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Annalena Baerbock (Bündnis´90 - Die Grünen) zahlt für kriminelles Hawala-Banking

Auswärtiges Amt schleust Steuergelder nach Afghanistan

Bundesregierung nutzt kriminelles Hawala-Banking
Veröffentlicht am 01.06.2024 - 08:32 Uhr Jan C. Wehmeyer / Bild

Foto: Außenministerin Annalena Baerbock (43, Grüne)


(Copyright © 2024 by Photothek via Getty Images)

Mithilfe eines Schattensystems verschieben Menschenhändler, Drogenhändler und Terroristen ihre Millionen und Milliarden ganz diskret auf dem ganzen Erdball. Das sogenannte Hawala-Banking (arabisch für „Wechsel") hinterlässt kaum Spuren, es gibt keine Ein- oder Auszahlungsbelege, keine staatliche Kontrolle.

Für den Bundesgerichtshof sind die Drahtzieher „Mitglieder einer kriminellen Vereinigung". Regelmäßig klagen deutsche Staatsanwaltschaften „Hawaladare" an. Ihnen drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist der Zahlungsdienst der Unterwelt vor allem eines: „nicht erlaubnisfähig".

Trotz dieser klaren Rechtslage nutzt nach BILD-Recherchen die deutsche Bundesregierung Hawala-Banking, um Millionen-Summen an Bargeld nach Afghanistan oder andere Krisenregionen zu schleusen. Wie aus Akten des Auswärtigen Amtes hervorgeht, fließen dabei deutsche Steuergelder in Form von Provisionen („Hawala fees") direkt in das kriminelle System.

Auswärtiges Amt zahlte 245 000 Euro Hawala-Gebühren

Ein Beispiel: Für das Projekt „Ernährungssicherung durch Geldleistungen in Afghanistan" kooperiert das Auswärtige Amt mit dem Verein „Deutsche Welthungerhilfe". In 2023 und 2024 beliefen sich die staatlich geförderten Projektkosten nach BILD-Informationen auf 3,1 Millionen Euro. Der Ablauf: Ein Vereinsmitarbeiter übergab das Bargeld einem „Hawaladar" in Europa. Dabei handelt es sich häufig um Juweliere oder Restaurantbetreiber. Anschließend zahlte ein verbundener Geld-Agent in Afghanistan die gleiche Summe an einen Empfänger aus.

Der unkontrollierte Bargeld-Transfer beruht auf Vertrauen. Für die illegale Dienstleistung zahlte die Bundesregierung laut einer Aufstellung der Projektförderkosten rund 245 000 Euro an Hawala-Provisionen. Im Klartext: Fast zehn Prozent der Fördergelder blieb im Hawala-System stecken.

Macht sich der Nutzer von Hawala-Banking strafbar?

Juristisch verfolgt wird in der Regel nur der Anbieter. So klagte zuletzt die Berliner Staatsanwaltschaft drei mutmaßliche Hawaladare (52, 53, 56) an. Seit März 2022 sollen sie bei 160 Transaktionen mehr als 2,5 Millionen Euro verschoben und dafür Provisionen in Höhe von 100 000 Euro kassiert haben.

Nutzung des kriminellen Systems „in besonderen Einzelfällen"
Wie erklärt das Ministerium von Annalena Baerbock (43, Grüne) die Nutzung solcher kriminellen Strukturen? Ihr Sprecher räumt ein: „In besonderen Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers gibt, können von der Bundesregierung geförderte humanitäre Partnerorganisationen in Afghanistan nach Abwägung aller Risiken als ultima ratio das Hawala-System nutzen."

Die Ausnahmen seien mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt, so das Auswärtige Amt. Transfers aus Deutschland würden der Genehmigung der Bafin unterliegen. Aus der nachgeordneten Behörde heißt es auf Anfrage dazu nur allgemein: „Das sogenannte Hawala-Banking kann in Deutschland nicht legal betrieben werden."

Fakt ist: Ende 2023 formulierte die Europäischen Kommission Bedingungen, für die Nutzung von Geldtransferagenten. Darin heißt es, dass Hawala-Provisionen „förderfähig" seien, wenn die Hilfsorganisationen nachweisen können, dass es keine alternative Zahlungsmethode gab und das Risiko von Missbrauch minimiert wurde.

Dabei verwenden europäische Sicherheitsbehörden seit Jahren große Mühen darauf, die organisierten Täterstrukturen zu zerschlagen. Zollkriminalamt, Bundespolizei und die Landeskriminalämter führen regelmäßig Kontrollen mit internationalen Partnerbehörden durch, um Hawaladare zu überführen. Dabei stellen die Ermittler häufig an Flughäfen oder auf Autobahnen große Bargeldbeträge sicher, deren Herkunft ungeklärt ist.

(Copyright © 2024 by bild.de)

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Zahlungssystem

Deutsche Nothilfe für Afghanistan fließt über illegales Hawala-Netzwerk

Seit der Machtübernahme der Taliban ist die deutsche Afghanistan-Nothilfe zum Politikum geworden. Interne Unterlagen des Außenamts zeigen, dass Zahlungen teils über das illegale Hawala-System abgewickelt werden.


Veröffentlicht am 31.05.2024, 16.19 Uhr • aus DER SPIEGEL 23/2024 •
Von Matthias Gebauer und Roman Lehberger

Die deutsche Nothilfe für Afghanistan wird nach SPIEGEL-Informationen teilweise über das in Deutschland illegale Zahlungssystem Hawala abgewickelt. Laut internen Unterlagen des Auswärtigen Amts (AA) wurden zum Beispiel für Ernährungsprojekte 2023 knapp 1,9 Millionen und 2024 noch mal 1,17 Millionen Euro über das formlose Zahlungssystem nach Afghanistan geschickt, für den Transfer wurden 245.000 Euro »Hawala fees« (Gebühren) fällig.

Das Hawala-System ist mehr als nur umstritten: Bei dem weltweit agierenden Netzwerk ist keine Bank involviert, Geldbeträge werden stattdessen formlos über Geschäftsleute oder Kleinunternehmen aus dem Ausland in Krisenländer wie Afghanistan oder Somalia transferiert. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz spielt das System »eine erhebliche Rolle« bei der Finanzierung von dschihadistischen und terroristischen Aktivitäten weltweit.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt ausdrücklich vor dem »Banking in der Schattenwelt«, weil es zur Geldwäsche diene und kriminelle und terroristische Gruppen das System für ihre Zwecke nutzen können. Die Aussagen der Bafin sind eindeutig. So sei das Hawala-Geschäft »nicht erlaubnisfähig«, die beleglose Durchführung von Geldtransfers »ohne die jeweilige umfängliche Kundenidentifizierung ist ein eklatanter Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien«.

Das Auswärtige Amt erklärte auf Nachfrage des SPIEGEL, das Ministerium selbst nutze Hawala nicht. Allerdings könnten Partnerorganisationen in Einzelfällen, in denen es für die Nothilfe keine andere Möglichkeit geben, »als Ultima Ratio« auf das System zurückgreifen. In dem genannten Fall finanzierte die Welthungerhilfe Nahrungsmittel- und Hygienepakete für Not leidende Familie in Afghanistan.

Zudem wurden laut den internen Unterlagen auch jeweils 100 Euro in bar pro Monat an afghanische Familien ausgezahlt. Solche Bar-Auszahlungen sind unter Experten umstritten, da befürchtet wird, dass die Notleidenden dieses Geld möglicherweise an die Taliban abgeben müssen.

Die deutsche Nothilfe für Afghanistan ist seit der Machtübernahme der Taliban politisch umstritten. Das Auswärtige Amt förderte 2023 diverse Projekte mit rund 169 Millionen Euro, für 2024 sind bislang 17 Millionen zugesagt. Im Ministerium wurde betont, dass nur ein kleiner Teil dieser Budgets über das Hawala-System transferiert wird.

(Copyright © 2024 by spiegel-online.de)

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