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Das Ende der FFP2-Masken im ÖPNV und im Fernverkehr

Berlin und Brandenburg

Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll Anfang Februar enden   -  (02.02.2023)

Veröffentlicht am 06.01.2023 | 19:29 Uhr - RBB.de

In Bussen und Bahnen der Region ist ein Ende der Maskenpflicht absehbar: Ab dem 2. Februar 2023 sollen Fahrgäste dann keine Masken mehr tragen müssen, heißt es aus Brandenburg. Die Entscheidung darüber fällt nächste Woche.

Die Maskenpflicht für den Öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg soll am 2. Februar 2023 aufgehoben werden. Das hat der Sprecher der brandenburgischen Landesregierung, Florian Engels, am Freitag dem rbb mitgeteilt.

Darauf hätten sich beide Länder vorab verständigt. Die Beschlüsse dazu sollen am kommenden Dienstag in den Landesregierungen gefasst werden.

Weiter Maske tragen, wo es sinnvoll ist ?


Die Berliner Gesundheitsverwaltung bestätigte, dass der Senat am kommenden Dienstag über das Auslaufen der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen entscheiden wird. "Es ist wichtig, dass Berlin und Brandenburg sich im Interesse der Bürger:innen beider Bundesländer und vor allem im Interesse der Nutzer:innen des VBB über einen gemeinsamen Termin verständigen. Bislang war Mitte Februar im Gespräch, aber auch ein früherer Termin ist denkbar, zum Beispiel Anfang Februar", so ein Sprecher.

Der Senat appelliere aber unabhängig von der Entscheidung zum Ende der Maskenpflicht, weiterhin dort eine Maske zu tragen, "wo es sinnvoll und angebracht ist". Infektionen seien noch bis zum Frühjahr möglich, die Masken würden davor schützen.

Die Berliner CDU kritisierte, der Senat hätte das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr schon früher gemeinsam mit anderen Ländern angehen müssen. "Der Flickenteppich muss ein Ende haben", sagte Landesparteichef und Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl, Kai Wegner, dem rbb. Auch er rief dazu auf, sich weiterhin zu schützen, wenn es die Situation erfordere.

Abstimmung mit Nachbarländern


Wie Engels sagte, seien intensive Abstimmungen mit den Nachbarländern vorausgegangen, etwa mit Mecklenburg-Vorpommern, das in der kommenden Woche über seine Verordnungen beraten werde. Auch mit Niedersachsen und Sachsen gab es demnach Gespräche.

Der konkrete Verordnungstext werde vom zuständigen Gesundheitsministerium erarbeitet, zwischen den Ressorts abgestimmt und in das Kabinett eingebracht. Berlin und Brandenburg hatten bereits klargemacht, dass die Corona-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln einheitlich für beide Länder geregelt werden soll.

(Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 06.01.2023)

Der Virologe Christian Drosten hält die Pandemie für beendet

Berlin: Wie soll es 2023 mit den Corona-Regeln weitergehen?

Der Virologe Christian Drosten hält die Pandemie für beendet. Bereits vor einigen Wochen haben die ersten Bundesländer begonnen, die letzten Corona-Regeln abzuschaffen. In Bayern und seit Jahresbeginn auch in Schleswig-Holstein gelten weder eine Pflicht zur Isolation bei bestätigter Infektion noch eine Pflicht zum Tragen einer Maske im Nahverkehr. Auch in Sachsen-Anhalt wurde die Maskenpflicht aufgehoben. In Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland gilt keine Isolationspflicht mehr. Noch halten aber viele Bundesländer an den Vorschriften fest. In den kommenden Wochen laufen in vielen Ländern aktuelle Corona-Verordnungen aus. Wollen dann mehr Bundesländer lockern?

Maskenpflicht im ÖPNV: 13 Bundesländer halten an Vorschriften vorerst fest


13 von 16 Bundesländern wollen noch mindestens im Januar und Februar die Maskenpflicht im ÖPNV beibehalten. Das hat eine Umfrage des Redaktions-Netzwerks Deutschland (RND) unter allen 16 Bundesländern ergeben. Viele Landesgesundheits­ministerien verwiesen zur Begründung auf das belastete Gesundheitssystem. Die Maskenpflicht solle im öffentlichen Personennahverkehr auch in den kommenden Wochen dazu beitragen, vermeidbare Infektionen zu verhindern, heißt es aus Hamburg angesichts der aktuell angespannten Lage im Gesundheitssystem. Dann aber werde sie „ihren Dienst getan haben", erklärte eine Sprecherin der Hamburger Sozialbehörde. Auch Nordrhein-Westfalen begründet das Aufrechterhalten der Maskenpflicht mit dem Wunsch, eine weitere Belastung von Praxen und Kliniken zu verhindern. NRW wolle „mit etwas Abstand zum Jahreswechsel" eine neue Bewertung der Corona-Lage vornehmen, heißt es aus dem zuständigen Ministerium.

(Quelle: RedaktionsNetzwerks Deutschland - RND)

Bild: Die FFP2-Maske hat bald ihren Dienst getan
(Copyright © 2023 by Tobias Hase/dpa-Bildfunk)

Bayern schafft Maskenpflicht im ÖPNV nach dem 9. Dezember ab

Veröffentlicht am 06.12.2022 - Antenne Bayern

Bayern schafft als erstes Bundesland die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Ab dem 10. Dezember gilt hier nur noch eine Empfehlung. Alles, was ihr dazu jetzt wissen müsst, lest ihr hier.

In Bayern wird zum 10. Dezember die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr abgeschafft. Dies sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen, hieß es am Dienstag nach Angaben aus Regierungskreisen. Ab dem 10. Dezember soll es demnach nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Masken geben.

Maskenpflicht seit April 2020


Zum Schutz vor der Übertragung von Infektionen mit dem Coronavirus hatte Bayern wie auch andere Bundesländer im April 2020 das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in der Öffentlichkeit beschlossen. Mit dem Sinken der Zahl der schweren Corona-Erkrankungen wurde die Pflicht schrittweise zurückgenommen.

Der Öffentliche Nahverkehr, wo es häufig zu Gedränge in Bussen und Bahnen und Körperkontakten unter Fahrgästen kommt, ist noch eine der letzten öffentlichen Situationen, in denen Masken in Bayern vorgeschrieben sind. Ab jetzt gibt es hier lediglich eine Empfehlung.

Freie Wähler für Abschaffung


Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt in der öffentlichen Debatte, auch in der Landespolitik. Zuletzt hatten sich die Freien Wähler vehement für die rasche Abschaffung eingesetzt und auf die Freiwilligkeit für die Bürger gepocht.

Mediziner warnen vor Abschaffung der Maskenpflicht


Mediziner sind dagegen der Ansicht, die Maskenpflicht sollte bleiben oder sogar ausgeweitet werden, da das Bedecken von Mund und Nase nicht nur gegen die Übertragung von Coronaviren schützt, sondern auch gegen andere Viruserkrankungen, etwa die derzeit kursierenden Influenza-Viren oder das RS-Virus bei Kindern.

(Copyright © 2022 by Antenne Bayern)

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Aktuelle Untersuchung am Universitätsklinikum Leipzig zeigt:

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vermindert die körperliche Belastbarkeit von Gesunden

Deutschlandweit erste wissenschaftliche Arbeit zum Thema mit eindeutigen Ergebnissen / Maskenpflicht trotzdem richtig
Studienleiter Dr. Sven Fikenzer mit jeweils einer der Masken, die bei der Untersuchung von den Teilnehmern getragen wurde, rechts die chirurgische Maske und links die FFP2-Maske.

Studienleiter Dr. Sven Fikenzer mit jeweils einer der Masken, die bei der Untersuchung von den Teilnehmern getragen wurde, rechts die chirurgische Maske und links die FFP2-Maske.

Leipzig. "Maske auf" – das Tragen eines so genannten Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ist wegen der Corona-Pandemie fast schon integraler Bestandteil des Alltags geworden. Viele Menschen müssen die Maske auch während körperlicher Anstrengung, zum Beispiel bei der Arbeit, tragen.
Wie dies die Belastbarkeit von Gesunden beeinträchtigt, ist nun am Universitätsklinikum Leipzig (UKL) deutschlandweit zum ersten Mal wissenschaftlich belegt worden. Die Ergebnisse stellten jedoch keinesfalls eine Kritik an der Maske als Corona-Schutzmaßnahme dar, betonen die Autoren.

Für ihre Untersuchung arbeiteten die Experten der Klinik und Poliklinik für Kardiologie des UKL um Klinikdirektor Prof. Ulrich Laufs und Studienleiter Dr. Sven Fikenzer mit ihrem UKL-Kollegen Prof. Pierre Hepp, Leiter des Bereichs Arthroskopische & Spezielle Gelenkchirurgie / Sportverletzungen, sowie Prof. Martin Busse, Direktor des Instituts für Sportmedizin und Prävention der Universität Leipzig, zusammen.
Sie nutzten dabei zwei weit verbreitete Typen von Gesichtsmasken, chirurgische Masken sowie FFP2-Masken, um deren Einfluss auf die körperliche Belastbarkeit von gesunden Personen zu untersuchen. Die Messungen erfolgten mit dem methodischen "Goldstandard", der Spiroergometrie. Freiwillige gesunde Probanden wurden jeweils ohne Maske, chirurgischen Masken und FFP2-Masken körperlich belastet. Dabei mussten sie den Mund-Nasen-Schutz unter der Spiroergometrie-Maske tragen. Die Untersuchungen erfolgten jeweils mit einigen Tagen Abstand, die Reihenfolge wurde nach dem Zufallsprinzip festgelegt.

Beeinträchtigung des Wohlbefindens

Die Daten zeigen, dass die so genannte kardiopulmonale Leistungsfähigkeit durch beide Masken-Typen signifikant reduziert wird. Die Masken beeinträchtigen die Atmung, vor allem das Volumen und die höchstmögliche Geschwindigkeit der Luft beim Ausatmen. Die maximal mögliche Kraft auf dem Fahrrad-Ergometer war deutlich reduziert. Im Stoffwechsel wurde eine schnellere Ansäuerung des Blutes bei Anstrengung registriert (Laktat).
Mit Fragebögen beurteilten die Teilnehmer zudem systematisch ihr subjektives Empfinden. Auch hier zeigte sich eine erhebliche Beeinträchtigung verschiedener Parameter des Wohlbefindens.

"Die Ergebnisse unserer Untersuchung bestätigen das subjektive Gefühl vieler Menschen", erklärt Kardiologie-Klinikdirektor Prof. Ulrich Laufs, "die Studie hat die Einschränkung der Leistungsfähigkeit nun auch wissenschaftlich quantifiziert." Er sieht die Ergebnisse für viele Lebensbereiche als potentiell interessant an: "Übertragen auf die Arbeitswelt stellt sich schon die Frage, ob Menschen, die mit Maske körperlich anstrengende Arbeit leisten, öfter Pausen machen müssten als bisher."

Keinesfalls sei die Arbeit als Kritik oder als ein Infragestellen der Maskenpflicht gedacht, betont Prof. Laufs, denn der Mund-Nasen-Schutz sei wertvoll, um die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern oder zu verlangsamen, "aber wir zahlen halt einen Preis dafür." In der Gesamtbetrachtung der Corona-Schutzmaßnahmen müssten daher die nun nachgewiesenen Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit von gesunden Menschen durch das Maskentragen berücksichtigt werden, meint der UKL-Kardiologe.


Die detaillierten Ergebnisse des wissenschaftlichen Projekts sind nun aktuell im Fachmagazin "Clinical Research in Cardiology" (https://link.springer.com/article/10.1007/s00392-020-01704-y) veröffentlicht worden.

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Beendigung der Maßnahmen zur Corona-Pandemie

Karl Lauterbach kündigt das Ende der Maskenpflicht auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn zum 2. Februar 2023 an.

Veröffentlicht am Freitag, den 13.01.2023 | 11:29 h
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Bild: Symbolfoto - FFP2 Schutz-Maske im Fernverkehr

Symbolbild:Zwei FFP2-Masken liegen auf einer Bank im U-Bahnhof.(Quelle:imago images/S.Gudath) Foto: Copyright © 2023 by imago images.de/S.Gudath
Bild-Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb.de) - Anstalt des öffentlichen Rechts

Im Nahverkehr ist die Maskenpflicht in zahlreichen Bundesländern bereits Geschichte - die Forderungen für eine Anpassung der Regelung im Fernverkehr wurde zuletzt stetig lauter. Nun reagiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit. Die Bundesregierung kann die Maßnahme demnach per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen.

"Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen", sagte Lauterbach.

Maskenpflicht im Fernverkehr sollte bis 7. April gelten
Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte am Mittwoch, das Ende müsse "so schnell wie möglich" kommen, und verwies auch auf Belastungen für das Bahnpersonal aufgrund der Kontrolle der Corona-Maßnahme. Auch die Deutsche Bahn sprach sich diese Woche für ein baldiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr aus. Ähnlich wie im Luftverkehr solle auch in den Fernzügen auf Freiwilligkeit gesetzt werden, hieß es.

Die Brandenburgische Landesregierung und der Berliner Senat haben das Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen zum 2. Februar beschlossen. Auch in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bereits abgeschafft.


Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann aber weiterhin in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

(Sendung: rbb24 Inforadio, 13.01.2023, 11:40 Uhr)

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Information zur FFP2-Maske ab 02.02.2023

Ab dem 02.02.2023 brauchen Sie auch in Deutschland
keine FFP2-Maske mehr, sowohl im ÖPNV als auch im
Reisefernverkehr der Deutschen Bahn.
·
Warum man aber in Deutschland für die Änderung an
einer Verordnung immer ein Datum einsetzen muss,
ist in höchstem Maße unverständlich. Eine Erklärung
dafür kann man nur damit begründen, dass überall in
ganz Deutschland bis zum Mittwoch, den 01.02.2023,
bis um 23.59 h noch überall Coronaviren vorhanden
sind. Eine Minute später, ab 00.00 h am 02.02.2023
haben dann alle Coronaviren Deutschland verlassen
und man benötigt die Masken nicht mehr. Man hätte
aber auch vermelden können, dass die Änderungen
an der Maskenverordnung wie schon zu früherer Zeit
einmal in Deutschland geschehen, mit dem Satz aus
der ehemaligen Deutschen Geschichte, der ja jedem
bekannt ist: "Das gilt ab soft, also unverzüglich"!
Viel einfacher und besser hätte durchführen können.
·
Nach meinen eigenen Beobachtungen in den Bussen
und Bahnen der öffentlichen Verkehrsmittel, fahren
schon jetzt weit über 50% der Fahrgäste ohne eine
angelegte Gesichtsmaske.

(Copyright © 2023 by Nachrichten-Archiv DD6NT)

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