So will Habeck vor Gericht erwirken, dass die Akten weiterhin geheim bleiben.
Robert Habecks geheime Atom-Akten: Vor Gericht droht das Ministerium mit einem Horrorszenario
Veröffentlicht am 23.01.2024 - 22:16 h Von Nathan Giwerzew
Warum beschloss Robert Habeck das AKW-Aus - mitten in der Energiekrise? Seine Juristen wollen Dokumente dazu geheim halten. Ihre Ausreden konnten vor Gericht nicht überzeugen.
Abkehr vom Ausstieg ausgeschlossen: Wirtschaftsminister Robert Habeck sieht das Ende der Atomkraft trotz Energiekrise gekommen.
Warum schaltete Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die letzten Atomkraftwerke ab, mitten in einer Energiekrise?
Ein Redakteur des Cicero-Magazins will Antworten: Daniel Gräber klagt seit bald zwei Jahren auf Herausgabe der Akten, auf deren Grundlage das AKW-Aus beschlossen wurde. Jetzt wies das Verwaltungsgericht in Berlin-Moabit mehrere Begründungen ab, mit denen Habecks Juristen einen Großteil der Dokumente gegenüber der Öffentlichkeit unter Verschluss halten. Sie sicherten zudem zu, drei Viertel der bislang geheimen Dokumente freizugeben. Über die noch strittigen Unterlagen soll innerhalb der nächsten zwei Wochen ein Urteil fallen.
Während der mündlichen Verhandlung im Verwaltungsgericht in Berlin-Moabit ringen Habecks Beamte um Argumente, warum die Dokumente geheim bleiben sollen. Es handelt sich um einen öffentlichen Verhandlungstermin, daher ist auch die Berliner Zeitung vor Ort. Weil Energie-Engpässe wie im Februar 2022 zukünftig nicht ausgeschlossen wären - kurz nach Russlands Angriff auf die Ukraine brachen die Gasimporte ein -, dürfe man die Akten nicht freigeben, so ein Jurist des Ministeriums. Er droht mit einem Horrorszenario: Deutschland könnte wieder im Energiechaos versinken, weil die Kernkraftwerke nicht mehr am Netz sind!
Der Beamte beschwichtigt: Doch kein Energie-Engpass an der nächsten
Ecke
Insofern sei die damalige Notlage auf künftige Krisensituationen im Hinblick
auf die Energiesicherheit übertragbar, argumentiert der Beamte. So will er
vor Gericht erwirken, dass die Akten weiterhin geheim bleiben. So will er die
Regel umgehen, dass die Öffentlichkeit Anspruch darauf hat zu erfahren, wie
es zu bestimmten Entscheidungen ihrer Regierung in der Vergangenheit kam.
Doch das ist nicht seine einzige Ausrede.
Er gibt außerdem zu bedenken, dass die Veröffentlichung der bislang geheimen Dokumente vertrauliche Beratungen zur Atomkraft oder zur Versorgungssicherheit zwischen Deutschland und anderen Staaten gefährden könnte. Der Beamte spricht von einem eigenen Weg, den Deutschland mit dem Atomkraft-Aus beschritten habe. Diesen müsse es gegenüber Medien sowie anderen europäischen Staaten verteidigen. Habecks Ministerium will offenbar verhindern, dass Unterlagen ans Licht kommen, die dessen Entscheidung zum AKW-Aus in Misskredit bringen könnten.
Sein Kollege versucht zu beschwichtigen: Der nächste Energie-Engpass lauere nicht an der nächsten Ecke. Es sei aber trotzdem nicht ausgeschlossen, dass wieder eine Energiekrise wie im Februar 2022 ausbrechen könnte. Er sieht jedoch eine Gefahr aus einer anderen Richtung - vonseiten der Oppositionsparteien und vonseiten kritischer Medien.
Richter: Keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen
Doch da gäbe es auch andere Probleme. Die Bundesregierung müsse sich zu
ihrer umstrittenen Atom-Entscheidung jeden Tag abstimmen und positionieren, etwa
gegenüber der Unionsfraktion im Bundestag, so der Beamte. Diese stellte
über zehn Kleine Anfragen zum Atom-Aus. Es hätten sich zudem
medienwirksam mehrere Staaten während der Klimakonferenz COP28 in Dubai
zusammengeschlossen, die für mehr Atomkraft plädierten.
Auch wenn die meisten Staaten weltweit noch keine Atomkraftwerke haben: Die Bundesregierung müsse den Atomausstieg in der Rückschau und in der Vorschau verteidigen. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass einzelne in den Streckbetrieb aufgenommene Meiler wieder in die Diskussion Eingang fänden. Für die Bundesregierung offenbar ein Bedrohungsszenario - das den Richter aber nicht überzeugt.
Denn: Laut dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die Öffentlichkeit Anspruch auf umweltrelevante Informationen vonseiten aller dafür zuständigen Stellen. Deshalb hatte der Richter den Antrag von Habecks Beamten zum sogenannten Drittbeteiligungsverfahren abgewiesen. Dieses besagt, dass vor der Freigabe von Ministeriums-Dokumenten zuerst relevante Dritte, die mit dem Ministerium im Austausch waren - in dem Fall die Betreiber der Atomkraftwerke -, befragt werden müssen.
Der Richter argumentierte, die Beamten hätten nicht überzeugend dargelegt, inwiefern Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen von der Freigabe der Akten betroffen sein könnten. Auf Nachfrage des Richters sagte einer der Habeck-Beamten, Geheimnisse der Unternehmen seien von der Veröffentlichung eher nicht betroffen.
Ist der AKW-Rückbau umkehrbar? Der Beamte weiß es nicht
Kurios: Während der mündlichen Verhandlung konnte Habecks
Ministeriums-Jurist nicht einmal sagen, ob der AKW-Rückbau in Deutschland
umkehrbar ist oder nicht. Dann, während der Richter alle bislang der
Öffentlichkeit unzugänglichen Dokumente aufzählt, der nächste
Hammer: Der Richter nennt einen Vermerk, fragt Habecks Beamte nach der Art des
Dokuments. Ihnen zufolge handelt es sich um die Übungsaufgabe eines
Rechtsreferendars, die weder der Leitungsebene vorgelegen habe noch Einfluss auf
die Gesetzgebung gehabt habe. Trotzdem sei der Vermerk nach ihrer Kenntnis
geheimhaltungsbedürftig. Der Richter kann nicht mehr an sich halten - und
bricht in Lachen aus.
Es dürften jedoch noch etliche brisante Dokumente ans Licht kommen, die der Öffentlichkeit bislang verborgen waren. Mit ihnen könnte rekonstruiert werden, wie das umstrittene AKW-Aus beschlossen wurde. So ist von einem Anschreiben im Rahmen eines Gesetzesentwurfs die Rede, von Briefwechseln mit dem Kanzleramt, von Sprechzetteln für den Regierungssprecher Steffen Hebestreit sowie von Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Ministerien zum Streckbetrieb der Atomkraftwerke.
Auch der Name des Ex-Staatssekretärs Patrick Graichen fällt mehrfach während der Verhandlung. Habeck musste ihn entlassen, nachdem ans Licht gekommen war, dass Graichens Trauzeuge Michael Schäfer auf seine Empfehlung hin zum Chef der staatlichen Deutschen Energie-Agentur ausgewählt worden war. Graichen, der im Umfeld der Grünen-nahen Lobbyorganisation Agora* Energiewende aktiv ist, galt als der Architekt der Flüssiggasimporte nach Deutschland sowie des inzwischen gekippten Heizungs-gesetzes.
Ein Viertel der Dokumente ist noch strittig
Nach der mündlichen Verhandlung am Montag sicherten Habecks Beamte zu, drei
Viertel der noch strittigen Dokumente freizugeben. Viele dieser Dokumente stammen
aus einem Verzeichnis, das sie dem Gericht und dem Kläger (der
Cicero-Journalist Daniel Gräber, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph
Partsch) erst am Donnerstag haben zukommen lassen. Bei dem vorigen Gerichtstermin
im September vergangenen Jahres hielt das Gericht die vom Habeck-Ministerium
angeführten Akten noch für unvollständig.
Ein Viertel der Dokumente ist aber weiterhin strittig. Ihre Freigabe dürfte Gegenstand des richterlichen Urteils werden, das innerhalb der kommenden zwei Wochen gefällt und beiden Parteien schriftlich zugestellt werden soll.
Sollte das Cicero-Magazin in seiner Verwaltungsstreitsache gewinnen und Kopien der noch verschlossenen Dokumente erhalten, dann könnte das nicht nur eine Blamage für Robert Habeck werden. Die Akten könnten auch die Debatte darüber erneut aufkochen lassen, inwiefern der Atomausstieg ideologisch motiviert war - und warum ihn das Wirtschaftsministerium trotz aller Bedenken und Warnungen eiskalt durchgezogen hatte.
(Copyright © 2024 by Berliner Zeitung)
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*) AGORA = Lobbyorganisation den Grünen(Bündnis90) nahestehend.
Zum Agora-Link - hier
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Gerichtsurteil
-Habeck muss Atomkraft-Akten herausgeben
Veröffentlicht am 14.02.2024 - Von Daniel Gräber
Mit allen juristischen Tricks hat sich Robert Habecks Wirtschaftsministerium dagegen gewehrt, uns seine Akten zur verhinderten Kernkraft-Laufzeitverlänge-rung zu zeigen. Nun hat das Verwaltungsgericht geurteilt: Diese Geheimhaltung ist rechtswidrig.
Seit mehr als anderthalb Jahren warten wir darauf, dass uns das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Einsicht in seine Akten zur jüngeren Atomkraftdebatte gewährt. Einen ersten Antrag, gestützt auf das Umwelt-informationsgesetz, haben wir bereits im Juli 2022 gestellt. Doch das von Robert Habeck geführte Ministerium hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, seine internen Unterlagen zur neu diskutierten Rolle der Kernkraft in Deutschland offen zu legen. Die Grünen, so zeigte sich hier, reden zwar gerne von Transparenz, halten aber wenig davon, wenn sie selbst betroffen sind.
Dagegen wehrten wir uns und klagten vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Nach zwei mündlichen Verhandlungen hat das Gericht nun geurteilt: Die Ablehnung der Akteneinsicht sei „rechtswidrig": „Der Kläger hat Anspruch auf Zugang zu den nicht offengelegten Unterlagen." Der Grund: Das Ministerium habe nicht plausibel darlegen können, weshalb eine Geheimhaltung seiner Atomkraft-Akten geboten sei. Zumal die letzten deutschen Kernkraftwerke inzwischen längst abgeschaltet sind.
„Vertraulichkeit der Beratungen"
Die beiden am Dienstag zugestellten Urteile - wir hatten zwei zeitlich versetzte
Anträge gestellt, daher gab es zwei parallele Verfahren - hätten
deutlicher kaum ausfallen können. Die Argumentation der Habeck‘schen
Hausjuristen konnte den Richter nicht überzeugen. So hatten die
Ministerialbeamten etwa vorgebracht, die Offenlegung der internen E-Mails,
Vermerke oder anderer Dokumente hätte „nachteilige Auswirkungen auf
die Vertraulichkeit der Beratungen" innerhalb der Bundesregierung. Um zu
untermauern, weshalb „der dringende Bedarf an einem geschützten Raum"
für „strategisch-taktische und politische Bewertungen bzw.
Positionierungen" zum Thema Kernkraft trotz des im April 2023 vollendeten
Atomausstiegs weiterhin bestehe, erklärten sie, dass dieses Thema noch lange
nicht erledigt sei.
Cicero Online@cicero_online
Wir haben unseren Prozess gegen #Habeck gewonnen! Mit allen Tricks hat sich das Wirtschafts-ministerium dagegen gewehrt, uns seine Akten zur verhinderten #Kernkraft-Laufzeitverlängerung zu zeigen. Nun hat das Verwaltungsgericht geurteilt: Diese Geheimhaltung ist rechtswidrig.
Damit widersprachen Habecks Juristen während des Gerichtsprozesses der offiziellen Linie, die Grüne und SPD in der Ampelkoalition stets vertreten, wonach die Atomkraftdebatte in Deutschland nun ein für allemal beendet sei. Auch wenn angesichts der immer offensichtlicher werdenden Schwierigkeiten, neue Gaskraftwerke zu bauen und den vereinbarten Kohleausstieg umzusetzen, die Zweifel am deutschen Energiewende-Sonderweg lauter werden.
Im Gerichtsverfahren räumte das Wirtschaftsministerium dies plötzlich ein und betonte, dass man sich sowohl im Inland gegenüber der Opposition als auch gegenüber dem Ausland, vor allem innerhalb der Europäischen Union, für den deutschen Atomausstieg rechtfertigen und ihn verteidigen müsse. Deshalb, so das juristisch vielleicht noch vertretbare, aber politisch höchst merkwürdige Argument, dürfe die Öffentlichkeit nicht erfahren, wie dieser Ausstieg zustande kam.
„Abgeschlossener Beratungsprozess"
Der zuständige Richter am Verwaltungsgericht Berlin, James Bews, folgte
dieser Argumentation nicht. „Die Unterlagen beziehen sich auf einen
abgeschlossenen Beratungsprozess", schreibt er in seinem Urteil. „Ihr
Gegenstand ist die Entscheidung der Bundesregierung, einzelne Kernkraftwerke zur
Gewährleistung der infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine
gefährdeten Energieversorgungssicherheit in einem Reservebetrieb bzw.
befristeten Streckbetrieb weiterzubetreiben."
Dieser Entscheidungsprozess habe spätestens mit Verkündung der Atomgesetzänderung im Dezember 2022 seinen Abschluss gefunden: „Das von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vorgebrachte Erfordernis, die von der Bundesregierung gefasste Entscheidung sowohl gesellschaftlich als auch gegenüber den internationalen und europäischen Partnern zu verteidigen, belegt den Abschluss ihres Entscheidungsprozesses, nicht aber das Vorliegen eines weiteren Beratungsprozesses."
„Grundbedingung einer funktionierenden Demokratie"
Wie geht es nun weiter? Die bislang geheim gehaltenen Unterlagen -
darunter sind etwa E-Mails des mittlerweile über seine Trauzeugenaffäre
gestolperten damaligen Habeck-Staatssekretärs Patrick Graichen - müssen
uns übermittelt werden, sobald das Urteil rechtskräftig wird.
Allerdings hat das Wirtschaftsministerium noch einen Monat Zeit, um Berufung am Oberlandesgericht zu beantragen. Sollte diese zugelassen werden, geht der Prozess in die nächste Instanz und zieht sich weiter in die Länge. Das Risiko für Robert Habeck ist gering. Denn die Kosten dafür übernimmt der Steuerzahler, während unser Verlag den Rechtsstreit durch Einnahmen aus Abonnements und Werbeanzeigen finanzieren muss. Wir haben uns dennoch entschieden, es darauf ankommen zu lassen.
„Das Urteil ist ein Erfolg nicht nur für Cicero, sondern für alle Bürger dieses Landes, die richtigerweise wissen wollen, wie politische Entscheidungen dieses Ausmaßes zustande kommen", sagt Cicero-Chefredakteur und Verleger Alexander Marguier. Denn: „Transparenz ist eine Grundbedingung einer funktionierenden Demokratie. Wird diese von der Regierung nicht gewährt, muss man sie auf anderen Wegen erreichen."
(Copyright © 2024 by respublicaverlag.com)
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Ist "ROT" der Geist - und "GRÜN" der Sinn, - dann ist im Schädel, leider nur Scheiße drin. (Konfuzius)·
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