker Antifa-Anhänger, Holocaustleugner, Querdenker 711, Die Basis-, Wir2020-Sympathisant, auch nichts mit Rechten oder Linken im Sinn habe und auch kein genereller Impfgegner oder Impfverweigerer bin. Andererseits gibt es sehr viele Leute auf dieser Welt, die alle diese Begriffe der unterschied-lichsten Interessen-Gruppen, gleich welcher Couleur, in einen "rechten" Topf werfen und dann alles miteinander kräftig durchrühren und vermischen. Weil aber von ihrem Betrachtungswinkel aus, oft auch die Objektivität bei der Beurteilung einer Situation und dem Ursprung eines Gedanken betreffend dieser Situation, doch wohl einfach aus einer oberflächlichen Sicht der Dinge, gänzlich außeracht gelassen wird".

"Tatsache ist aber, dass ich sehr kritisch gegenüber den sogenannten Corona-Impfstoffen (mRNA-Cocktails) bin, die ja keine Immunität gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus herstellen können, weil diese sogenannten Impfstoffe, gar keine auf herkömmliche Art und Weise hergestellten Impfstoffe sind, sondern nur eine Gen-Therapie bewirken, aber bisher leider nur viele unerforschte Nebenwirkungen produziert haben. Zwischenzeitlich konnte ich aber auch noch in keiner veröffentlichten Statistik lesen, ob nun der Nutzen oder die Nebenwirkungen von diesen sogenannten mRNA-Impfstoffen überwiegen.

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

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