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Schnell-Test oder PCR-Test

Lücke beim Erkennen von Infektionen bei Schnelltests immer wahrscheinlicher

In der Praxis stellten Fachleute fest, dass es bei diesen Tests eine Lücke beim Erkennen von Infektionen in der Frühphase gebe, schilderte Drosten. Noch fehlten zwar Studien dazu. Beobachtet werde aber, dass die Tests nur beim größten Teil der ansteckenden Tage anschlagen:

Beim Testen direkt bei Symptombeginn könne der Test jedoch noch negativ ausfallen. Ein Labortest (PCR) hingegen könne im Vergleich schon mehrere Tage vorher eine Ansteckung anzeigen.

Den Einsatz von Schnelltests bei Menschen mit Symptomen und die regelmäßige Anwendung zum Beispiel in Schulklassen und am Arbeitsplatz hält Drosten dennoch für gerechtfertigt und sinnvoll.

Zwar könne eine frische Infektion dann in einzelnen Fällen übersehen werden - aber wenige Tage später falle sie auf. „Nur eine Sache ist eben etwas gefährlich", sagte er: die Vorstellung, nicht ansteckend zu sein, wenn man etwa an der Kasse zu einem Veranstaltungssaal oder an der Pförtnerloge zu einem Behördengebäude den Test mache. Infizierte könnten dann durchrutschen und andere Menschen anstecken.

(Copyright © 2021 by welt.de/dpa/cwu/jm)

Akuter  Impfstoffmangel  in  Deutschland -

Herr Drosten hat zwischenzeitlich auch die Schuldigen am Impfstoff-Mangel gefunden.

Was dieser Herr Drosten jetzt herausgefunden und von sich gegeben hat, ist m.E. eine Beleidigung für ältere Menschen und schreit zum Himmel. Die Schuld an der Impfstoff-Misere tragen jetzt also die "über 60-jährigen Alten". Dieser Herr Drosten steht m.E. wohl auch schon kurz vor dem Ausbruch einer Gehirn-Trombose und sollte jetzt unbedingt schnellstens mal einen Urlaub machen und nach Cayenne fahren (dort wo der Pfeffer wächst), da ist er besser aufgehoben, als hier so einen diskriminie-renden und menschenverachtenden, geistigen Mist gegenüber älteren Menschen zu verbreiten. Aber lesen Sie selbst was er in der Zeitung "Die Welt", zum Besten gegeben hat um die katastrophale Organisation der Regierung und des Impfstoff-Managements in Deutschland zu vertuschen: 

„Als „ganz schlechte Entwicklung" bezeichnete Drosten wählerisches Verhalten von über 60-Jährigen in Bundesländern, in denen man sich den Corona-Impfstoff aussuchen kann. Manche dieser älteren Menschen wollten nun nicht mit AstraZeneca geimpft werden und warteten lieber ab, bis sie das Präparat von Biontech/Pfizer bekommen könnten".

„Da muss man wirklich sagen, dann nimmt man im Juni einem Jüngeren die Impfung weg. Und das ist wirklich nicht in Ordnung", sagte der Virologe. „Ich finde es nicht gut, wenn Ältere jetzt an dieser Stelle wählerisch sind."

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt AstraZeneca mittlerweile für Menschen ab 60. Hintergrund sind seltene Fälle von Blutgerinnseln in Hirnvenen jüngerer Menschen.

(Sagte Drosten in der Zeitung "Die Welt").

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Zusammenfassend sagte Dr. Drosten, das m.E. die über 60-jährigen den Jüngeren den Impfstoff wegnehmen. - (Wenn ich das richtig gelesen habe).

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Warum Herr Drosten: Warum geben Sie solche einseitigen Statements in der Presse ab. Meinen Sie es hilft Ihnen aus Ihrer Misere weiter, oder ist dieses Vorgehen m.E. bei Ihnen schon Verzweiflung? Wenn die über 60-jährigen impfwilligen gerne Biontech haben möchten, dann geben Sie doch einfach den Jüngeren Astrazeneca oder Moderna, wo ist das Problem? Warum erwähnen Sie nicht auch die riesengroße Anzahl der unter und über 60-jahrigen Personen die sich keinen Impfstoff aussuchen müssen, weil sich diese Menschen gar nicht impfen lassen wollen. Diese Menschen nehmen dann unter Garantie (so wie Sie es sagen) auch niemandem etwas von Ihrem "Impfstoff" weg, weil ja besonders diese Altersgruppe gerne noch länger am Leben bleiben will und das Rentenalter erreichen möchte. Haben Sie darüber auch mal nachgedacht, Herr Drosten?

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT) 

Ursula von der Leyen  -  Laurel + Hardy (Dick+Doof) 

Politik ist unergründlich und einige Politiker auch 

"Es gibt einige Unfähige, - die durch ihre Unfähigkeit, - unfähig sind das Maximum ihrer eigenen Unfähigkeit zu erreichen", zu einer Ausbildung zum Unfähigen, sind einige wegen Unfähigkeit, leider auch dazu unfähig und können wegen totaler Unfähigkeit, nur als sehr fähige Stümper bezeichnet werden. 
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(Copyright © by Nachrichten-Archiv DD6NT)  

"Zu gefährlich": DFB-Spieler werden während der EM nicht geimpft  

28.05.2021 19:50 Uhr – 00:56 min 

Team-Arzt: "Zu gefährlich" Warum DFB-Spieler während der EM nicht geimpft werden Der DFB-Kader startet in seine EM-Vorbereitung, bevor das Turnier am 11. Juni beginnt. Teamarzt Tim Meyer erklärt auf einer Pressekonferenz, warum er das Impfen von Spielern im Turnierverlauf ablehnt und was das Hygienekonzept für die Nachzügler vorsieht, die noch das Champions-League-Finale spielen.

(Copyright © by n-tv.de)

Auch in diesen Situationen ist das Impfen gegen Corona wohl nicht sehr sinnvoll

Der Hauptgrund warum sich jetzt einige "Dummdödel" hier zu Lande, vorschnell und "blind" haben impfen lassen, liegt wohl darin, wie man aus Werbebotschaften hört, dass in Zukunft bessere Reisemöglichkeiten für gegen Corona-geimpfte Urlauber überall zu erwarten seien.

Aus einigen Medien und unterschiedlichen Nachrichten-agenturen aus aller Welt, wird jetzt aber vereinzelt gemeldet, dass einige Fluggesellschaften sich immer öfter weigern, gegen Corona geimpfte Passagiere zu befördern, weil nach einer Corona-Impfung bei den betreffenden Passagieren ein wesentlich höheres Trombose-risiko besteht, als bei einem normalen Langstreckenflug mit ungeimpften Passagieren und man befürchtet daher zu viele Schadenersatzklagen im Versicherungsfall am Hals zu haben.

Auch die Lebensversicherungen zahlen im Todesfall nicht die abgeschlossene Versicherungssumme aus, wenn es sich um eine gegen Corona-geimpfte Person handelt.

Zum Thema Blutspenden gibt es auch Probleme die einem oft vorenthalten werden, weil bei geimpften Personen keine Blutspende möglich ist, sordern nur bei ungeimpften Patienten untereinander.

Die bisher von den Mainstream Medien mehrfach verkündete Nachricht, dass die Geimpften in Zukunft überall weniger Einschränkungen und mehr Freiheiten erwarten und genießen dürfen, als es für Ungeimpfte möglich ist, kehrt sich wohl jetzt langsam aber sicher ins Gegenteil um.

(Copyright © 2021 by Nachrichten-Archiv DD6NT)
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Es gibt verschiedene Test-Möglichkeiten, um eine Corona-Infektion nachzuweisen.

Die Tests unterscheiden sich hinsichtlich Wartezeit und Zuverlässigkeit.

Ein Überblick:
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Die voneinander abweichenden Möglichkeiten, eine Covid-19-Infektion nachzuweisen, sind in unterschiedlichen Anwendungen sinnvoll.

Bei schon vorliegenden Symptomen einer Covid-19-Infektion sollte ein PCR-Test erfolgen.

Schnelltests sind dafür geeignet, wenn viele Personen in einem kurzen Zeitraum getestet werden sollen, zum Beispiel eine Schulklasse oder Kollegen am Arbeitsplatz.

Vor- und Nachteile


Der Schnelltest habe Vorteile wie Nachteile, sagte der Chef der Gesundheitsbehörde, Søren Brostrøm, auf einer Pressekonferenz vergangenen Donnerstag.

„Er ist zwar ungenauer, aber eignet sich gut, um schnell viele Personen zu testen", erläuterte er.

Probenentnahme


Die Probe für einen Schnelltest wird meistens über die Nase entnommen. Die Probenentnahme bei einem PCR-Test erfolgt über den Mund-Rachen-Raum.

Wartezeit


Die Wartezeit bis zur Vorlage eines Testergebnisses beträgt bei einem PCR-Test mindestens 24 Stunden. Bei einem Schnelltest hingegen ist das Ergebnis bereits nach 15 Minuten verfügbar.

Zuverlässigkeit


Das Ergebnis eines PCR-Tests ist nach Schätzungen der dänischen Gesundheitsbehörden zu 98 % treffsicher und dadurch sehr zuverlässig.

Die Genauigkeit eines Schnelltestes hingegen liegt nur bei etwa 60 %, wie eine französische Studie ergab, auf die sich das SSI bezieht. Dies gilt insbesondere für ein negatives Testergebnis.

Bei einem positiven Testergebnis ist man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit infiziert. Man soll jedoch auf alle Fälle dann einen PCR-Test machen lassen.

>>> Link <<<

(Copyright © by der Nordschleswiger)

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Betrug bei Corona-Tests

Keiner will die Testzentren kontrollieren 01.06.2021, 08:17 Uhr | dpa

Beim Aufbau einer Corona-Teststruktur sollte es schnell gehen, Kontrollen waren da erst einmal nicht so wichtig. Nun herrscht Aufregung über Betrugsfälle. Doch um die Aufgabe, das künftig zu verhindern, reißt sich keiner.

DIE WICHTIGSTEN SYMPTOME FÜR COVID-19

Husten: Ein trockener Husten ist ein besonders häufiges Symptom für das Coronavirus. Der Husten kann zusätzlich zu Atemnot führen.

Fieber: Eine erhöhte Temperatur ist ebenfalls ein häufiges Symptom für Covid-19. Viele Patienten haben zudem Gliederschmerzen oder fühlen sich schwach.

Müdigkeit: Viele Menschen fühlen sich durch das Coronavirus müde, erschöpft und abgeschlagen. Halsschmerzen: Häufig weisen Halsschmerzen auf eine Erkältung hin. Sie können jedoch auch ein Symptom des Coronavirus sein.

Durchfall: In manchen Fällen wirkt sich Covid-19 auch auf den Verdauungstrakt aus und führt zu Durchfällen. Magen-Darm-Beschwerden: Symptome wie Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen können ebenfalls auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen.

Hautirritationen: Ein Symptom, das seltener vorkommt, sind Probleme der Haut wie blaue oder rote Flecken an den Füßen.

Bindehautentzündung: Auch eine Entzündung der Augen kann ein seltenes Symptom des Coronavirus sein.

Geruchssinn: Einige Covid-19-Patienten berichten vom vorübergehenden Verlust ihres Geruchs- und Geschmackssinns als Symptom der Krankheit.

Abrechnungsbetrug in Corona-Testzentren

Nach Fällen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs in Corona-Testzentren wollen Bund und Länder, dass künftig kontrolliert wird – doch die potenziellen Stellen dafür wiegeln alle ab, keiner will kontrollieren.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Berlin bereits wegen abgerechneter Corona-Tests, für die gar keine Proben genommen wurden.

Aufgeflogen sei, wie man in einigen Medien lesen konnte, in der letzten Woche ein Betreiber eines Corona-Testzentrums im Rhein-Ruhr-Gebiet. Der Mann testete pro Tag etwa 20 Personen auf Corona-Viren, rechnete aber immer etwa 1.000 Personen bei der entsprechenden Kostenstelle ab (Die Betreiber und Betrüger eines Testzentrums erhalten 18.-- EUR pro getestete Person).

Keiner will die Testzentren kontrollieren - Warteschlange vor einem Testzentrum in Berlin (Beispiel-Foto)

Warteschlange vor einem TestzentrumFoto: Copyright © 2021 by Nachrichtenagentur dpa.de

Die Kommunen und ihre Gesundheitsdienste lehnen es ebenso ab, die Kontrollen zu übernehmen, wie die Kassenarzt-Vereinigungen. Entsprechend äußerten sich Städtetag, Gemeindebund und Landkreistag sowie der Ärzteverband des öffentlichen Gesundheitswesens, aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung in mehreren Interviews.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern waren am Montag übereingekommen, als Konsequenz aus dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug bei Teststellen sehr schnell strengere Überwachungsvorgaben zu machen. So könnten unter anderem Abrechnungsdaten für Tests von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zusätzlich abgeglichen werden müssen und auch die Finanzämter einbezogen werden. Dazu wollen die Minister mit den Kommunalverbänden und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Test-Abrechnungsstellen über konkrete Maßnahmen sprechen.

EINFACH ERKLÄRT: DIE ETAPPEN BIS ZUM CORONA-IMPFSTOFF

Etappe 1 – Erprobung an Tieren: Zunächst wird getestet, wie wirksam und verträglich der Impfstoff ist. Neben Affen nutzen Forscher bei der Entwicklung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 auch Frettchen und genetisch veränderte Mäuse.

Etappe 2 – Klinische Prüfung des Impfstoffs: Es folgen die Impfungen an freiwiliigen Probanden. Diese Etappe ist unterteilt in drei Phasen. In Phase I wird der Wirkstoff an einer kleinen Gruppe freiwilliger gesunder Testpersonen verimpft und in Phase II an einer größeren Teilnehmergruppe getestet. Darunter können sich auch Personen befinden, die an der Krankheit leiden, auf die der potenzielle Wirkstoff ausgerichtet ist.

In der abschließenden Phase III folgt eine große Studie mit einer repräsentativen Patientengruppe, die oft aus mehreren Tausend Teilnehmern aus verschiedenen Ländern besteht. "Können das nicht leisten" "Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der "Saarbrücker Zeitung" (Dienstag).

Sein Kollege Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund fügte in der "Rheinischen Post" (Dienstag) hinzu: "Dafür sind wir weder ausgestattet noch personell in der Lage." Landkreistag-Präsident Reinhard Sager sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag), die Gesundheitsämter kontrollierten, ob die Bestimmungen zur Durchführung von Tests eingehalten würden. "Die Gesundheitsämter sind aber keine Buchprüfer." Ähnlich argumentierte die Vizeverbandschefin der Amtsärzte in der "Rheinischen Post". Die Abrechnung nicht vorgenommener Tests sei ein strafrechtlich relevanter Betrug. "Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität", sagte Elke Bruns-Philipps. Dazu seien sie weder personell in der Lage noch befugt.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sieht die Aufgabe bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Er würde sich wünschen, dass sie die Zahl der durchgeführten Tests überprüften – analog zu den Abrechnungen der Ärzte, sagte er dem RND. KV kann nicht mehr tun, als Rechnung zu prüfen doch auch die wollen nicht. "Mehr als zu prüfen, ob die Rechnungen formal korrekt sind, können wir nicht tun", sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag).

"Das sieht die Testverordnung nicht vor, und es wäre für die KVen auch nicht leistbar." Er meinte, die Städte und Gemeinden sollten die Zulassung strenger handhaben. "Es gilt, die Vorauswahl der Marktteilnehmer dringend zu verbessern." Dedy schlug vor, dass Testanbieter im Abrechnungsverfahren offenlegen müssen, wen sie getestet haben. "Auch wenn Datenschützer jetzt sagen sollten, das könnte problematisch sein – wir müssen dafür sorgen, dass das Abrechnungsverfahren wasserdicht wird."

Dem widersprach aber Landsberg mit Verweis auf den Datenschutz: "Es wäre deshalb sicherlich nicht akzeptabel, die Namen, Anschriften und Telefonnummern von getesteten Personen länger als unbedingt notwendig zu speichern." Zustimmung Podigee verwalten |Datenschutzhinweise Die SPD warf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, Warnungen aus den Koalitionsfraktionen missachtet zu haben. "Diese klaren Warnungen und Hinweise hat der Gesundheitsminister in den Wind geschlagen", sagte ihr Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Im Fernsehsender Phoenix fügte der Finanzpolitiker hinzu: "Deshalb trägt er die politische Verantwortung." Spahn hat Hauptverantwortung Auch der haushaltspolitische FDP-Fraktionssprecher Otto Fricke sah Spahn in der Hauptverantwortung, wunderte sich auf Phoenix jedoch, dass Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nicht genauer hingeschaut habe. "Bislang hat der Finanzminister bei allen zusätzlichen Ausgaben die Finger drauf gehabt. Aber hier hat er es nicht genau genug gemacht." Qualitätsmängel: Land stellt bei Prüfung von Teststellen Qualitätsmängel fest Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), wies die Vorwürfe gegen Spahn zurück.

Rechtssicherheit gebe es, wenn die Getesteten ihren Test zunächst selbst zahlen und dann zur Erstattung einreichen müssten, sagte sie dem "Tagesspiegel" (Dienstag): "Aber dann wird mit Recht massive Kritik am Dokumentationsaufwand und der Bürokratie kommen." Man habe deshalb zunächst auf Tempo beim Aufbau gesetzt – ohne Vorleistung.

(Copyright © 2021 by Nachrichtenagentur dpa)
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Mehr Kontrollen wegen Betrugsverdachts in Testzentren

Der schnelle Aufbau von Teststationen im ganzen Land hat auch Schattenseiten, die zulasten des Steuerzahlers gehen könnten. Möglicher Betrug ruft die Justiz auf den Plan.

BERLIN

Im Netz von privaten Corona-Teststellen in Deutschland scheint es auch schwarze Schafe zu geben. Ein möglicher Abrechnungsbetrug bei Bürgertests zieht immer weitere Kreise, die Justiz ermittelt. Bekannt wurden Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen am Montag in einer Schaltkonferenz über das Thema beraten, wie ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Sonntag sagte.

Spahn kündigte am Wochenende „stichprobenartig mehr Kontrollen" an. „Egal ob bei Masken oder beim Testen - jeder, der die Pandemie nutzt, um sich kriminell zu bereichern, sollte sich schämen", schrieb der Minister im Kurznachrichtendienst Twitter. Die SPD attackierte Spahn, die Grünen verlangten die Nachbesserung der Testverordnung, die FDP sogar einen Sonderermittler.

Großes Testzentrum in Berlin (Beispiel-Foto)

Testzentrum in BerlinFoto: Christoph Schmidt/nordkurier.de

Testzentren wie Pilze aus dem Boden geschossen


In den vergangenen Monaten sind Testzentren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Getestet wird unbürokratisch. Seit Anfang März sieht die Corona-Testverordnung der Bundesregierung solche Bürgertests vor. Der Bund übernimmt die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Bürger und Woche. Die Teststellen erhalten 18 Euro pro Test.

Zentraler Streitpunkt ist die Frage, wer die Zahl der ausgeführten Tests kontrolliert. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sprach von einem typischen Schwarze-Peter-Spiel: „Der Bund schiebt die Verantwortung auf die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Länder, und die schieben sie zurück an den Bund", sagte er der „Rheinischen Post".

„Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen", meinte Landsberg. „Die Gesundheitsämter der Kommunen können das nicht auch noch tun, die sind schon völlig überlastet."

Proben abgerechnet, ohne sie genommen zu haben


Dagegen sieht die Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Gesundheitsämter bei den Kontrollen in der Pflicht. „Die fachliche Kontrolle, wer solche Bürgertests durchführen kann und ob diese Tests auch korrekt durchgeführt werden, obliegt den Gesundheitsämtern", sagte Vorstandschef Andreas Gassen der „Rheinischen Post". Die Kassenärztlichen Vereinigungen nähmen gemäß der Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen. „Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte. Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aus Datenschutz-Gründen aufweisen dürfen", erklärte Gassen.

Eine mangelnde Kontrolle könnte ein Einfallstor für Abrechnungsbetrug bieten, wie Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung" (SZ) ergeben hatten. Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass statt 70 wirklich genommener Proben fast 1000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster zutage gefördert. Der Bericht verweist auf mangelnde Kontrollmöglichkeiten seitens der Behörden.

Durchsuchungen in Geschäfts- und Privaträumen


Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum nahm Ermittlungen auf wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs bei Corona-Bürgertests, wie ein Sprecher der Behörde am Samstag bestätigte. Ermittelt werde gegen zwei Verantwortliche eines in Bochum ansässigen Unternehmens, das an mehreren Standorten Teststellen betreibe. Anlass der Ermittlungen waren demnach die Recherchen von WDR, NDR und SZ.

Wie die Staatsanwaltschaft bestätigte, wurden im Ruhrgebiet Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Dabei seien auch Unterlagen beschlagnahmt worden. Den Namen des verdächtigen Unternehmens wollte die Behörde nicht nennen.

In Bayern ist dem Gesundheitsministerium „konkret ein Fall bekannt, in dem die Behörden ermitteln", sagte ein Ministeriumssprecher der dpa am Sonntag. Um welche Teststelle es sich handelt, wollte er „wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens und der noch geltenden Unschuldsvermutung" nicht sagen.

Sorge wegen falscher Testmeldungen


Das Kölner Gesundheitsamt befürchtet, dass es sich nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Man habe die große Sorge, dass dies nicht der einzige Fall sei, „sondern dass noch weitere Fälle uns in Zukunft beschäftigen werden", sagte Behördenleiter Johannes Nießen in der ARD. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums kann gewerbsmäßiger Betrug nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Laut „Tagesschau" befürchten Gesundheitsämter zudem, dass falsche Testmeldungen die Datenlage über den Pandemieverlauf verfälschen könnten. So seien von drei Test-Standorten, an denen WDR, NDR und SZ recherchiert hätten, innerhalb von einer Woche 25 000 Tests gemeldet worden, darunter aber kein einziger positiver Fall.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht als das größte Problem bei „kriminell organisierten" Corona-Teststellen die mangelnde Qualität. Vorstand Eugen Brysch sagte der dpa: „Wo solche Strukturen herrschen, ist in der Regel auch die Qualität der Tests schlecht."

SPD sieht erneutes Versagen bei Spahn


Spahn wies darauf hin, dass die allermeisten Anbieter von Teststellen „das mit großen Engagement, sehr professionell und auch sehr ordentlich machen". Die Bürgertests seien sehr pragmatisch in einer Situation möglich gemacht worden, in der ein schneller Aufbau gewollt gewesen sei, sagte der Minister am Samstag in Pretoria während eines Südafrika-Besuchs. Dabei entschieden die Behörden am Ort über Betreiber von Teststellen wie Ärzte, Apotheker, Rotes Kreuz oder auch private Anbieter.

Eine nachträgliche Kontrolle sei bereits vorgesehen, betonte Spahn. Anbieter müssten damit rechnen, dass Unterlagen bis Ende 2024 überprüft werden können. Ohnehin geplant gewesen sei, die Vergütung angesichts des größeren Angebots auf dem Markt demnächst zu senken.

Die SPD sieht Spahn in der Verantwortung

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, sagte der dpa: „Nach den Masken jetzt die Schnelltests. Das Managementversagen im Gesundheitsministerium hat inakzeptable Ausmaße angenommen." Spahn habe Warnungen und Hinweise von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen für die Testbedingungen ignoriert. „Er trägt die Verantwortung für den verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler und muss die Selbstbedienung unverzüglich beenden."

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, sagte dem „Handelsblatt", Spahn müsse „unverzüglich die Testverordnung nachbessern und die Lücken schließen". FDP-Fraktionsvize Michael Theurer, forderte die Einsetzung eines Sonderermittlers, um den mutmaßlichen Abrechnungsbetrug aufzuklären.

(Copyright © 2021 by nordkurier.de)

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Indische Variante ist in Pinneberg aufgetaucht und bestätigt

Ein Speziallabor hatte die Variante am Montag, den 17. Mai 2021 nachgewiesen.

Es sind offenbar mehrere Personen betroffen. Im Kreis Pinneberg sind erstmals Fälle der Corona-Variante aus Indien nachgewiesen worden.

Das teilte die Kreis-Presse-sprecherin Silke Linne am Montag, den 17. Mai 2021 mit.

Bei der Analyse des Corona-Falls durch ein Speziallabor sei die Mutante B.1.617.2 nachgewiesen worden. Die indische Variante wird seit Kurzem von der Weltgesundheits-organisation (WHO) als besorgniserregend eingestuft.

Reiserückkehrer aus Indien betroffen


Im Fall eines Reiserückkehrers aus Indien war durch das Speziallabor die Virusmutation am Montag nachgewiesen worden. Die Einreise der Person liege bereits einige Zeit zurück, so Linne weiter. Sie habe sich direkt nach der Rückkehr in die gesetzlich vorgeschriebene Quarantäne begeben.

Virusvarianten-Gebiet Indien:

Test- und Quarantänepflicht für Reiserückkehrer


Das Robert-Koch-Institut stuft Indien seit dem 26. April als sogenanntes Virusvarianten-Gebiet ein. Bereits einen Tag zuvor war Indien zum Hochinzidenzgebiet erklärt worden. Den Status als Risikogebiet trägt das Land bereits seit dem 15. Juni 2020.

Daher gilt für Reiserückkehrer laut Auswärtigem Amt derzeit: Bei Einreisen aus Indien nach Deutschland muss außer der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen Covid-19-Tests mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften und andere Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.

Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72 Stunden, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.

Während dieser Zeit seien dann auch die Symptome aufgetreten. Drei weitere Familienmitglieder hätten sich ebenfalls infiziert. Alle Personen befänden sich in häuslicher Quarantäne. Und: Derzeit scheinen laut Linne keine weiteren Kontaktpersonen betroffen zu sein.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte erst vor Kurzem berichtet, dass die als besorgniserregend eingestufte Mutante B.1.617 bisher nur in wenigen Proben in Deutschland nachgewiesen wurde. „Aber ihr Anteil stieg in den letzten Wochen stetig an", heißt es in einem RKI-Bericht. In Schleswig-Holstein sind derzeit nach Informationen des zuständigen Gesundheitsministeriums - abgesehen von dem Fall aus dem Kreis Pinneberg - keine bestätigten Infektionen mit der indischen Virus-Variante bekannt.

Bislang nur wenige Fälle in Deutschland


In Deutschland lag der Anteil an den untersuchten Proben laut RKI bei weniger als zwei Prozent (Untervariante B.1617.1 : 0,6 Prozent; B.1617.2 : 0,9 Prozent).

Das RKI betont, dass die absoluten Zahlen der Nachweise in der Woche vom 26. April bis 2. Mai lediglich im zweistelligen Bereich lägen: bei gut 30.

Bislang sei keine Abschwächung des hohen Anteils der in Großbritannien entdeckten, deutlich ansteckenderen Variante B.1.1.7 zu beobachten, schreibt das Institut weiter. Diese macht wie schon in den Vorwochen mehr als 90 Prozent der untersuchten Proben aus. Auch im Kreis Pinneberg gehen viele Corona-Fälle auf die britische Variante zurück.

Hinweise auf erhöhte Übertragbarkeit


Die indische Variante zeichnet sich laut RKI durch Mutationen aus, die mit einer reduzierten Wirksamkeit der Immunantwort in Verbindung gebracht werden.

Erste Daten aus Laborexperimenten deuteten jedoch darauf hin, dass die Wirksamkeit von Impfstoffen „nicht substanziell beeinträchtigt" sei, heißt es. Zudem gebe es Hinweise auf eine erhöhte Übertragbarkeit.

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Neue Corona Hybrid-Variante aus Vietnam

Corona-Mutation "Sehr gefährlich": Vietnam meldet Hybrid-Variante des Coronavirus In Vietnam ist eine neue Corona-Mutation nachgewiesen worden.

Der vietnamesische Gesundheitsminister hält sie für "sehr gefährlich". Allerdings gibt er aktuell nicht preis, wie viele Menschen sich bislang damit infiziert haben.

Neue Corona-Mutation in Vietnam nachgewiesen, "Hybride" aus britischer und indischer Variante, Vietnamesischer Gesundheitsminister hält sie für "sehr gefährlich".

In Vietnam ist laut Angaben der vietnamesischen Behörden eine neue Variante des Coronavirus nachgewiesen worden.

Das berichten am Samstag (29. Mai 2021) mehrere Medien - unter anderem die "Welt" und der "Merkur". Neue Corona-Mutation nachgewiesen: Hybride aus britischer und indischer Variante.

Die neue Mutation soll bei einer Gensequenzierung festgestellt worden sein - sie setze sich aus der indischen und der britischen Variante zusammen und sei demnach "sehr gefährlich", wie der vietnamesische Gesundheitsminister Nguyen Thanh Long laut Nachrichtenagentur Reuters erklärt.

Die neue Variante hat noch keinen Namen, heißt es weiter.

Allerdings zeichne sie sich bereits jetzt durch eine rasche Übertragung aus. Die "Hybride" aus britischer und indischer Variante scheint ansteckender zu sein, als die derzeit bestehenden Varianten.

Die Virenlast würde im Rachen von Patienten sehr schnell ansteigen und sich schneller als bisherige Mutationen über die Luft verbreiten.

Wie viele Menschen sich in Vietnam mit der neuen Variante infiziert haben, dazu äußert sich der vietnamesische Gesundheitsminister bislang nicht.

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(Copyright © by inFranken.de)


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Neue Mutante in Vietnam entdeckt

Rasche Verbreitung, hohe Viruslast - Minister hält sie für „sehr gefährlich“.

von Veronika Silberg 

Das Gesundheitsministerium in Vietnam hat von einer neuen Variante des Coronavirus berichtet. Zu genaueren Zahlen äußerte sich das Ministerium noch nicht.

Hanoi - Die vietnamesischen Behörden haben nach eigenen Angaben eine neue Variante des Coronavirus nachgewiesen. Laut der Online-Zeitung VnExpress soll sie bei der Gen-Sequenzierung festgestellt worden sein. Es handele sich um eine Kombination aus dem indischen und dem britischen Virusstamm, sagte der vietnamesische Gesundheitsminister Nguyen Thanh Long am Samstag. Das berichtet die Agentur AFP unter Berufung auf Staatsmedien.

Neue Coronavirus-Variante in Vietnam

Mischung aus Indien- und Großbritannien-Variante? Die neue Variante, die noch keinen Namen hat, zeichne sich durch ihre rasche Übertragung aus, sagte der Minister weiter. Die Virenlast im Rachen der Patienten steige nach der Infektion sehr schnell an und verbreite sich dann sehr stark in der Umgebung. Zur Zahl der mit der neuen Variante infizierten Patienten äußerte sich Long zunächst nicht. „Die neue Variante ist sehr gefährlich“, warnte Long zudem laut Nachrichtenagentur Reuters.

Deutlich zurückhaltender wird Todd Pollack in der Washington Post zitiert. „Eine Menge verschiedener Mutationen treten auf, wenn das Virus übertragen wird, von denen die meisten keine klinische Bedeutung haben“, sagte der in Hanoi arbeitende Experte für Infektionskrankheiten von der Harvard Medical School demnach.

Selbst wenn die neue Variante Merkmale verschiedener Mutanten aufweise, „heißt das nicht, dass sie in einem Patienten zusammengekommen sind und ein kombiniertes hybrides ‚Supervirus‘ ausgespuckt haben“, nimmt er Bezug auf die Bekanntgabe Vietnams. Der Mediziner will also offenbar einer Panikmache vorbeugen, sind Virusmutationen doch bekannte Folgen von Pandemien.

Unter den 97 Millionen Einwohnern in Vietnam, gab es seit Beginn der Pandemie gut 6700 Corona-Infektionen und 47 registrierte Todesfälle. Lange hatte das Land die Pandemie gut im Griff. Seit April steigen die Infektionszahlen stärker an. Gut eine Million Menschen sind bislang geimpft.

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(Copyright © 2021 by merkur.de/afp)

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Rückstellung und Ausschluss von der Blut- und Plasmaspende


Unter bestimmten Bedingungen dürfen Personen vorübergehend oder dauerhaft kein Blut oder Plasma spenden.
Die gewissenhafte Spenderauswahl ist wichtig, um die Gesundheit der spendenden und der empfangenden Personen zu schützen.

(Copyright © 2021 by blutspenden.de)

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das Spike-Protein des COVID-Impfstoffs breitet sich von der Injektionsstelle aus und kann zu schweren Organschäden führen. Video mit Informationen zu den mRNA-Impfstoffen:

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Prof. Dr. Byram W. Bridle, im Interview mit "RADIO 640 TORONTO", zum Thema Impfstoffe auf "mRNA"-Basis und den unkontrollierbaren Auswirkungen.

"WIR HABEN EINEN GROSSEN FEHLER GEMACHT"

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