Das Ende der FFP2-Masken im ÖPNV und im Fernverkehr
Berlin und BrandenburgMaskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll Anfang Februar enden - (02.02.2023)
Veröffentlicht am 06.01.2023 | 19:29 Uhr - RBB.de
In Bussen und Bahnen der Region ist ein Ende der Maskenpflicht absehbar: Ab dem 2. Februar 2023 sollen Fahrgäste dann keine Masken mehr tragen müssen, heißt es aus Brandenburg. Die Entscheidung darüber fällt nächste Woche.
Die Maskenpflicht für den Öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg soll am 2. Februar 2023 aufgehoben werden. Das hat der Sprecher der brandenburgischen Landesregierung, Florian Engels, am Freitag dem rbb mitgeteilt.
Darauf hätten sich beide Länder vorab verständigt. Die Beschlüsse dazu sollen am kommenden Dienstag in den Landesregierungen gefasst werden.
Weiter Maske tragen, wo es sinnvoll ist ?
Die Berliner Gesundheitsverwaltung bestätigte, dass der Senat am kommenden
Dienstag über das Auslaufen der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
entscheiden wird. "Es ist wichtig, dass Berlin und Brandenburg sich im Interesse
der Bürger:innen beider Bundesländer und vor allem im Interesse der
Nutzer:innen des VBB über einen gemeinsamen Termin verständigen.
Bislang war Mitte Februar im Gespräch, aber auch ein früherer Termin
ist denkbar, zum Beispiel Anfang Februar", so ein Sprecher.
Der Senat appelliere aber unabhängig von der Entscheidung zum Ende der Maskenpflicht, weiterhin dort eine Maske zu tragen, "wo es sinnvoll und angebracht ist". Infektionen seien noch bis zum Frühjahr möglich, die Masken würden davor schützen.
Die Berliner CDU kritisierte, der Senat hätte das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr schon früher gemeinsam mit anderen Ländern angehen müssen. "Der Flickenteppich muss ein Ende haben", sagte Landesparteichef und Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl, Kai Wegner, dem rbb. Auch er rief dazu auf, sich weiterhin zu schützen, wenn es die Situation erfordere.
Abstimmung mit Nachbarländern
Wie Engels sagte, seien intensive Abstimmungen mit den Nachbarländern
vorausgegangen, etwa mit Mecklenburg-Vorpommern, das in der kommenden Woche
über seine Verordnungen beraten werde. Auch mit Niedersachsen und Sachsen
gab es demnach Gespräche.
Der konkrete Verordnungstext werde vom zuständigen Gesundheitsministerium erarbeitet, zwischen den Ressorts abgestimmt und in das Kabinett eingebracht. Berlin und Brandenburg hatten bereits klargemacht, dass die Corona-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln einheitlich für beide Länder geregelt werden soll.
(Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 06.01.2023)
Der Virologe Christian Drosten hält die Pandemie für beendet
Berlin: Wie soll es 2023 mit den Corona-Regeln weitergehen?
Der Virologe Christian Drosten hält die Pandemie für beendet. Bereits vor einigen Wochen haben die ersten Bundesländer begonnen, die letzten Corona-Regeln abzuschaffen. In Bayern und seit Jahresbeginn auch in Schleswig-Holstein gelten weder eine Pflicht zur Isolation bei bestätigter Infektion noch eine Pflicht zum Tragen einer Maske im Nahverkehr. Auch in Sachsen-Anhalt wurde die Maskenpflicht aufgehoben. In Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland gilt keine Isolationspflicht mehr. Noch halten aber viele Bundesländer an den Vorschriften fest. In den kommenden Wochen laufen in vielen Ländern aktuelle Corona-Verordnungen aus. Wollen dann mehr Bundesländer lockern?
Maskenpflicht im ÖPNV: 13 Bundesländer halten an Vorschriften vorerst fest
13 von 16 Bundesländern wollen noch mindestens im Januar und Februar die
Maskenpflicht im ÖPNV beibehalten. Das hat eine Umfrage des
Redaktions-Netzwerks Deutschland (RND) unter allen 16
Bundesländern ergeben. Viele Landesgesundheitsministerien verwiesen zur
Begründung auf das belastete Gesundheitssystem. Die Maskenpflicht solle im
öffentlichen Personennahverkehr auch in den kommenden Wochen dazu beitragen,
vermeidbare Infektionen zu verhindern, heißt es aus Hamburg angesichts der
aktuell angespannten Lage im Gesundheitssystem. Dann aber werde sie „ihren
Dienst getan haben", erklärte eine Sprecherin der Hamburger
Sozialbehörde. Auch Nordrhein-Westfalen begründet das Aufrechterhalten
der Maskenpflicht mit dem Wunsch, eine weitere Belastung von Praxen und Kliniken
zu verhindern. NRW wolle „mit etwas Abstand zum
Jahreswechsel" eine neue Bewertung der Corona-Lage vornehmen, heißt es aus
dem zuständigen Ministerium.
(Quelle: RedaktionsNetzwerks Deutschland - RND)
Bild: Die FFP2-Maske hat bald ihren Dienst getan
(Copyright © 2023 by Tobias Hase/dpa-Bildfunk)
Bayern schafft Maskenpflicht im ÖPNV nach dem 9. Dezember ab
Veröffentlicht am 06.12.2022 - Antenne Bayern
Bayern schafft als erstes Bundesland die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Ab dem 10. Dezember gilt hier nur noch eine Empfehlung. Alles, was ihr dazu jetzt wissen müsst, lest ihr hier.
In Bayern wird zum 10. Dezember die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr abgeschafft. Dies sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen, hieß es am Dienstag nach Angaben aus Regierungskreisen. Ab dem 10. Dezember soll es demnach nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Masken geben.
Maskenpflicht seit April 2020
Zum Schutz vor der Übertragung von Infektionen mit dem Coronavirus hatte
Bayern wie auch andere Bundesländer im April 2020 das Tragen von
Mund-Nase-Bedeckungen in der Öffentlichkeit beschlossen. Mit dem Sinken der
Zahl der schweren Corona-Erkrankungen wurde die Pflicht schrittweise
zurückgenommen.
Der Öffentliche Nahverkehr, wo es häufig zu Gedränge in Bussen und Bahnen und Körperkontakten unter Fahrgästen kommt, ist noch eine der letzten öffentlichen Situationen, in denen Masken in Bayern vorgeschrieben sind. Ab jetzt gibt es hier lediglich eine Empfehlung.
Freie Wähler für Abschaffung
Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt in der
öffentlichen Debatte, auch in der Landespolitik. Zuletzt hatten sich die
Freien Wähler vehement für die rasche Abschaffung eingesetzt und auf
die Freiwilligkeit für die Bürger gepocht.
Mediziner warnen vor Abschaffung der Maskenpflicht
Mediziner sind dagegen der Ansicht, die Maskenpflicht sollte bleiben oder sogar
ausgeweitet werden, da das Bedecken von Mund und Nase nicht nur gegen die
Übertragung von Coronaviren schützt, sondern auch gegen andere
Viruserkrankungen, etwa die derzeit kursierenden Influenza-Viren oder das
RS-Virus bei Kindern.
(Copyright © 2022 by Antenne Bayern)
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Aktuelle Untersuchung am Universitätsklinikum Leipzig zeigt:Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vermindert die körperliche Belastbarkeit von Gesunden
Deutschlandweit erste wissenschaftliche Arbeit zum Thema mit eindeutigen Ergebnissen / Maskenpflicht trotzdem richtig
Leipzig. "Maske auf" – das Tragen eines so genannten Mund-Nasen-Schutzes
(MNS) ist wegen der Corona-Pandemie fast schon integraler Bestandteil des Alltags
geworden. Viele Menschen müssen die Maske auch während
körperlicher Anstrengung, zum Beispiel bei der Arbeit, tragen.
Wie dies die Belastbarkeit von Gesunden beeinträchtigt, ist nun am
Universitätsklinikum Leipzig (UKL) deutschlandweit zum ersten Mal
wissenschaftlich belegt worden. Die Ergebnisse stellten jedoch keinesfalls eine
Kritik an der Maske als Corona-Schutzmaßnahme dar, betonen die Autoren.
Sie nutzten dabei zwei weit verbreitete Typen von Gesichtsmasken, chirurgische Masken sowie FFP2-Masken, um deren Einfluss auf die körperliche Belastbarkeit von gesunden Personen zu untersuchen. Die Messungen erfolgten mit dem methodischen "Goldstandard", der Spiroergometrie. Freiwillige gesunde Probanden wurden jeweils ohne Maske, chirurgischen Masken und FFP2-Masken körperlich belastet. Dabei mussten sie den Mund-Nasen-Schutz unter der Spiroergometrie-Maske tragen. Die Untersuchungen erfolgten jeweils mit einigen Tagen Abstand, die Reihenfolge wurde nach dem Zufallsprinzip festgelegt.
Beeinträchtigung des Wohlbefindens
Die Daten zeigen, dass die so genannte kardiopulmonale Leistungsfähigkeit
durch beide Masken-Typen signifikant reduziert wird. Die Masken
beeinträchtigen die Atmung, vor allem das Volumen und die
höchstmögliche Geschwindigkeit der Luft beim Ausatmen. Die maximal
mögliche Kraft auf dem Fahrrad-Ergometer war deutlich reduziert. Im
Stoffwechsel wurde eine schnellere Ansäuerung des Blutes bei Anstrengung
registriert (Laktat).
Mit Fragebögen beurteilten die Teilnehmer zudem systematisch ihr subjektives
Empfinden. Auch hier zeigte sich eine erhebliche Beeinträchtigung
verschiedener Parameter des Wohlbefindens.
"Die Ergebnisse unserer Untersuchung bestätigen das subjektive Gefühl vieler Menschen", erklärt Kardiologie-Klinikdirektor Prof. Ulrich Laufs, "die Studie hat die Einschränkung der Leistungsfähigkeit nun auch wissenschaftlich quantifiziert." Er sieht die Ergebnisse für viele Lebensbereiche als potentiell interessant an: "Übertragen auf die Arbeitswelt stellt sich schon die Frage, ob Menschen, die mit Maske körperlich anstrengende Arbeit leisten, öfter Pausen machen müssten als bisher."
Keinesfalls sei die Arbeit als Kritik oder als ein Infragestellen der Maskenpflicht gedacht, betont Prof. Laufs, denn der Mund-Nasen-Schutz sei wertvoll, um die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern oder zu verlangsamen, "aber wir zahlen halt einen Preis dafür." In der Gesamtbetrachtung der Corona-Schutzmaßnahmen müssten daher die nun nachgewiesenen Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit von gesunden Menschen durch das Maskentragen berücksichtigt werden, meint der UKL-Kardiologe.
Die detaillierten Ergebnisse des wissenschaftlichen Projekts sind nun
aktuell im Fachmagazin "Clinical Research in Cardiology"
(https://link.springer.com/article/10.1007/s00392-020-01704-y)
veröffentlicht worden.
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Beendigung der Maßnahmen zur Corona-Pandemie
Karl Lauterbach kündigt das Ende der Maskenpflicht auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn zum 2. Februar 2023 an.
Veröffentlicht am Freitag, den 13.01.2023 | 11:29 h
·Bild: Symbolfoto - FFP2 Schutz-Maske im Fernverkehr
Foto: Copyright © 2023 by imago images.de/S.Gudath Bild-Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb.de) - Anstalt des öffentlichen Rechts
Im Nahverkehr ist die Maskenpflicht in zahlreichen Bundesländern bereits Geschichte - die Forderungen für eine Anpassung der Regelung im Fernverkehr wurde zuletzt stetig lauter. Nun reagiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit. Die Bundesregierung kann die Maßnahme demnach per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen.
"Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen", sagte Lauterbach.
Maskenpflicht im Fernverkehr sollte bis 7. April gelten
Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer
lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut
Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum
7. April andauern.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte am Mittwoch, das Ende müsse "so schnell wie möglich" kommen, und verwies auch auf Belastungen für das Bahnpersonal aufgrund der Kontrolle der Corona-Maßnahme. Auch die Deutsche Bahn sprach sich diese Woche für ein baldiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr aus. Ähnlich wie im Luftverkehr solle auch in den Fernzügen auf Freiwilligkeit gesetzt werden, hieß es.
Die Brandenburgische Landesregierung und der Berliner Senat haben das Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen zum 2. Februar beschlossen. Auch in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bereits abgeschafft.
Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann aber weiterhin in
Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
(Sendung: rbb24 Inforadio, 13.01.2023, 11:40 Uhr)
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Information zur FFP2-Maske ab 02.02.2023
Ab dem 02.02.2023 brauchen Sie auch in Deutschland keine FFP2-Maske mehr, sowohl im ÖPNV als auch im Reisefernverkehr der Deutschen Bahn. · Warum man aber in Deutschland für die Änderung an einer Verordnung immer ein Datum einsetzen muss, ist in höchstem Maße unverständlich. Eine Erklärung dafür kann man nur damit begründen, dass überall in ganz Deutschland bis zum Mittwoch, den 01.02.2023, bis um 23.59 h noch überall Coronaviren vorhanden sind. Eine Minute später, ab 00.00 h am 02.02.2023 haben dann alle Coronaviren Deutschland verlassen und man benötigt die Masken nicht mehr. Man hätte aber auch vermelden können, dass die Änderungen an der Maskenverordnung wie schon zu früherer Zeit einmal in Deutschland geschehen, mit dem Satz aus der ehemaligen Deutschen Geschichte, der ja jedem bekannt ist: "Das gilt ab soft, also unverzüglich"! Viel einfacher und besser hätte durchführen können. · Nach meinen eigenen Beobachtungen in den Bussen und Bahnen der öffentlichen Verkehrsmittel, fahren schon jetzt weit über 50% der Fahrgäste ohne eine angelegte Gesichtsmaske.(Copyright © 2023 by Nachrichten-Archiv DD6NT)
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