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Antigennachweis (ELISA) - Antikörpernachweis (ELISA)

Der Professor und sein Antigen-, und Antikörpernachweis (ELISA) - Zu Besuch bei Prof. Dr. med. Winfried Stöcker


10 Mär. 2021 16:36 Uhr


Seit Jahrzehnten beschäftigt sich der Euroimmun-Gründer Winfried Stöcker mit Antigenen und hat daraus eine wirksame Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus entwickelt. Diese testete er erfolgreich an sich und seiner Familie und wurde damit gleich ein Fall für die deutsche Justiz.

Der 74-jährige Stöcker hat einen eigenen Impfstoff gegen das Coronavirus entwickelt (LubecaVax™), der nach eigenen Angaben eine 90-prozentige Wirksamkeit aufweist. Nachdem er das Paul-Ehrlich-Institut darüber informierte, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen ihn - wegen fehlender Genehmigungen.

Dabei klingen die Ergebnisse des Arztes, der das im Homeoffice entwickelte Vakzin in ersten Versuchen an sich selbst und an vier weiteren Freunden sowie Familienmitgliedern testete, vielversprechend: Nach eigenen Angaben soll das von ihm entwickelte "rekombinante Antigen" eine hohe Schutzwirkung gegen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger bieten.

Im Gegensatz zu den von den großen Pharmakonzernen hergestellten mRNA-Impfstoffen handelt es sich bei Stöckers Vakzin um einen klassischen Totimpfstoff - eine bewährte Methode, bei der geringere Nebenwirkungen auftreten als bei beispielsweise Lebendimpfstoffen, bei denen abschwächte Erreger zum Einsatz kommen. Auch Stöcker selbst soll keine Nebenwirkungen der Impfung gespürt haben. Außerdem benötigt das Vakzin keine aufwendige Kühlung bei der Lagerung und beim Transport.

Der Arzt und Erfinder gibt trotz aller juristischen Hürden nicht auf: Stöcker möchte seinen konventionellen Impfstoff zur Beendigung der Corona-Pandemie einsetzen, da er ihn für sicherer, praktischer und preiswerter hält als die bisher zugelassenen Vakzine. RT DE Reporter Marcus Robbin hat ihn in seinem Labor besucht und viel über die Welt der Impfstoffe, aber auch die Macht der Pharmaindustrie erfahren.

In Lübeck hat der Labormediziner und Unternehmer Winfried Stöcker im Alleingang einen Impfstoff gegen COVID-19 entwickelt. Nach einem Bericht des Spiegel ermittelt nun allerdings die Staatsanwaltschaft gegen ihn - da für den Test des Impfstoffs an ihm selbst und an weiteren Personen keine Genehmigungen vorlagen.

Dabei klingen die Ergebnisse des 74-Jährigen, der das im Homeoffice entwickelte Vakzin in ersten Versuchen an sich selbst und an vier weiteren Freunden sowie Familien-mitgliedern testete, vielversprechend: Nach eigenen Angaben soll das von ihm entwickelte "rekombinante Antigen" eine hohe Schutzwirkung gegen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger bieten.

Durchimpfen um jeden Preis - Die Impflobby in Berlin und Brüssel


Im Gegensatz zu den von den großen Pharmakonzernen hergestellten mRNA-Impfstoffen handelt es sich bei Stöckers Vakzin um einen klassischen Totimpfstoff - eine bewährte Methode, bei der geringere Nebenwirkungen auftreten als bei beispielsweise Lebendimpfstoffen, bei denen abschwächte Erreger zum Einsatz kommen. Auch Stöcker selbst soll keine Nebenwirkungen der Impfung gespürt haben. Außerdem benötigt das Vakzin keine aufwendige Kühlung bei der Lagerung und beim Transport.

Dem Mediziner war bewusst, dass er für die Versuche keine Genehmigung hatte, doch angesichts der Corona-Krise wollte er nicht warten. Das nötige Vorwissen habe er auch, denn die von ihm gegründete Firma Euroimmun, die auf die Diagnostik von Autoimmun- und Infektionskrankheiten spezialisiert ist, entwickelte ebenfalls Tests für COVID-19. Stöcker ist von seinem Verfahren zur Impfstoff-Herstellung offenbar überzeugt. Mit einem 2.000-Liter-Reaktor könne man nach Stöckers Aussage in einem einzigen Durchlauf genug Antigen für 350.000 Personen erzeugen:

Damit könnte man innerhalb eines halben Jahres drei Viertel der Bevölkerung Deutschlands gegen Corona immunisieren.

Auch die Virologen Hendrick Streeck und Christian Drosten bescheinigten die Wirksamkeit des Impfstoffs durch sogenannte Neutralisationstests. Drosten legte gegenüber dem Spiegel jedoch Wert darauf, festzustellen, dass dies eher eine diagnostische Untersuchung sei und weniger der Test einer Impfstoffwirksamkeit. Er habe Stöckers Selbstversuch auch nicht begleitet. Auch die weitere Reaktion Drostens war eher verhalten, erklärte Stöcker. Auf die Frage, ob zumindest klinische Studien mit seinem Vakzin sinnvoll seien, erklärte dieser lediglich, dass sich ähnliche oder möglicherweise auch identische Konzepte mittlerweile bereits in der Erprobungsphase befänden.


AM 2. September vergangenen Jahres meldete Stöcker seine Entdeckung dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Normalerweise würde man erwarten, dass sich das PEI aufgrund der angeblichen Bedrohungslage durch das Coronavirus begeistert über solche Neuigkeiten zeigen würde. Stattdessen erhielt Stöcker Anfang Dezember eine Vorladung vom Landeskriminalamt Schleswig-Holstein. Laut dem zuständigen Kriminalhauptkommissar läuft gegen Stöcker ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.

PEI-Präsident Klaus Cichutek selbst meldete dem Kieler Landesamt für Soziale Dienste fünf Tage nach Stöckers Hinweis, wie der Spiegel berichtet:

Es besteht aus Sicht des PEI der Verdacht des strafbaren Handelns

Laut Cichutschek kam mit dem entwickelten Antigen ein Arzneimittel, nämlich ein Impfstoff gegen COVID-19 zum Einsatz. Daher besteht der "Verdacht des strafbaren Handelns", da eine "klinische Prüfung" mit einem "experimentellen Arzneimittel" ohne die erforderlichen Genehmigungen stattgefunden habe. Das Landesamt für Soziale Dienste erstatte daraufhin Anzeige beim Landeskriminalamt. Dem Amt zufolge sei beim Verfahren "Eile geboten", da man nicht ausschließen könne, dass "weitere Impfungen, die eventuell die Gesundheit der Probanden schwer gefährden können, durchgeführt werden.


Stöckers Anwalt, niemand Geringerer als der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, hat beantragt, dass Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen, denn sein Mandat habe "keine klinischen Prüfungen durchgeführt". Es handle sich vielmehr um "individuelle Heilversuche", für die keine Genehmigung nötig seien. Der Mediziner habe den Impfstoff sich und seinen Patienten nur auf deren Wunsch und nach entsprechender Aufklärung gespritzt, sodass ihm aus arzneimittelrechtlicher Sicht kein Vorwurf zu machen sei. Stöcker wollte mit dem PEI lediglich seine Idee kommunizieren und die Behörde veranlassen, dieser zum Durchbruch zu verhelfen:

"Warum das Paul-Ehrlich-Institut nicht auf den Wunsch nach Kontaktaufnahme reagiert hat, sondern mit einer Strafanzeige, bleibt ein Geheimnis des Paul-Ehrlich-Instituts."

Eine Sprecherin des PEI erklärte, dass man Stöcker darüber informiert habe, dass klinische Prüfungen ohne die erforderlichen Genehmigungen strafrechtlich relevant seien. Außerdem habe man ihm am 6. Januar angeboten, sein Verfahren "im Rahmen eines strukturierten Beratungsgespräches" zu präsentieren.

Stöcker erklärte dazu, dass er dem PEI nicht mehr vertraue, denn das Angebot sei "viel zu spät" und erst deutlich nach der Strafanzeige bei ihm eingegangen:

"Wenn sich herausstellt, dass mein Verfahren funktioniert, dann sind die Patente der anderen hinfällig. Weil dann jeder einen Impfstoff herstellen könnte."

Mittlerweile habe er sein Antigen mehr als 60 weiteren Freiwilligen verabreicht, mehr als 90 Prozent hätten daraufhin schützende Antikörper gebildet. Der Mediziner erklärte weiter, dass er kein Geld mit seinem Impfstoff verdienen, sondern möglichst viele Menschen vor dem Coronavirus schützen wolle. Sein Verfahren will er deshalb für alle, die das Verfahren reproduzieren wollen, zugänglich machen.

(Copyright © by rt.de) > LINK <
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Ohne Nebenwirkungen, hochwirksam, von Behörden verhindert - so stellt Dr. Winfried Stöcker sein Antigen gegen Corona dar.

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BRIEFKASTEN ZUR -
LÜBECKER CORONA-IMPFUNG:
Liebe Freunde!

Die aus Furcht vor diesem (Lübecker) Impfstoff plötzlich vereinte Pharmalobby verhindert massiv durch "Bearbeitung" der Entscheidungsträger (die politischen Entscheider und deren Berater) den möglichen Einsatz dieses Impfstoffes. Ohne Förderung, ohne Steuergelder erforscht und entwickelt im Institut von Prof. Stöcker! Herr Prof. Stöcker ist für die sehr kritische Beobachtung der politischen Eliten bekannt und daher auch als Person bei diesen in Ungnade gefallen. Er möchte diesen Impfstoff bewußt nicht patentieren lassen, damit jeder Impfstoffhersteller weltweit diesen ohne Patentgebühren produzieren und deswegen jeder Impfwillige zu minimalen Kosten immunisiert werden könnte!

Die Milliarden Steuergelder der Regierungen und die massiv auch mit Steuergeldern subventionierten Investitionen der Pharmaindustrie wären für die Katz und damit Milliardeneinnahmen verloren, wenn der Impfstoff von Prof. Stöcker hergestellt und weltweit verwendet würde. Die Coronavirus-Patentinhaber (Bill Gates u.a.) und die Nutznießer seiner Zuwendungen (WHO, das dt. RKI, Paul-Ehrlich-Institut, Universitätskliniken usw.) sowie die großen Pharmaunternehmen, die auch die vorgenannten Institute wohlgefällig mitfinanzieren (u.a. sog. Drittgelder spendieren), müssten auf die schon fest eingeplanten Milliardeneinnahmen durch die Verimpfung der mRNA-Impfstoffe verzichten. Deswegen wird dieser hochpotente und wohl mit den geringsten Risiken behaftete und sogar billigste Impfstoff von Prof. Stöcker bewußt durch die Lobbyisten, die Politik und die sog. "unabhängigen wissenschaftlichen Institute (RKI, PEI)" verunglimpft, verzögert und seine Produktion zumindest solange verhindert, bis man möglichst viele Milliarden verdient hat. All diese Entscheidungsträger nehmen bewußt den Tod von hunderttausenden Menschen in der Welt in Kauf. Dagegen muß massiv protestiert werden.

Dieser Impfstoff aus dem Institut von Prof. Stöcker ist der Beste, am einfachsten herzustellende und zu verwendende und auch noch ungefährlichste Corona-Impfstoff, den ich kenne! Alle Arztkollegen mit denen ich gesprochen habe, sind dergleichen Meinung wie ich. Alle Ärzte oder Virologen, die anderer Meinung sind als die jetzigen Polit-Berater, werden jedoch nicht angehört und in vielen Fällen sogar mundtot gemacht. Ich werde mich mit Prof. Stöcker in Verbindung setzen und erhoffe mir dadurch weitere Informationen. Mit diesem Impfstoff würde ich mich persönlich immunisieren lassen. Nicht mit mRNA-Impfmitteln!

Ich werde auch die Möglichkeiten erfragen, ob man evtl. als Proband/Versuchsperson an einer möglichen (auch privaten) Versuchsreihe teilnehmen kann.

(Quelle: März 16, 2021 schreibt: H-W K.)

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Quantitative Anti-SARS-CoV-2-IgG-Bestimmung in standardisierten Einheiten ab jetzt möglich


Dr. Elke Brüsehaber
 

Internationaler Standard für die Anti-SARS-CoV-2-Antikörperbestimmung verfügbar
Seit Ende Dezember 2020 steht mit dem „First WHO International Standard Anti-SARS-CoV-2 Immunoglobulin" das erste internationale Referenzmaterial zur Standardisierung der Ergebnisse von Anti-SARS-CoV-2-Antikörpertestsystemen zur Verfügung.Eine hervorragende Korrelation des Anti-SARS-CoV-2-QuantiVac-ELISA (IgG) zu diesem Referenzmaterial ist bereits gezeigt worden, weshalb die mit dem Anti-SARS-CoV-2-QuantiVac-ELISA (IgG) erzielten Ergebnisse ab sofort in standardisierten Einheiten angegeben werden können. Die normierte Bestimmung der Antikörperkonzentration spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der Entwicklung eines Impfstoffs gegen COVID-19.

Seit Ende des letzten Jahres steht der erste Impfstoff zur Verfügung und ein weiterer wurde gerade in der Europäischen Union zugelassen.

Beide Vakzine basieren auf dem sogenannten S1-Antigen des Virus. Dieses vermittelt über die Rezeptor-Bindungsdomäne (RBD) den Eintritt des Virus in die menschlichen Zellen. Wird diese Bindungsdomäne durch Antikörper, die infolge der Impfung gebildet werden, blockiert, kann das Virus die menschlichen Zellen nicht mehr infizieren. Doch um eine wirksame Neutralisation des Virus zu erzielen, muss eine ausreichende Menge dieser Antikörper vorhanden sein.

Noch ist zwar unklar, wie viele Antikörper gegen S1/RBD nach der Impfung gebildet werden müssen, um vor COVID-19 geschützt zu sein. Es ist aber davon auszugehen, dass die Bestimmung der Antikörperlevel eines der wichtigsten Instrumente zur Ermittlung des Impferfolgs sein wird, weshalb die Festlegung eines oder mehrerer Schwellenwerte (ein Wert für die Antikörperkonzentration ab der ein Immunschutz als gegeben betrachtet wird) sehr wahrscheinlich ist. Die Definition eines solchen Schwellenwerts basiert auf Ergebnissen großangelegter Studien oder langer Beobachtungen und wird in der Regel evidenzbasiert ermittelt.

Eine Voraussetzung ist, dass die Antikörperkonzentration unabhängig vom verwendeten Testsystem verlässlich und vergleichbar bestimmt werden kann, was nur möglich ist, wenn die erzielten Ergebnisse in standardisierten Einheiten angegeben werden können.

Nun hat die WHO das erste internationale Referenzmaterial, das „First WHO International Standard Anti-SARS-CoV-2 Immunoglobulin" (NIBSC code: 20/136) offiziell freigegeben. Es weist eine klar definierte Antikörperaktivität/-konzentration auf, die es erlaubt, Antikörpertestsysteme untereinander zu vergleichen und die Ergebnisse auf eine einheitliche Größe zu normieren.

EUROIMMUN hatte die Gelegenheit, bei der Charakterisierung dieses Referenzmaterials mitzuwirken und seinen quantitativen S1-basierten Antikörpertest Anti-SARS-CoV-2-QuantiVac-ELISA (IgG) bereits jetzt an diesem Standard auszurichten. Daher können die mit diesem Test erzielten Ergebnisse ab sofort in standardisierten Einheiten angegeben werden und der EUROIMMUN-ELISA umso mehr wertvolle Unterstützung bei der Einschätzung eines durch Impfung erreichten Antikörperlevels mit Blick auf einen gewünschten Immunschutz bieten.

(Quelle: Prof. Dr. med. W. Stöcker / Lübeck)

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Konzentrationsbestimmung von IgG-Antikörpern
  • Quantitativer ELISA für die Konzentrations-bestimmung von IgG-Antikörpern gegen das S1-Antigen (inkl. RBD) von SARS-CoV-2 in einem breiten linearen Bereich (mittels 6-Punkt-Kalibrationskurve) 

  • Hervorragende Korrelation zum WHO-Referenz-material „First WHO International Standard for anti-SARS-CoV-2 immunoglobulin“ (NIBSC code: 20/136) – ermöglicht eine Angabe der Ergebnisse in standardisierten Einheiten 

  • Sehr hohe Übereinstimmung der Ergebnisse beim Vergleich mit verschiedenen Neutralisationstests 

  • Für Serum, Plasma und getrocknetes Kapillarblut als Probenmaterial validiert 

>>>>> Link <<<<<

(Copyright © 2021 by Euroimmun-Elisa - Lübeck)

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