Eine Corona-Infektion schützt besser, als eine Impfung…
Das sagen jetzt das RKI und die WHO
Veröffentlicht am 09.11.2022 - Von Kai Rebmann
Seit knapp zwei Jahren wird die sogenannte „Impfung" als allein gültige Wunderwaffe gegen Corona und Ausweg aus der „Pandemie" verkauft. Wer auch nur angedeutet hat, eine natürliche Infektion könne einen mindestens ebenbürtigen, wahrscheinlich aber besseren Schutz vor einer Ansteckung bieten, bekam umgehend den imaginären Aluhut aufgesetzt. Dabei war diese Behauptung, dass eine Impfung mehr leisten könne als eine auf natürlichem Wege erworbene Immunität, nur eine von vielen, die Corona nicht nur zu einem „neuartigen", sondern offenbar auch einzigartigen Virus machten. Unzählige Gesetzmäßigkeiten, die über Jahrzehnte hinweg für die Übertragungswege und Infektionsverläufe der verschiedensten Krankheiten galten, schienen plötzlich außer Kraft gesetzt. Massenimpfungen, willkürliche Maßnahmen oder Ausgrenzung Andersdenkender wegen einer grippeähnlichen Atemwegserkrankung - all dies schien bis vor drei Jahren undenkbar. Zu den lautesten Mahnern gehörten insbesondere das dem Bundes-gesundheitsministerium unterstellte Robert-Koch-Institut (RKI) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Bild: Symbolfoto - COVID-19 Schutz durch Antikörper
Foto: Copyright © 2022 by reitschuster.de
Und jetzt legen ausgerechnet diese beiden Organisationen eine Kehrtwende um 180 Grad aufs Parkett. Nachzulesen unter anderem im aktuellen Monatsbericht des RKI „Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland". In dem am 3. November 2022 erschienen Papier verweist das RKI auf ein „kürzlich als Preprint veröffentlichtes systematisches Review der WHO". Nicht ohne Stolz unterstreicht das RKI, dass es an dieser Arbeit selbst beteiligt gewesen sei. Gegenstand der Untersuchung war eine Analyse und Bewertung der internationalen Studienlage zum Schutz einer vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektion sowie einer hybriden Immunität vor Infektionen und schweren Verläufen. Unter einer hybriden Immunität ist in diesem Zusammenhang eine Kombination aus Infektion und Impfung zu verstehen, wobei die Reihenfolge der „Ereignisse" keine Rolle spielt. Dabei hätten die WHO und das RKI Kosten und Mühen sparen können, wenn sie einfach auf reitschuster.de nachgelesen hätten. Über die in ihrem Review gewonnenen Erkenntnisse wurde auf dieser Seite nicht nur mehrfach berichtet, sondern auch schon zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt. Ganz einfach aufgrund der Tatsache, dass es nie evidenzbasierte Fakten gab, die nahegelegt hätten, dass mit Corona anders umzugehen sei als mit der Grippe oder ähnlichen Atemwegserkrankungen.
Vorangegangene Infektion bietet höheren Schutz vor Omikron
Der wohl wichtigste Satz des RKI-Monatsberichts lautet: „Die Ergebnisse des Reviews, der bis zum 01.06.2022 veröffentlichte Studien bzw. Preprints bis zum 15.07.2022 einschließt, zeigen zum einen, dass sowohl die hybride Immunität als auch eine alleinige vorangegangene Infektion einen etwas höheren Schutz gegen eine Omikroninfektion vermitteln als eine vollständige Grundimmunisierung bzw. Auffrischimpfung alleine." Doch leider stehen diese Worte nicht auf Seite 1, wo sie eigentlich hingehören. Das RKI versteckt diese wichtige Information auf Seite 18 und damit quasi im Kleingedruckten. Es handelt sich also nur um eine Kehrtwende mit angezogener Handbremse, aber immerhin. Denn: In anderen Worten ausgedrückt, steht da nichts anderes als dass es für Menschen, die nachweislich bereits eine Infektion durchgemacht haben, keinen vernünftigen Grund für die Impfung mehr gibt. Ebenso unmissverständlich stellt das RKI klar, dass die natürliche Infektion sowohl gegenüber der sogenannten „Grundimmunisierung" als auch der „Auffrischungsimpfung" im Vorteil ist.
Das jeder Schwurbelei unverdächtige Institut erläutert dazu: „Die Schutzwirkung der hybriden Immunität gegen Reinfektionen lässt zwar deutlich über die Zeit nach, jedoch langsamer als nach COVID-19-Impfung alleine." Sowohl an dieser Stelle als auch im weiteren Verlauf seines Monatsberichts vermeidet es das RKI tunlichst, auch nur noch eine weitere Silbe über die „vorangegangene Infektion" zu erwähnen. Der Leser erfährt nur noch, wie hoch der Schutz vor erneuter Ansteckung bei einer hybriden Immunität nach einem Monat (74,1 Prozent), nach sechs Monaten (60,4 Prozent) und nach einem Jahr (41,8 Prozent) sein soll. Der Schutz gegen einen schweren Verlauf soll bei einer hybriden Immunität dem RKI zufolge bei „anhaltend über 95 Prozent" liegen.
RKI rätselt über negative Impfeffektivität
Ebenso neu wie die Vorteile einer natürlichen Infektion gegenüber einer „Impfung" scheinen für die Autoren des RKI-Monatsberichts auch die Erkenntnisse über eine möglicherweise negative Impfeffektivität zu sein. Bei der Berechnung der Impfeffektivität könne es „negativen Werten" kommen, räumt das RKI im dazugehörigen Kapitel ein (Seite 17). Diese bedeuteten jedoch nicht, dass die „Impfung" das Risiko einer Infektion oder Hospitalisierung erhöhe, glauben die Autoren. Stattdessen müsse eine negative Impfeffektivität „als Ausdruck der statistischen Unsicherheit oder einer Verzerrung in den Daten interpretiert werden", wie es weiter heißt.
Das RKI versucht die negativen Werte, die sich für einzelne Altersgruppen ergeben haben oder ergeben können, also damit zu erklären, dass diese „auf einer kleinen Anzahl von Fällen" beruhen. Und weil ein Minus vor einer Zahl in einer Tabelle, in der es im Impfeffektivität geht, den Leser auf dumme Gedanken bringen und am Narrativ zweifeln lassen könnte, hat das RKI dafür, wie übrigens schon in der Vergangenheit, einen sehr pragmatischen Lösungsansatz parat: „Folglich wird in den hier präsentierten Abbildungen und Tabellen in diesen Situationen die Effektivität mit einer 0 ausgewiesen."
Was nicht passt, wird eben passend gemacht und eigentlich negative Werte - auch wenn diese auf einer vermeintlich dünnen Datenbasis beruhen - werden kurzerhand mit einer „0" ausgewiesen. Damit wird wohl eher gewollt als ungewollt eine neutrale Impfeffektivität suggeriert. In seriösen Veröffentlichungen wird in vergleichbaren Fällen auf Kennzeichnungen wie etwa „n/a" („nicht angegeben" oder „keine Angabe möglich") zurückgegriffen. Aber für Gesinnungswissenschaft in einem durch Steuergelder finanzierten Institut, dessen oberster Dienstherr Karl Lauterbach ist, gelten offenbar andere Maßstäbe.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
(Copyright © 2022 by Reitschuster.de)
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·